Die Zukunft der Holzkraftwerke

Im Jahr 2002 verabschiedete der Österreichische Nationalrat das erste Ökostromgesetz. Um einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, wurde damals, wie vielerorts in Europa, auf ein Fördersystem mit fixen Einspeisetarifen gesetzt. Seitdem hat sich viel getan.

Als das ÖSG 2002 veröffentlicht wurde herrschte in der Politik ein eindeutiges Interesse an der Forcierung der erneuerbaren Energien. Im Zuge der anwachsenden Diskussion um den Klimawandel wurde die Energiewende als probates Mittel zur Erreichung der Kyoto-Ziele und später des 2-Grad-Ziels der Klimarahmenkonvetion gesehen. In Folge der damals beschlossenen Regelung kam es zu einem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch der Holzkraftwerke zur Stromerzeugung. Ein weiterer postivier Nebeneffekt war ein deutlicher Fortschritt in Forschung und Entwicklung. Österreich wurde zum technischen Vorreiter auf dem Gebiet der Bioenergie.

Obwohl das ÖSG 2002 mehrfach novelliert wurde, ist die Zukunft vor allem älterer Holzkraftwerke heute nicht eindeutig geklärt. Das Ökostromgesetz sieht in seiner aktuell gültigen Form fixe Einspeisetarife für eine Laufzeit bis zu 15 Jahren vor. Das bedeutet, dass Anlagen, die kurz nach der Verabschiedung des ersten Gesetzes errichtet wurden, heute nicht mehr in der Tarifregelung vertreten sind. Von den bestehenden Anlagen wird ein großer Teil 2019/2020 aus der Regelung herausfallen. Läuft die aktuelle Regelung aus, ohne dass ein Nachfolgesystem definiert wird, hätte dies fatale Folgen für die Holzkraftwerke, die Ökostromproduktion und die österreichische Forschung und Wirtschaft. Ein neues Ökostromgesetz ist daher für die Holzkraftwerke und in der Folge die Versorgung Österreichs mit erneuerbarem Strom und nachhaltiger Wärme dringend notwendig.

Die endgültigen Inhalte eines solchen Gesetzes sind zu diskutieren. Wichtig ist, dass ein Ökostromgesetz für alle Anlagentypen zu entwickeln. Dazu müssen die Argument möglichst aller Betroffenen (Anlagenbetreiber, Technologieunternehmen, Unternehmen der Vorkette) gehört werden. Es muss das Ziel sein, die heute bestehenden Holzkraftwerke bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer zu erhalten und keine Vermögenswerte zu vernichten. Gleichzeitig muss auch der Ausbau der Neuanlagen gesichert sein. Es braucht Anreize für Modernisierungen und Effizienzsteigerungen von Altanlagen, um das Potential des bestehenden Anlagenparks zu erhöhen. Um die Energiewende zu schaffen und Österreich weiter eine Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien und vor allem der Bioenergie zu sichern, braucht es effiziente und zukunftsfähige neue Regelungen. Denn wer Ökostrom abdreht, dreht Atomstrom auf!

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

 

 

 

Dieses Thema wird in größerer Ausführlichkeit im Beitrag „Anforderungen an ein künftiges Ökostromregime“ von Mag. Hans-Christian Kirchmeier und Dr. Eva Höllbacher im Tagungsband des 20. Österreichischen Biomassetags behandelt. Den Tagungsband finden Sie hier zum Download.