Arbeitsgruppen
der IG Holzkraft
Die IG Holzkraft arbeitet regelmäßig in themenspezifischen Arbeitsgruppen, um gemeinsam mit ihren Mitgliedern zentrale Fragestellungen der Branche zu bearbeiten, Positionen zu entwickeln und Expertise zu bündeln.
Ziel ist es, aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufzugreifen, fundierte Beiträge in politische Prozesse einzubringen und praxisgerechte Lösungsansätze für die Holzkraftwerke in Österreich zu erarbeiten.
Mitglieder sind eingeladen, sich aktiv einzubringen. Ob mit Erfahrung aus dem Anlagenbetrieb, technischem Fachwissen oder strategischem Verständnis für die energiepolitischen Rahmenbedingungen.
Die Bundesregierung plant im vierten Quartal 2025 eine umfassende Novelle des Erneuerbaren Ausbaugesetzes. Vorgesehen sind unter anderem neue Vorgaben zur Ausgestaltung des Fördersystems, Maßnahmen zur Kostensenkung sowie ein stärkerer Fokus auf Systemdienlichkeit.
Damit die Interessen der Holzkraftwerke in diesem Prozess klar und fundiert eingebracht werden, hat die IG Holzkraft die Arbeitsgruppe Flexibilisierung und Fördersysteme ins Leben gerufen. Ziel ist eine praxisnahe, branchengerechte Positionierung zur künftigen Ausgestaltung des Förderrahmens.
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit folgenden Themenfeldern:
• Rolle der Holzkraftwerke in der gesicherten Winterstromversorgung
• Einbindung in einen möglichen Kapazitätsmarkt
• Anforderungen an zukunftsfähige Fördermodelle für Holzkraftwerke
Die Arbeitsgruppe arbeitet im Sommer 2025 in mehreren digitalen Treffen an konkreten fachlichen Inhalten. Geplant sind vier bis sechs Termine mit thematischem Fokus. Die Teilnahme steht allen Mitgliedern offen. Auch mehrere Personen pro Unternehmen können sich beteiligen.
Wenn Sie an der Mitarbeit interessiert sind, können Sie sich bis spätestens 06. Juni 2025 über das folgende Formular anmelden.
Das Kick-off-Treffen findet am 12. Juni von 15:00 bis 16:00 Uhr statt. Der Teams-Zugangslink wird wenige Tage vor dem Termin an alle registrierten Teilnehmer versendet.
Wir freuen uns über Ihre Beteiligung und danken bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
Die Arbeitsgruppe Rohstoff arbeitete 2020 und 2021 an einer der zentralen Grundlagenfragen für Holzkraftwerke in Österreich: Welche Brennstoffe dürfen eingesetzt werden – und wie werden sie rechtlich und normativ definiert?
Ziel war es, klare und praxisgerechte Kriterien für die Brennstoffverwendung im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes zu formulieren. Die Diskussionen waren Teil der Vorbereitung der EAG-Verordnung und zielten auf eine rechtlich gesicherte und betrieblich umsetzbare Grundlage für den künftigen Rohstoffeinsatz.
• Definition zulässiger Brennstoffe für Holzkraftwerke
• Klärung des Begriffs „naturbelassenes Holz“
• Umgang mit Abfallende, Altholz und Nebenprodukten
• Vermeidung pauschaler Abschläge bei der Förderung
• Anwendung der ÖNORM EN ISO 17225-1 zur Brennstoffklassifizierung
• Integration bestehender rechtlicher Vorgaben (AWG, Altholz-VO, Recyclingholz-VO)
Die Arbeitsgruppe entwickelte gemeinsam mit Fachexpertinnen einen Vorschlag zur Brennstoffdefinition, der dem zuständigen Bundesministerium übermittelt wurde. Dieser schlägt die Verankerung der ÖNORM EN ISO 17225-1 in der EAG-Verordnung vor und beschreibt zulässige Rohstoffgruppen auf Basis der Normkapitel zu holzartiger Biomasse.
Ergänzend wurde ein Entwurf für eine systematische Definition energetisch einsetzbarer Biomasse erstellt. Dieser umfasst auch rechtlich relevante Aspekte wie das Abfallende und die Rolle der Anlagenbetreiber bei der Einhaltung geltender Vorschriften.
Die Arbeitsgruppe positionierte sich klar gegen zusätzliche Einschränkungen wie Rohstoffabschläge oder pauschale Ausschlüsse einzelner Sortimente. Stattdessen wurde auf die Verantwortung der Betreiber, die bestehende Rechtslage und eine normativ gestützte Qualitätssicherung verwiesen.
Im Zuge der geplanten Einführung eines neuen Energiegesetzes ab 2020 erarbeiteten zwei Arbeitsgruppen der IG Holzkraft eine umfassende Positionierung für die künftige Förderung von Holzkraftwerken. Ziel war es, den politischen Handlungsrahmen so zu gestalten, dass sowohl bestehende als auch neue Anlagen wirtschaftlich tragfähig und technologisch sinnvoll betrieben werden können – unabhängig von Anlagengröße oder Fördermodell.
Kernanliegen dieser Arbeitsgruppe war der Erhalt kleiner, regional verankerter Anlagen durch ein einfaches, dauerhaft tragfähiges Fördersystem. Als Ergebnis wurde ein detailliertes Zonentarifmodell vorgelegt, das auf produzierter Strommenge basiert und kleinteilige Anlagen wirtschaftlich absichert. Ergänzend wurde eine Vereinfachung der Genehmigungs- und Berichtspflichten erarbeitet sowie die klare Ablehnung pauschaler Rohstoffabschläge formuliert. Die Gruppe setzte sich für die Anpassung der Förderdauer auf bis zu 25 Jahre und die Einführung eines optionalen Opt-in-Modells zur Marktprämie ein.
Ergebnis: Ein vollständiger Vorschlag für ein gestaffeltes Einspeisetarifmodell, abgestimmt auf typische Leistungsbereiche, sowie ein umfassender Katalog an rechtlichen und administrativen Verbesserungen für den Kleinanlagenbereich.
Im Zentrum dieser Gruppe stand die Entwicklung eines Marktprämienmodells mit Investitionssicherheit und Anschlussfähigkeit an die Stromvermarktung. Die Arbeitsgruppe erarbeitete eine vollständige Systematik für Bestands- und Neuanlagen, inklusive klarer Definition des Referenzwerts, eines quartalsweise erhobenen Marktpreises, eines optionalen Indexierungsmechanismus sowie einer Managementprämie für Vermarktungskosten. Für Bestandsanlagen wurde eine 10-jährige Nachfolgeförderung außerhalb von Ausschreibungsverfahren gefordert. Zusätzlich wurde die technische Mindestlaufzeit für geförderte Anlagen auf 20 Jahre festgelegt und eine vereinheitlichte Brennstoffdefinition ohne Abschläge eingeführt.
Ergebnis: Ein vollständiger Modellvorschlag für eine gleitende Marktprämie samt rechtlicher Einbettung, Übergangsregelung für bestehende Anlagen und abgestimmter Position zur Ausschreibungsfreiheit im Bestandssegment.
Die Arbeitsgruppe Marktprämie wurde 2018 eingerichtet, um ein neues Fördersystem für Holzkraftwerke im künftigen Energiegesetz vorzuschlagen. Im Fokus stand die Entwicklung einer gleitenden Marktprämie, die einerseits eine kostendeckende Vergütung sicherstellt und andererseits die Integration in den Strommarkt fördert. Ergänzend sollte ein tragfähiges Modell für Bestandsanlagen und eine Lösung für Kleinanlagen unterhalb von 500 Kilowatt Leistung erarbeitet werden.
Ziel war ein vollständiges Fördermodell, das wirtschaftlich realistisch, rechtlich anschlussfähig und technologiegerecht ist – abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen der Holzkraftwerke in Österreich.
• Definition eines Referenzwerts auf Basis realer Kostenstrukturen
• Festlegung eines quartalsweise erhobenen Marktpreises als Vergleichsgröße
• Ausgestaltung einer gleitenden Prämie, die die Differenz ausgleicht
• Managementprämie als Ausgleich für das Vermarktungsrisiko
• Flexibilisierungsanreize durch saisonal gewichtete Marktpreise
• Vorschlag eines Zonentarifmodells für Kleinanlagen
• Positionierung gegenüber Ausschreibungsmodellen
Die Arbeitsgruppe legte ein vollständiges Modell für eine gleitende Marktprämie vor. Es sieht eine kostendeckende Vergütung auf Basis standardisierter Referenzwerte vor und koppelt diese an einen bundesweit einheitlichen, quartalsweise ermittelten Marktpreis. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend auf monatlicher Basis. Eine zusätzliche Managementprämie deckt Risiken aus der Direktvermarktung ab.
Für Bestandsanlagen wurde eine Nachfolgeförderung vorgeschlagen, die auf dem bisherigen Tarif basiert, aber an das Marktsystem angepasst ist. Für Anlagen unter 500 Kilowatt wurde ein Zonentarifmodell erarbeitet, das auf produzierter Strommenge basiert und Preisentwicklungen über eine variable Komponente abbildet.
Die Modelle wurden an das zuständige Ministerium übermittelt und bildeten die fachliche Grundlage für den weiteren politischen Diskurs zur Ausgestaltung des Förderrahmens für Holzkraftwerke im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes.