Schnellere Verfahren für Erzeugung, Netze und Speicher
Mit dem Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz legt die Bundesregierung einen Rahmen vor, der Genehmigungen für erneuerbare Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Speicher schneller und einfacher machen soll. Im Mittelpunkt stehen gebündelte Verfahren bei einer zuständigen Stelle, klare Verfahrensarten mit einheitlichen Schwellenwerten, digitale Abläufe sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten. Der Entwurf setzt europäische Vorgaben zur Verfahrensbeschleunigung um und verknüpft Projektprüfungen stärker mit der Planung von Netzen und Flächen.
Die Inhalte betreffen alle Technologien und damit auch Bioenergie aus Holz. Für Projekte wie Holzkraftwerke, KWK und Nahwärme sind insbesondere die konzentrierte Zuständigkeit, planbare Fristen sowie die Einordnung von Energievorhaben als öffentliches Interesse relevant.
Die Begutachtung zum Entwurf ist abgeschlossen. Die IG Holzkraft hat dazu eine Stellungnahme eingebracht, die auf dieser Themenseite abrufbar ist. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der politischen Koordinierung.
Diese Seite bündelt die wichtigsten Informationen zum Entwurf und wird bei Bedarf aktualisiert.
Wir laden nicht nur unsere Mitglieder, sondern die gesamte Branche ausdrücklich ein, uns Ihre Rückmeldungen und Einschätzungen zu übermitteln. Ihre Hinweise fließen in unsere weitere fachliche und politische Arbeit ein. Nutzen Sie dafür gerne die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite oder wenden Sie sich direkt per E Mail an office@ig-holzkraft.at.



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