Schnellere Verfahren für Erzeugung, Netze und Speicher
Mit dem Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) soll ein einheitlicher Rahmen für schnellere Genehmigungsverfahren geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen gebündelte Zuständigkeiten, klar strukturierte Verfahrensarten, verbindlichere Abläufe sowie die stärkere Verzahnung von Projektgenehmigung, Netzausbau und Flächenplanung. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben zur Beschleunigung um und betrifft alle Technologien der erneuerbaren Energie.
Die Inhalte sind auch für die Bioenergie aus Holz unmittelbar relevant. Für Projekte wie Holzkraftwerke, KWK und Nahwärme geht es insbesondere um verlässliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und die tatsächliche Umsetzbarkeit von Projekten im Genehmigungsalltag.
Aktueller Stand des EABG
Nach Veröffentlichung des Entwurfs im Herbst 2025 hat die IG Holzkraft am 21. Oktober 2025 eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren eingebracht. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf überarbeitet und nun als Regierungsvorlage in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Entwurf und Stellungnahme sind auf dieser Seite weiterhin abrufbar. Die Regierungsvorlage bildet den aktuellen Stand und ist Grundlage für die weitere Behandlung im Nationalrat.
Mit der Regierungsvorlage beginnt die parlamentarische Phase. Der Gesetzesentwurf wird im Nationalrat behandelt und kann dort noch angepasst werden, bevor es zur Beschlussfassung kommt.
Die vorliegende Fassung ist damit noch nicht final, sie gibt aber klar vor, in welche Richtung sich das Gesetz derzeit entwickelt.
Einordnung aus Sicht der IG Holzkraft
Die Regierungsvorlage greift einzelne Punkte aus dem Begutachtungsverfahren auf. Gleichzeitig zeigt sich, dass zentrale Anliegen der Branche weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Erstmals sind Anlagen auf Basis von festen Biomasse-Brennstoffen im Anhang 1 enthalten und können grundsätzlich unter das vereinfachte Verfahren fallen. Das stellt gegenüber dem Entwurf eine Verbesserung dar.
Der gewählte Leistungsbereich von 2 bis 15 MW schränkt die praktische Wirkung jedoch deutlich ein.
Kleinanlagen unter 2 MW bleiben unberücksichtigt, obwohl sie eine wichtige Rolle für die regionale Wertschöpfung spielen. Gleichzeitig sind größere KWK-Anlagen über 15 MW nicht umfasst, obwohl sie für Versorgungssicherheit und Wärmebereitstellung zentral sind.
Damit erfasst die Regelung einen mittleren Leistungsbereich, während wesentliche Teile der bestehenden Anlagenstruktur außerhalb des vereinfachten Verfahrens bleiben.
Auch die Rolle der Fernwärme wird weiterhin nicht ausreichend abgebildet. Gerade im Zusammenspiel mit wärmegeführten Anlagen bleibt damit ein zentraler Teil der Infrastruktur unberücksichtigt.
Bei den Zielvorgaben für die Bundesländer wurden Struktur und Berichtspflichten weiterentwickelt. Gleichzeitig bleibt offen, wie stark diese Mechanismen in der Praxis wirken und ob sie eine ausreichende Steuerungswirkung entfalten.
In den Verfahrensregelungen wurden zentrale Hebel für eine tatsächliche Beschleunigung nicht genutzt.
Weder wurde eine stärkere Einbindung der Projektwerber bei der Auswahl von Sachverständigen vorgesehen, noch wurden klare Anforderungen an die Begründung von Nachforderungen verankert.
Einordnung für die Branche
Der Anspruch, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, ist richtig und notwendig. In der vorliegenden Ausgestaltung bleibt jedoch offen, ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird.
Für die Biomasse wird das besonders deutlich. Der gewählte Zugang bildet weder die Struktur der bestehenden Anlagen noch ihre Rolle im Energiesystem ausreichend ab. Wichtige Anlagensegmente bleiben außen vor, während die praktische Wirkung entsprechend begrenzt bleibt.
Damit enthält die Regierungsvorlage einzelne Verbesserungen, lässt aber zentrale Fragen offen, die für die Umsetzung in der Praxis entscheidend sind.
Wir laden nicht nur unsere Mitglieder, sondern die gesamte Branche ausdrücklich ein, uns Ihre Rückmeldungen und Einschätzungen zu übermitteln. Ihre Hinweise fließen in unsere weitere fachliche und politische Arbeit ein. Nutzen Sie dafür gerne die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite oder wenden Sie sich direkt per E Mail an office@ig-holzkraft.at.


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