Förderrahmen für erneuerbare Stromerzeugung
Die Marktprämienverordnung ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes. Über die Festlegung der anzulegenden Werte bestimmt sie, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen erneuerbare Stromerzeugung möglich ist und damit, ob Investitionen getätigt, Anlagen weiterbetrieben oder Projekte verschoben werden.
Mit der Marktprämienverordnung 2026/27 werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle erneuerbaren Energietechnologien für die Jahre 2026 und 2027 neu festgelegt. Die anzulegenden Werte stehen dabei in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre sowie zum aktuellen Investitions und Finanzierungsumfeld. Damit ist die Marktprämienverordnung ein entscheidender Faktor sowohl für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen als auch für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Die Marktprämienverordnung 2026/27 wurde am 16.01.2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. II Nr. 13/2026) und ist am 17.01.2026 in Kraft getreten.
Auf dieser Seite stellen wir die wichtigsten Informationen zur Marktprämienverordnung 2026/27 zusammen. Die Inhalte werden laufend ergänzt und bei Bedarf aktualisiert.
Die IG Holzkraft hat im Begutachtungsverfahren fristgerecht am 9. Jänner 2026 eine Stellungnahme eingebracht. Diese ist auf dieser Seite abrufbar. Darüber hinaus finden Sie hier unsere fachliche Einordnung der zentralen Regelungsinhalte der nun in Kraft getretenen Verordnung.
Wir laden nicht nur unsere Mitglieder, sondern die gesamte Branche ausdrücklich ein, uns Ihre Rückmeldungen und Einschätzungen zu übermitteln. Ihre Hinweise fließen in unsere weitere fachliche und politische Arbeit ein. Nutzen Sie dafür gerne die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite oder wenden Sie sich direkt per E Mail an office@ig-holzkraft.at.



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