Die Marktprämienverordnung ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Über die Festlegung der anzulegenden Werte bestimmt sie, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen erneuerbare Stromerzeugung möglich ist und damit, ob Investitionen getätigt, Anlagen weiterbetrieben oder Projekte verschoben werden.
Mit dem Entwurf der Marktprämienverordnung für die Jahre 2026 und 2027 werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle erneuerbaren Energietechnologien neu definiert. Die vorgesehenen anzulegenden Werte stehen dabei in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre sowie zum aktuellen Investitions- und Finanzierungsumfeld. Damit wird die Marktprämienverordnung zu einem entscheidenden Faktor sowohl für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen als auch für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Auf dieser Seite stellen wir die wichtigsten Informationen zum Entwurf der Marktprämienverordnung zusammen. Die Inhalte werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Die IG Holzkraft hat zum Entwurf der EAG-Marktprämienverordnung fristgerecht am 9. Jänner 2026 eine Stellungnahme eingebracht. Diese ist auf dieser Seite abrufbar. Darüber hinaus finden Sie hier unsere fachliche Einordnung der zentralen Regelungsinhalte.
Wir laden unsere Mitglieder ausdrücklich ein, Rückmeldungen und Einschätzungen zu übermitteln. Ihre Hinweise fließen in unsere weitere fachliche und politische Arbeit ein. Nutzen Sie dafür gerne die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite oder wenden Sie sich direkt per E-Mail an office@ig-holzkraft.at.


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