Mit der novellierten Erneuerbaren-Richtlinie RED III verschärft die Europäische Union die Vorgaben für die Nutzung forstlicher Biomasse. Im Mittelpunkt steht Artikel 3, der das Kaskadennutzungsprinzip erstmals vorgibt und dabei nur wenige Abweichungsmöglichkeiten vorsieht. Diese Vorgabe hat unmittelbare Auswirkungen auf die energetische Nutzung von Holz in Österreich und stellt sowohl rechtlich als auch praktisch hohe Anforderungen an die nationale Umsetzung. Relevant sind dabei unter anderem Fragen zur Förderfähigkeit, zur Auslegung des Vorrangs stofflicher Nutzung sowie zu den Auswirkungen auf bestehende KWK-Anlagen, Biomasseheizwerke und Wärmenetze.
Vor diesem Hintergrund hat die IG Holzkraft in Zusammenarbeit mit ihren Partnerinnen und Partnern aus der Versorgungswirtschaft – Linz AG, Energie AG Oberösterreich, Wien Energie GmbH und Salzburg AG – das Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz mit einer vertiefenden Analyse beauftragt.
Im Zentrum der Studie steht die Frage, wie eine Umsetzung von Artikel 3 RED III ausgestaltet werden kann, die sowohl dem europäischen Rechtsrahmen entspricht als auch den energiepolitischen Zielsetzungen und strukturellen Besonderheiten des österreichischen Biomasse-Sektors gerecht wird. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den in der Richtlinie vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten, etwa zur Wahrung der Versorgungssicherheit oder im Fall forstlich begründeter Nutzungen.
Die Untersuchung verbindet eine systematische rechtliche Analyse mit einer praxisnahen Bewertung der Auswirkungen auf Anlagenbetrieb, Energieversorgung und Umsetzungsspielräume. Auf dieser Grundlage werden konkrete Empfehlungen für eine sachlich nachvollziehbare und rechtlich tragfähige nationale Umsetzung formuliert.
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