Ausgabe 42: Carbon Removal Certification Framework (CRCF)
Warum Europa gemeinsame Regeln für CO₂-Entnahmen schafft
CO₂-Entnahmen rücken in der europäischen Klimapolitik zunehmend in den Fokus. Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden, dafür müssen die Treibhausgasemissionen weitgehend sinken. Ergänzend müssen jene Emissionen, die sich auch langfristig kaum vermeiden lassen, durch die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Mit dem Bedarf an CO₂-Entnahmen wächst auch die Zahl der Verfahren und Projekte, die der Atmosphäre CO₂ entziehen oder biogenen Kohlenstoff langfristig speichern.
Bislang werden CO₂-Entnahmen und Kohlenstoffspeicherungen nach unterschiedlichen freiwilligen Standards berechnet und zertifiziert. Für ihre klimapolitische und wirtschaftliche Nutzung ist daher ein verlässlicher Nachweis entscheidend: Welche Menge CO₂ wurde tatsächlich zusätzlich entnommen und wie lange bleibt der Kohlenstoff gespeichert?
Mit dem Carbon Removals and Carbon Farming Certification Framework, kurz CRCF, hat die Europäische Union dafür erstmals einen gemeinsamen freiwilligen Zertifizierungsrahmen geschaffen.
Diese Ausgabe von Holzkraft recherchiert erläutert, welche Tätigkeiten das CRCF erfasst, wie die Zertifizierung funktioniert, wo die Umsetzung aktuell steht und welche Bedeutung der neue Rahmen für Holzkraftwerke haben kann.
Welche Tätigkeiten das CRCF erfasst
Für die Einordnung des CRCF ist zunächst wichtig, Emissionsminderung und CO₂-Entnahme auseinanderzuhalten. Wird Strom oder Wärme aus nachhaltiger Biomasse anstelle fossiler Energieträger bereitgestellt, werden fossile Emissionen vermieden. Eine CO₂-Entnahme setzt dagegen voraus, dass CO₂ aus der Atmosphäre aufgenommen und der darin enthaltene Kohlenstoff gespeichert wird.
Das CRCF erfasst drei Tätigkeitsbereiche: dauerhafte CO₂-Entnahmen, Carbon Farming und die Speicherung von Kohlenstoff in Produkten. Da sich diese Tätigkeiten in ihrer Klimawirkung, der Dauer der Speicherung und dem Risiko einer späteren Freisetzung unterscheiden, werden sie nach eigenen Methoden bewertet und in getrennten Einheiten ausgewiesen.
Dauerhafte CO₂-Entnahmen
Dauerhafte CO₂-Entnahmen entziehen der Atmosphäre CO₂ und speichern den darin enthaltenen Kohlenstoff unter normalen Bedingungen über mehrere Jahrhunderte. Seit Mai 2026 gelten dafür europäische Zertifizierungsmethoden für drei Verfahren.
Bei Direct Air Capture with Carbon Storage, kurz DACCS, wird CO₂ unmittelbar aus der Umgebungsluft abgeschieden, transportiert und dauerhaft geologisch gespeichert.
Bei Biogenic Emissions Capture with Carbon Storage, kurz BioCCS, wird biogenes CO₂ aus einem Produktionsprozess abgeschieden, transportiert und dauerhaft geologisch gespeichert. Der enthaltene Kohlenstoff wurde zuvor beim Wachstum der eingesetzten Biomasse aus der Atmosphäre aufgenommen.
Bei Biochar Carbon Removal, kurz BCR, wird Biomasse thermochemisch umgewandelt. Ein Teil des biogenen Kohlenstoffs verbleibt in der erzeugten Pflanzenkohle. Die dauerhafte Speicherung erfolgt durch ihre Anwendung auf Böden oder ihre Einbindung in dafür zugelassene Materialien.
Die drei Verfahren unterscheiden sich technisch deutlich. Für alle gilt jedoch derselbe Grundsatz: Zertifiziert wird nur die nachgewiesene Nettoentnahme.
Carbon Farming
Carbon Farming umfasst Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können zusätzlichen Kohlenstoff in Böden oder Biomasse speichern oder Treibhausgasemissionen aus Böden verringern. Beim Aufbau zusätzlicher Kohlenstoffvorräte liegt eine zeitlich begrenzte CO₂-Entnahme vor. Die Verringerung von Bodenemissionen ist dagegen eine Emissionsminderung und wird im CRCF gesondert ausgewiesen.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 erste Methoden für landwirtschaftliche und agroforstwirtschaftliche Tätigkeiten auf Mineralböden, die Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren und anderen organischen Böden sowie Aufforstung beschlossen. Der delegierte Rechtsakt muss noch die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen.
Kohlenstoffvorräte in Böden und Wäldern können durch Feuer, Trockenheit, Schädlingsbefall oder eine veränderte Bewirtschaftung wieder abnehmen. Für Carbon Farming gelten deshalb eigene Überwachungszeiträume und Regeln für den Umgang mit einer späteren Freisetzung.
Kohlenstoffspeicherung in Produkten
Das CRCF soll künftig auch die Menge an Kohlenstoff zertifizieren, die in einem konkreten Produkt oder Gebäude für mindestens 35 Jahre gespeichert bleibt. Voraussetzung sind eine Berechnung nach der europäischen Methode, eine unabhängige Prüfung und die Überwachung der Speicherung über den festgelegten Zeitraum.
Die konkrete Zertifizierungsmethode liegt mit Stand Ende Juli 2026 noch nicht vor. Die Europäische Kommission arbeitet zunächst an einer Methode für Gebäude und räumt dabei Bauprodukten aus Holz und anderen biogenen Rohstoffen Priorität ein. Welche Gebäude, Bauteile und Nachweise im Einzelnen erfasst werden, steht daher noch nicht abschließend fest.
Was aus einer gespeicherten Tonne eine zertifizierte Tonne macht
Das CRCF zertifiziert weder eine Technologie pauschal noch ein Unternehmen als Ganzes. Gegenstand der Zertifizierung ist eine klar abgegrenzte Tätigkeit und die dadurch erreichte Nettoentnahme, Speicherleistung oder Verringerung von Bodenemissionen.
Bei einer dauerhaften CO₂-Entnahme wird zunächst ermittelt, welche Menge CO₂ durch die Tätigkeit abgeschieden und gespeichert wird. Davon werden die Treibhausgasemissionen abgezogen, die bei ihrer Umsetzung entstehen. Dazu zählen je nach Verfahren der Energiebedarf der Abscheidung, die Aufbereitung des CO₂, der Transport und die Speicherung. Auch die Entwicklung ohne das Projekt, die sogenannte Baseline, fließt in die Berechnung ein.
Scheidet eine Anlage beispielsweise 100.000 Tonnen biogenes CO₂ ab, entstehen daraus nicht automatisch 100.000 zertifizierte Einheiten. Verursachen Abscheidung, Aufbereitung, Transport und Speicherung Emissionen von insgesamt 20.000 Tonnen CO₂-Äquivalent und beträgt die Entnahme in der Baseline null, verbleibt eine Nettoentnahme von 80.000 Tonnen. Nur diese Menge kann zertifiziert werden.
Neben der Quantifizierung gelten drei weitere Qualitätsanforderungen. Die Tätigkeit muss zusätzlich sein und über bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen. Die Speicherung muss für den vorgesehenen Zeitraum überwacht und abgesichert werden. Hinzu kommen Nachhaltigkeitsanforderungen, die je nach Verfahren unter anderem Biodiversität, Böden, Wasser, Ressourcennutzung und den Einsatz von Biomasse betreffen.
Vom Projekt zur zertifizierten Einheit
Für die Zertifizierung reichen Projektbetreiber einen Antrag bei einem von der Europäischen Kommission anerkannten Zertifizierungssystem ein. Die konkrete Prüfung übernimmt eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Sie prüft, ob das Projekt die Anforderungen der jeweiligen CRCF-Methode erfüllt und welche Entnahme oder Speicherleistung tatsächlich erreicht wurde.
Erst für die bestätigte Menge können Einheiten ausgestellt werden. Sie werden in einem Register erfasst, damit ihre Zuordnung und Verwendung nachvollziehbar bleiben und dieselbe Leistung nicht mehrfach zertifiziert wird. Bis zum Aufbau des gemeinsamen Unionsregisters führen die anerkannten Zertifizierungssysteme eigene Register.
Wo die Umsetzung aktuell steht
Die CRCF-Verordnung gilt seit Dezember 2024. Ende 2025 folgten die Regeln für Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstellen und Prüfungen. Die Methoden für DACCS, BioCCS und Biochar Carbon Removal gelten seit Mai 2026. Damit sind die rechtlichen und methodischen Grundlagen für die Zertifizierung der ersten dauerhaften CO₂-Entnahmen vorhanden.
Der praktische Zertifizierungsbetrieb befindet sich jedoch noch im Aufbau. Mit Stand Ende Juli 2026 prüft die Europäische Kommission fünf Anträge auf Anerkennung als CRCF-Zertifizierungssystem. Für keines der Systeme ist bislang eine abgeschlossene Anerkennung ausgewiesen. CRCF-Einheiten können erst über ein anerkanntes System ausgestellt werden.
Auch die Methodenentwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die ersten Carbon-Farming-Methoden wurden im Juli 2026 beschlossen, sind aber noch nicht in Kraft. Für die Speicherung von Kohlenstoff in Produkten steht die konkrete Methode weiterhin aus.
Was das CRCF für Holzkraftwerke bedeutet
Für Holzkraftwerke liegen die konkreten Anknüpfungspunkte bei BioCCS und, abhängig von der eingesetzten Anlagentechnik, bei Biochar Carbon Removal.
Bei Biochar Carbon Removal wird Biomasse thermochemisch umgewandelt. Ein Teil des biogenen Kohlenstoffs verbleibt in der erzeugten Pflanzenkohle. Zertifiziert wird die dauerhaft gespeicherte Kohlenstoffmenge nach Abzug der Emissionen aus Herstellung, Transport und Anwendung. Die CRCF-Methode knüpft damit vor allem an Pyrolyse- und Vergasungsanlagen an, in denen Pflanzenkohle bereits erzeugt wird. Der Markt für die zugehörigen CO₂-Entnahmeeinheiten befindet sich jedoch noch im Aufbau. Nachfrage, Preise und längerfristige Abnahmeverträge sind bislang nur begrenzt abgesichert.
Bei BioCCS wird biogenes CO₂ aus dem Abgas abgeschieden, transportiert und dauerhaft geologisch gespeichert. Das Verfahren kommt vor allem für größere Verbrennungsanlagen mit entsprechend hohen biogenen CO₂-Mengen infrage. Zertifiziert wird die Nettoentnahme nach Abzug der Emissionen aus Abscheidung, Aufbereitung, Transport und Speicherung.
Für die Umsetzung von BioCCS braucht es neben der Abscheidungsanlage eine vollständige Transport- und Speicherinfrastruktur. Der zusätzliche Strom- und Wärmebedarf beeinflusst außerdem den Anlagenbetrieb und die Höhe der zertifizierbaren Nettoentnahme. Für größere Verbrennungsanlagen bleibt BioCCS daher an Voraussetzungen gebunden, die derzeit vielerorts noch nicht vorhanden sind.
Biochar Carbon Removal knüpft somit an bereits eingesetzte Pyrolyse- und Vergasungstechnik an, während sich der Markt für die zertifizierten Entnahmen erst entwickelt. BioCCS kann größere CO₂-Mengen erfassen, setzt aber den Aufbau einer durchgängigen Infrastruktur von der Abscheidung bis zur geologischen Speicherung voraus.
Vom Nachweis zum wirtschaftlichen Wert
Eine CRCF-Einheit bestätigt, dass eine Entnahme oder Speicherleistung nach einer gemeinsamen europäischen Methode berechnet, unabhängig geprüft und eindeutig registriert wurde. Damit lässt sich die Leistung gegenüber Käufern sowie öffentlichen Förder- und Beschaffungsinstrumenten nachweisen.
Ein Erlös entsteht, wenn ein Käufer für die Einheit zahlt oder ein öffentliches Instrument die zertifizierte Entnahme vergütet. Das CRCF legt weder einen Preis noch eine Abnahmeverpflichtung fest. Das Zertifikat schafft die Voraussetzung für die Vermarktung, aber noch keinen Markt.
Den Einnahmen stehen die Investitions- und Betriebskosten des jeweiligen Verfahrens gegenüber. Bei Biochar gehören dazu unter anderem die Bereitstellung und Aufbereitung der Biomasse, die thermochemische Umwandlung, die Qualitätssicherung sowie Transport und Anwendung der Pflanzenkohle. Bei BioCCS fallen zusätzlich die Kosten der CO₂-Abscheidung, Aufbereitung, des Transports und der geologischen Speicherung an.
Ein Projekt ist wirtschaftlich tragfähig, wenn die über seine Laufzeit gesicherten Erlöse diese Kosten und die Projektrisiken decken. Maßgeblich sind daher der Preis je Einheit, die vertraglich gesicherte Abnahmemenge und die Laufzeit des Abnahmevertrags.
Die Europäische Kommission baut derzeit einen freiwilligen CRCF Buyers’ Club auf. Er soll Anbieter und Käufer zusammenbringen und die Prüfung von Projekten sowie Vertragsabschlüsse unterstützen. Die Kaufentscheidung verbleibt bei den beteiligten Käufern.
CRCF und EU-ETS
Das CRCF und der EU-Emissionshandel erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das CRCF legt fest, wie eine CO₂-Entnahme berechnet, geprüft und zertifiziert wird. Der EU-ETS regelt die Verpflichtung erfasster Anlagen, für ihre fossilen Emissionen Emissionsberechtigungen abzugeben.
Eine CRCF-Einheit ist daher keine ETS-Emissionsberechtigung. Ihre Zertifizierung verringert nach geltendem Recht nicht automatisch die Abgabepflicht einer Anlage.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, zertifizierte dauerhafte Entnahmen aus BioCCS und DACCS künftig mit dem EU-ETS zu verbinden. Der Vorschlag wird in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Das CRCF schafft den Qualitätsnachweis. Der EU-ETS regelt gesondert, ob und wie zertifizierte Einheiten im Emissionshandel verwendet werden können.
Was für Betreiber jetzt entscheidend wird
Für dauerhafte CO₂-Entnahmen liegen erstmals gemeinsame europäische Methoden vor. Damit ist geregelt, wie die Entnahme berechnet und nachgewiesen werden muss. Für konkrete Projekte bleiben jedoch technische, infrastrukturelle und wirtschaftliche Fragen zu lösen.
Bei Biochar entscheidet die Verbindung aus geeigneter Anlagentechnik, gesicherter Biomassebasis, Wärmenutzung und einem zulässigen Verwendungsweg für die Pflanzenkohle. Bei BioCCS müssen Abscheidung, Transport und geologische Speicherung als durchgängige Kette verfügbar sein.
Das CRCF liefert für beide Wege den gemeinsamen Qualitätsnachweis. Welche Rolle sie für einzelne Holzkraftwerke einnehmen können, hängt von der jeweiligen Anlagentechnik, dem Standort und den langfristig gesicherten Erlösen ab.
Fakten
„Das CRCF erfasst dauerhafte CO₂-Entnahmen, Carbon Farming und die Speicherung von Kohlenstoff in Produkten. Für die Tätigkeitsbereiche gelten aufgrund ihrer unterschiedlichen Klimawirkung und Speicherdauer eigene Methoden und Einheiten.“
„Seit Mai 2026 gelten europäische Zertifizierungsmethoden für DACCS, BioCCS und Biochar Carbon Removal. Zertifiziert wird jeweils nur die nachgewiesene Nettoentnahme.“
„CRCF-Einheiten können erst für eine unabhängig geprüfte Leistung und über ein von der Europäischen Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem ausgestellt werden. Mit Stand Ende Juli 2026 ist noch keines der beantragten Systeme abschließend anerkannt.“
„Für Holzkraftwerke hängt der Anknüpfungspunkt von der Anlagentechnik ab: Biochar Carbon Removal knüpft an Pyrolyse- und Vergasungsanlagen an, BioCCS vor allem an größere Verbrennungsanlagen mit biogenen CO₂-Punktquellen.“
„Eine CRCF-Einheit schafft einen geprüften und registrierten Nachweis. Einen Preis, eine Abnahmeverpflichtung oder eine automatische Nutzung im EU-Emissionshandel begründet sie nicht.“


