Ausgabe 8: RED II

Die Erneuerbare Energie Richtlinie (RL 2009/28/EG) gilt unter anderem als das Fundament der europäischen erneuerbaren Energie Politik und hat seit 2009 das Grundgerüst zur Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen dargestellt. Im Juni 2018 wurde in Brüssel die Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien umfassend novelliert und die Renewable Energy Directive (RED II) vorgestellt.

Die RED II soll dazu beitragen, die Umstellung auf erneuerbare Energie weiter voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Anders als bisher, gibt es keine rein nationalen Ziele, die Directive gibt ein verbindliches Gesamtziel für erneuerbare Energie in der gesamten Europäischen Union bis 2030 vor. Die Mitgliedsstaaten sollen gemeinsam sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mindestens 40% beträgt (Art. 3 Abs. 1).

Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Renewable Energy Directive II orientiert sich an der Kaskadennutzung für Biomasse, insbesondere im Bezug auf die Minimierung der Nutzung von hochwertigem Rundholz für die Energienutzung. Dabei soll die Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Biomasse erhöht werden. Die Kaskadennutzung orientiert sich an der Abfallhierarchie und erwähnt, dass Biomasse nach ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert in folgender Reihenfolge 1.) Holzprodukte, 2.) Verlängerung der Lebensdauer, 3.) Wiederverwendung, 4.) Recycling, 5.) Bioenergie, 6.) Entsorgung, eingesetzt wird.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien durch dir RED II hätte bis spätestens 01.Juli 2021 erfolgen müssen, bis dato wurde die RED II noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt. Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß der RED II gelten auch für Bioenergieanlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte ab einer Gesamtfeuerungsleistung ≥ 20MW für feste Biomasse oder ≥2MW für gasförmige Biomasse. Die speziellen Durchführungsverordnungen welche diese Kriterien genau definieren, wurden seitens der Ministerien noch nicht veröffentlicht, aus diesem Grund ist Abzuwarten wie genau die Nachhaltigkeitszertifizierung in Zukunft ablaufen wird.

Die Argumente:

„Die Renewable Energy Directive dient als Grundlage für die Erneuerbaren Energie Politik der EU“

„Vernünftige Nachhaltigkeitskriterien sind wichtige Eckpfeiler für eine glaubwürdige Energiezukunft“

„Für die Erreichung der Ausbauziele 2030 braucht es sehr rasch praxistaugliche Verordnungen zum EAG“

Quellen:

European commission, Renewable Energy – Recast to 2030 RED II