Ausgabe 5: Energiewende 1993-2019

Rund Dreiviertel des in Österreich erzeugten Stroms kommen aus erneuerbaren Quellen. Den mit Abstand größten Beitrag dazu leistet die Wasserkraft mit rund 60%. Bis 2030 sollen 100% des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Sprung der nicht mehr sehr groß aussieht, aber doch ein ambitioniertes Ziel ist.

Ein wenig anders stellt sich die Situation bei der Wärme dar. Insgesamt verbrauchen wir deutlich mehr Wärme als elektrischen Strom und auch der Anteil der erneuerbaren Energien ist hier viel geringer. Nur rund ein Drittel des gesamten Wärmebedarfs in Österreich wird heute aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Der Großteil davon sind biogene Energieträger.

Die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert wirft einen Blick auf die Entwicklung der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung seit 1993.

Grafische Darstellungen:


Die Argumente:

„Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss der Fokus verstärkt auf die Wärmewende gelegt werden.“

„Gesteigerte Energieeffizienz und Energieeinsparung ist von ebenso großer Bedeutung wie die Schaffung neuer Erzeugungspotentiale.“

„Die konsequente Umsetzung des im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegten Ausbaupfads ist zur Erreichung des 100%-Ziels unerlässlich.“

„Die Wärmewende ist bisher vor allem eine Bioenergiewende.“

„Holz als Energieträger ist für die Erreichung der Klima- und Energieziele unverzichtbar.“

 

Ausgabe 4: Marktprämie

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.

Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.

Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“

„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“