Ausgabe 26: Bundesgesetzgebungsverfahren in Österreich

Unter dem Bundesgesetzgebungsverfahren versteht man den Weg eines Gesetzesvorschlags bis zum Beschluss im Nationalrat und dem Bundesrat und der anschließenden Veröffentlichung (Kundmachung) im Bundesgesetzblatt. Bevor ein Gesetz Geltung erlangt, muss es einige Schritte durchlaufen, was mitunter mehrere Monate beziehungsweise auch Jahre dauern kann. Wie ein Gesetz in Österreich im Detail entsteht, ist für viele oft nicht ganz ersichtlich. Um dies verständlicher zu machen, widmet sich diese Ausgabe von Holzkraft recherchiert der Entstehung eines Bundesgesetzes.

Gesetzgebungsorgane

In der Gesetzgebung des Bundes gibt es zwei Organe, die für die Gesetzeswerdung gemeinsam zuständig sind: der Nationalrat und der Bundesrat. Sie bilden in Österreich das Parlament.

Wer kann Initiativen für ein Gesetz einbringen?

Damit der Nationalrat und der Bundesrat ein Gesetz beschließen, bedarf es zunächst einer Initiative, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden kann. Am häufigsten erfolgt dies durch die Bundesregierung, die damit unter anderem ihr Regierungsprogramm umsetzen will. Dafür fasst die Bundesregierung als Ministerrat einen Ministerialentwurf, der von verschiedenen Seiten (Stakeholdern, öffentliche Institutionen, etc.) begutachtet wird. Es besteht keine Pflicht etwaige Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Letztlich braucht der fertige Entwurf dann noch die Zustimmung der Bundesregierung (sogenannter Ministerratsbeschluss). Findet er diese Zustimmung (Einstimmigkeit) gelangt er als Regierungsvorlage in den Nationalrat.

Ein solcher Gesetzesvorschlag kann aber auch durch Abgeordnete des Nationalrates selbst erfolgen. Dafür müssen mindestens fünf Abgeordnete während einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen. Dieser wird als Initiativantrag bezeichnet. Abgeordnete haben auch die Möglichkeit politische Wünsche, ohne einen konkreten Gesetzestext an die Bundesregierung zu richten. Dafür sind sogenannte Entschließungsanträge notwendig. In diesen wird oft gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf erstellt. Grund hierfür ist, dass für gewisse Entwürfe besonderes Expertenwissen der Mitarbeiter der Ministerien erforderlich ist.Die Abgeordneten legen in diesem Fall nur die Eckpunkte des geforderten Gesetzes fest.

Neben dem Nationalrat kann auch der Bundesrat als Länderkammer einen Gesetzesvorschlag einbringen, obwohl er hauptsächlich über Gesetzesänderungen berät, die der NR bereits beschlossen hat. Dafür bedarf es entweder der Zustimmung von einem Drittel der Mitglieder oder einen Mehrheitsbeschluss des gesamten Bundesrates.

Als Ausdruck der Demokratie haben auch die Bürger die Möglichkeit Gesetzesvorschläge in den Nationalrat zu bringen. Dies geschieht häufig durch Volksbegehren. Für den Nationalrat besteht jedoch keinerlei Pflicht, diese Gesetzesvorschläge auch umzusetzen. Es besteht auch die Möglichkeit einer parlamentarischen Bürgerinitiative, um Themen in den Nationalrat bringen zu können. Dieser benötigt dafür mindestens 500 Unterstützer.

Ablauf des Gesetzgebungsprozesses

1.Nationalrat

Bevor ein Gesetz beschlossen wird, wird darüber im Nationalrat diskutiert. Zunächst berät ein Ausschuss über den Vorschlag und stimmt dann darüber ab. Im Anschluss erfolgt eine Debatte und die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats. Dies erfolgt in drei Lesungen, wobei auf die erste oft verzichtet wird. Am Ende der zweiten Lesung muss der Nationalrat über den Gesetzesentwurf und über etwaige eingebrachte Abänderungen abstimmen. In der dritten Lesung wird über den Entwurf als Ganzes abgestimmt. Für diese Abstimmung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss die gesetzlich vorgesehene Anzahl an Anwesenden vorliegen (Präsenzquorum), andererseits muss eine gewisse Anzahl der Anwesenden für das Gesetz stimmen (Konsensquorum). Das Bundesverfassungsgesetz unterscheidet hier zwischen einfachen Bundesgesetzen und Verfassungsgesetzen. Während für einfache Bundesgesetze die Anwesenheit von ein Drittel der Abgeordneten notwendig ist und die Hälfte der anwesenden Abgeordneten zustimmen muss, bedarf es bei Verfassungsgesetzen der Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und einer Zustimmung von zwei Drittel. Sind diese Anforderungen erfüllt, liegt ein Gesetzesbeschluss vor.

2. Bundesrat

Nach der Abstimmung übermittelt der Nationalrat dem Bundesrat den Beschluss, der sodann überprüft, ob ihm ein Mitwirkungsrecht zusteht. Dies ist unter anderem dann nicht der Fall, wenn es um bestimmte Finanzgesetze oder das Budget geht. Der Bundesrat hat in vielen Fällen nur ein suspensives Vetorecht, er kann damit also nur die endgültige Beschlussfassung hinauszögern. In diesem Fall besitzt der Nationalrat das Recht auf einen sogenannten Beharrungsbeschluss, mit dem er das Veto des Bundesrats überwinden kann. Teilweise steht dem Bundesrat auch ein absolutes Vetorecht zu. Dann kann ohne seine ausdrückliche Zustimmung kein Gesetz zustande kommen.

Beurkundung und Kundmachung

Damit ein Gesetz endgültig in Kraft tritt, müssen noch zwei weitere Schritte erfolgen. Es bedarf der Beurkundung des Bundespräsidenten, der damit das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes bestätigt. Zusätzlich unterschreibt auch der Bundeskanzler das Gesetz, dies wird auch als Gegenzeichnung bezeichnet.

Zu guter Letzt erfolgt die Veröffentlichung, also die Kundmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt dann am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fakten:

„Die gesetzgebende Organe in Österreich sind der Nationalrat und der Bundesrat. Sie bilden gemeinsam das Parlament.“

„Der Bundesrat verfügt in der Regel nur über eine supsensives Vetorecht. Nur in Ausnahmefällen ist ein absolutes Veto möglich.“

„Damit ein Gesetz final in Kraft tritt, muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.“

 

Quellen: