Aktuelles Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss

IG Holzkraft ortet Verbesserungsbedarf – Parlament und Länder gefordert

Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen. Doch noch gibt es deutliche Kritik an dem Gesetz: „Natürlich sind wir froh, wenn es bald eine rechtlich sichere Übergangsregelung für die Holzkraftwerke gibt. Insofern ist die Initiative von Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger ausdrücklich zu begrüßen. Aber die jetzt beschlossene Lösung erfüllt diesen Anspruch noch nicht“, sagt Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft und betont weiter: „Wir können im Moment keine positive Beurteilung abgeben, für uns hat das Gesetz noch zu viele inhaltliche Schwächen. Darauf haben wir auch schon in unserer Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahrens hingewiesen. Neben den strittigen rechtlichen Fragen ist hier besonders das Effizienzkriterium hervorzuheben. Sollten 60 % Brennstoffnutzungsgrad auch im finalen Gesetz gefordert werden, bedeutet das das Aus für viele Anlagen. Diese Anlagen wurden errichtet, als dieses Kriterium noch nicht im Gesetz gefordert wurde. Sie können das Kriterium im genehmigten Zustand technisch nicht erfüllen, obwohl sie sonst alle Vorteile der Holzkraftwerke bieten. Hierzu haben wir mit unserer Stellungnahme auch ein entsprechendes Gutachten der TU Wien eingereicht. Diese technischen Fakten wurden aber leider völlig ignoriert. Die IG Holzkraft hat einen Vorschlag für ein alternatives Effizienzkriterium für die betroffenen Anlagen eingebracht. Die Betreiber müssen jetzt die Chance und die Zeit bekommen die dafür die notwendigen Investitionen umzusetzen.

Auch die zeitliche Beschränkung des Grundsatzgesetzes macht Kirchmeier Sorgen: „Statt einer Beschränkung auf 36 Monate sollte besser festgehalten werden, dass die Regelung bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes gilt und zwar für alle Anlagen, die bis dahin ihr Tarifende erreichen. Auch wenn das nach dem 31.12.2019 der Fall sein sollte. Sonst brauchen wir im schlimmsten Fall bald eine Übergangslösung zur Übergangslösung.“

Kirchmeier hofft jetzt auf den parlamentarischen Prozess und die Länder: „Ich will nicht schwarzmalen und bin zuversichtlich, dass jetzt noch Verbesserungen erreicht werden können. Da bringen wir uns auch weiterhin konstruktiv ein.  Wir zählen auch auf die Länder, die ein valides Interesse am Fortbestand der Holzkraftwerke haben müssen. Aber eins muss man ganz klar sagen: Wenn Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger es wirklich ernst meint, mit ihrem Versprechen 47 Holzkraftwerke zu retten, müssen noch einige wesentliche Punkte geändert werden. Ansonsten wird es unweigerlich und zeitnah zu weiteren Anlagenschließungen kommen. Die Erfolgskontrolle für das Gesetz erfolgt nicht in vielen Jahren, schon gar nicht erst in der nächsten Legislaturperiode, sondern schon in wenigen Monaten.“

 

Die Presseaussendung zum Download

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Übergangslösung für die Holzkraftwerke – eine Chronologie

Seit November 2018 ist die Nachfolgetarifregelung für die Holzkraftwerke ein politischer Zankapfel. Spätestens seit das Scheitern des Initiativantrags im Bundesrat abzusehen war, ist das Thema auch medial in aller Munde. Um Ihnen einen besseren Überblick über die Ereignisse der letzten Monate zu ermöglichen, hat die IG Holzkraft eine Chronologie der Ereignisse erstellt. Diese Chronologie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nach Möglichkeit laufend ergänzt.

 

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