EAG geht in Begutachtung

Das lang erwartete Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) ist am Mittwoch, 16. September 2020 in Begutachtung gegangen. Die IG Holzkraft hat dazu folgende Presseaussendung veröffentlicht:

IG Holzkraft: EAG geht in die Begutachtung

Startschuss für 100% Strom aus Erneuerbaren in Österreich
• Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner stellten heute das Erneuerbaren Ausbau Gesetz vor
• Positive Signale für Holzkraftwerke

Heute startet die Begutachtung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG). Die IG Holzkraft ist erfreut, dass damit endlich der Startschuss für 100% Strom aus Erneuerbaren Energien und Klimaneutralität in Österreich gefallen ist. Über den Erfolg des Gesetzes wird die finale Ausgestaltung entscheiden. „Wir sind sehr froh, dass der Entwurf jetzt endlich vorliegt und werden uns intensiv in die Begutachtung einbringen“, betont Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft. „Der vorliegende Entwurf sieht für die Holzkraftwerke vielversprechend aus, aber einige wichtige Details sind noch offen.“

Neuanlagenförderung über Marktprämien und Ausschreibungen
Zukünftig werden neue Holzkraftwerke über Marktprämien gefördert und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Für Anlagen mit einer elektrischen Engpassleistung über 500 kW sind für die Vergabe der Förderungen Ausschreibungen vorgesehen. „Die Fördervergabe über Ausschreibungen sind für die Branche eine massive Herausforderung und werden von uns skeptisch gesehen“, erklärt Kirchmeier. „Über den Erfolg des neuen Systems werden aber letztendlich die Details entscheiden, die noch in Verordnungen festgelegt werden. Wir sind zuversichtlich, dass die Klimaschutzministerin die Expertise der Branche einfließen lassen wird.“

Bestandsanlagen werden gesichert
Die IG Holzkraft begrüßt besonders die Sicherung der bestehenden Holzkraftwerke. Diese sollen über Nachfolgeprämien bis zum Ablauf des 30. Betriebsjahres erhalten bleiben. „Das ist ein sehr positives Signal“, zeigt sich Kirchmeier erfreut. „Der Erhalt des Anlagenbestands ist ökonomisch und ökologisch bedeutend und wesentlich für den Erfolg des EAG.“

 

Liebe Grüße von Ihre IG Holzkraft

Regionale Wirtschaftsbetriebe

Die Forst- und Holzwirtschaft in Österreich macht bis heute einen bedeutenden Teil der Wirtschaftsleitung aus. Eng damit verbunden ist auch die energetische Nutzung von Holz zur Erzeugung von klimaneutraler Energie. Holzwerke ermöglichen die wirtschaftlich sinnvolle Verwertung von Reststoffen und Nebenprodukten, wie Astmaterial oder Sägespäne, die bei der Herstellung von Holzprodukten entstehen. Zugleich leisten die Werke einen wesentlichen Beitrag zum Anteil an erneuerbaren Energien in Österreich. Ihre enge Verbindung mit dem Wald und der holzverarbeitenden Industrie führt dazu, dass viele bestehende Holzkraftwerke in ländlichen Regionen zu finden sind. Dort haben Sie sich als wesentlicher Partner der Forst- und Holzwirtschaft etabliert.

 

Das Holzkraftwerk – ein starker Partner

Foto: Lisa Grebe

Die Partnerschaft wird in Zukunft wichtiger den je. Der Wald verändert sich im Zuge der Klimaveränderung rasant. Massiver Schadholzanfall durch Witterungseinflüsse und/oder Schädlinge steigen stetig an. Für die betroffenen Regionen ist das Ausmaß der Waldschäden schockierend. Was vor Generationen für die Nachkommen gepflanzt wurde, bricht jetzt unter dem Druck von Wind und Schnee zusammen, oder fällt dem Borkenkäfer zum Opfer. Ganze Landstriche verändern sich. Bis die Natur wieder zur Ruhe kommt, dauert es Jahre, wenn nicht Jahrzehnte.

In dieser Entwicklung nehmen die Holzkraftwerke vielfach die Rolle der Schadholzverwerter ein. Durch den täglichen Verbrauch von Holzreststoffen, die in wertvolle Ökoenergie umgewandelt werden, tragen die Werke dazu bei, dass die notwendigen Waldpflegemaßnahmen finanzierbar werden.

Der Weiterbetrieb der Holzkraftwerke ist daher in Zukunft unabdingbar.

 

Wie geht es weiter?

Aber was braucht es, um diesen Weiterbetrieb zu ermöglichen? In erster Linie Sicherheit! Rechtssicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen, die den wirtschaftlichen Betrieb der Holzkraftwerke über mehrere Jahre hinweg ermöglichen. Einen Großteil der bestehenden Holzkraftwerke hat das Ende ihrer technischen Lebensdauer noch lange nicht erreicht. Durch Optimierung des Betriebes und gezielte Investitionen in die Anlagentechnik und Infrastruktur können Holzkraftwerke noch lange weiterbestehen. Aber diese Investitionen werden von den Betreibern nur dann getätigt, wenn es langfristige Zukunftsperspektiven gibt.

Die Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss eine dieser Zukunftsperspektiven sein. Darin muss den Investoren in erneuerbare Energien Planungssicherheit gegeben werden. Denn diese Planungssicherheit ermöglicht den Weiterbetrieb der Holzkraftwerke und erhält den Forstbetrieben damit einen wichtigen Abnehmer für Schadholz.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Holzkraftwerke leicht erklärt

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Wenn Sie immer schon wissen wollten, wie ein Kraftwerk genau funktioniert, wie Wärme und Strom erzeugt wird, oder welches Material wir zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwenden, dann lesen Sie unsere neue Infobroschüre Holzkraftwerke leicht erklärt.

Erneuerbare Energien sind für die Zukunft wichtiger den je. Wärme und Strom aus dem naturbelassenen Rohstoff Holz bedeuten nicht nur eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieerzeugung, wir garantieren damit auch eine zukunftsträchtige Versorgung im Energiesektor.

Die nachfolgende Broschüre bietet einen Überblick über die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen der Holzkraftwerke, den eingesetzten Rohstoff und ihre Auswirkungen auf die Energieversorgung.

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft

 

HolzKraft, Herbst 2019

In der Herbstausgabe unseres neuen Magazins „HolzKraft“ beschäftigen wir uns mit dem Thema „Holzkraftwerke leicht erklärt“.

Was sind Holzkraftwerke, welche Unterschiede gibt es, und was passiert mit der entstandenen Energie? All das wird anschaulich erklärt. Weiters möchten wir Ihnen die beiden Traditionsunternehmen AustroCel in Hallein und Wien Energie vorstellen.

Lernen Sie auch das Team der IG Holzkraft kennen, und informieren Sie sich über die nächsten Veranstaltungen im Bereich der festen Biomasse.

Viel Spaß beim Lesen wünscht die IG Holzkraft!

 

Das Wasser steht uns bis zum Hals – Erneuerbare Energien unterstützen Klimavolksbegehren

Klimavolksbegehren und EEÖ fordern konkrete Handlungen gegen die Klimakrise

Die VertreterInnen der erneuerbaren Energien und das Klimavolksbegehren setzten am Montag, 14. Oktober gemeinsam ein Zeichen, und offenbarten mit einer Fotoaktion die dramatische Situation der Ökostromversorgung in Österreich.

Mit der Aussage „Das Wasser steht uns bis zum Hals!“ wird auf die längst fälligen Lösungen in der Politik hingewiesen. Wenn sich jetzt nichts ändert, und wir im aktuellen Tempo weitermachen, wird Österreich das Ziel der Gewinnung von zwei Drittel des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie frühestens 2050 erreichen. Für unser Klima ist das viel zu spät.

Gemeinsam mit dem Klimavolksbegehren fordern wir einen Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung von Öl, Kohle und Gas bis 2040. Jeder kann diese Forderungen unterstützen, und das Klimavolksbegehren unterschreiben.

Gemeinsam für eine saubere Zukunft!

 

Näheres zur Fotoaktion unter: Presseaussendung „Das Wasser steht uns bis zum Hals!“, Erneuerbare Energie Österreich

Link zum Klimavolksbegehren: klimavolksbegehren.at 

 

Foto: © Astrid Knie

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Enttäuschung bei Holzkraftwerken: Ökostrom-Novelle greift zu kurz

Mangel an Weitsicht und Mut in der Ökostromförderung.

Gestern wurde im Parlament die Novelle des Ökostromgesetzes beschlossen. Teil der Novelle ist eine Nachfolgetarifregelung für jene Holzkraftwerke, die nicht vom Biomasse-Grundsatzgesetz erfasst werden. Die IG Holzkraft betrachtet das Ergebnis mit Enttäuschung. „Die beschlossene Regelung greift leider zu kurz. Die Voraussetzungen für das Erlangen der Nachfolgetarife wurden wieder nicht angepasst, obwohl wir seit Jahren auf dieses Problem aufmerksam machen. Die Politik ignoriert hartnäckig die Anforderungen der Praxis. Bei allem Verständnis für politische Kompromisse, aber hier wurde ein großer Aufwand für halbherzige Lösungen betrieben“, meint Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft. „Inmitten von Klimakrise und Schadholzkatastrophe wäre mehr Weitsicht und Mut gefragt gewesen.“

Chancen auf einen Nachfolgetarif

Die Novelle soll unter anderem die Nachfolgetarife für Anlagen mit Tarifende im Jahr 2020 sichern. Dazu wurde ein Sonderkontingent beschlossen. Die IG Holzkraft begrüßt die Regelung. Leider werden nicht alle betroffenen Kraftwerke zum Zug kommen. „Wir haben bereits im Jahr 2015 auf die Probleme rund um die Nachfolgeregelung für Holzkraftwerke im Ökostromgesetz aufmerksam gemacht: Zu wenig Finanzmittel und technische Anforderungen, die viele Bestandsanlagen nicht erfüllen können! Leider wurden die Anforderungen auch jetzt nicht angepasst. Trotzdem sind wir froh, dass zumindest ein Teil der Anlagen jetzt die Chance auf einen Nachfolgetarif bekommt“, betont Kirchmeier. Als Hauptproblem identifiziert die IG Holzkraft den Brennstoffnutzungsgrad, den zahlreiche Bestandsanlagen aufgrund ihrer technischen Konzeption nicht erreichen können. Dieses Problem wurde beim Beschluss des Biomasse-Grundsatzgesetzes in Form einer Sonderregelung berücksichtigt. „Diese vernünftige Lösung wurde in der Novelle nicht übernommen. Jetzt haben wir die absurde Situation, dass für Anlagen mit Tarifende 2020 völlig andere Regeln gelten, als für Werke deren Tarife zwischen 2017 und 2019 auslaufen. Das ist eine eklatante Benachteiligung“, kritisiert Kirchmeier.

Auswirkungen auf die Warteschlange für Neuanlagen sind unklar

Zusätzlich zu den Anlagen, die auf einen Nachfolgetarif hoffen, hängen zahlreiche bereits genehmigte Neuanlagen in der Warteschlange. Welche Auswirkungen das Sonderkontingent auf die Zukunft dieser Kraftwerke hat, ist noch unklar. „Die Neuanlagen haben keinen Anspruch auf das Sonderkontingent, aber wir hoffen, dass dadurch reguläre Mittel für diese Werke frei werden“, so Kirchmeier.

Die IG Holzkraft kritisiert bereits seit Jahren die Rechtsunsicherheit im Ökostromregime. Der fehlende langfristige Rechtsrahmen verhindert wichtige Investitionen in Bestands- und Neuanlagen. Das blockiert die Weiterentwicklung von Hersteller- und Betreiberfirmen. Ein Abbau der Warteschlange ist daher nicht nur für Österreichs Klimaziele, sondern auch für die Entwicklung des wichtigen Wirtschaftszweiges Bioenergie unabdingbar.

 

Hintergrund-Information Holzkraftwerke:

Ende 2018 waren in Österreich 141 Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 300 MW im Ökostromregime erfasst. Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 210 MW verlieren in den Jahren 2017 bis 2021 ihren Tarif nach Ökostromgesetz. Diese Anlagen produzieren im Jahr rund 1,3 TWh Ökostrom. 41 Holzkraftwerke, mit Tarifende zwischen 01.01.2017 und 31.12.2019 und einer elektrischen Leistung von 160,4 MW werden vom Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz erfasst. Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz ist seit 29.05.2019 in Kraft. Die Ausgestaltung und Umsetzung der im Grundsatzgesetz festgelegten Nachfolgetarifregelung obliegt den Bundesländern. Diese müssen innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes Ausführungsgesetze beschließen. Bisher wurde nur das Biomasseförderungsgesetz Niederösterreich beschlossen. Dieses Gesetz trat am 01.09.2019 in Kraft. In der Steiermark, Tirol, Wien und Oberösterreich wurden bisher Entwürfe für das Ausführungsgesetz zur Begutachtung vorgelegt.

Zusätzlich existiert bei der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) eine Warteschlange für bereits genehmigte Neuanlagen, die bis in das Jahr 2024 reicht. Bei Bestandsanlagen läuft diese bis ca. 2030.

Holzkraftwerke sichern rd. 6.400 Arbeitsplätze in Österreich, vorwiegend in ländlichen Regionen. Durch die Verwertung von Schadholz aus Windbrüchen und Borkenkäferbefall leisten sie einen erheblichen Betrag zu Waldhygiene.

Im Bereich der Bioenergie sind österreichische Hersteller und Forschungsinstitutionen weltweit führend. Um diesen Status auch in Zukunft zu erhalten, ist ein starker Heimmarkt dringend notwendig.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Erneuerbare ausbauen. Jetzt!

Klimaschutz braucht Erneuerbare Energien. Der Ausbau muss jetzt erfolgen.

Die weltweite Klimaaktionswoche von 20.-27. September stellt den Klimaschutz mit unterschiedlichen Aktionen in den Vordergrund. Auch wir fordern von der Regierung wirksame Maßnahmen und Ziele, um den Klimaschutz  näher zu kommen.

Daher unsere Ziele bis 2030:

  • -50% Treibhausgasemissionen
  •  mehr als 100% Strom aus erneuerbaren Energien
  •  60% der Energie aus heimischen Erneuerbaren

Laut dem Verband Erneuerbare Energien Österreich reichen die Potenziale aus, um bis 2030 über 60% des österreichischen Energieverbrauchs durch heimische erneuerbare Energien abzudecken. Wie die Verbesserungen aussehen, und was die Regierung dafür leisten muss, lesen Sie unter  www.erneuerbarejetzt.at 

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Tag der offenen Erneuerbaren

Die erneuerbaren Energieverbände starten anlässlich der Klima-Aktionswoche am Energietag, Montag den 23. September 2019, den „Tag der offenen Erneuerbaren“.

Dieser Tag bietet die perfekte Gelegenheit, einen Einblick in die Energiegewinnung aus Biomasse, Sonnenenergie, Wasserkraft und Windkraft zu gewinnen und auf die Dringlichkeit der Klimakrise und die Notwendigkeit der Energiewende hinzuweisen.

Wir freuen uns, Sie im Zuge dieses Energietages in das Holzkraftwerk der Firma NAWARO ENERGIE Betrieb GmbH in Rastenfeld (3532 Rastenfeld 207) einladen zu dürfen. Kommen Sie zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr vorbei, und informieren Sie sich über die Gewinnung von Erneuerbarer Energie durch Waldhackgut, und erleben Sie anschaulich die Kaskadennutzung von Holz.

Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für den Klimaschutz. Denn nur mit der Erzeugung von sauberen Ökostrom können wir unsere Umwelt schützen.

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Gestalten wir jetzt eine Zukunft für morgen

Klimawandel, Klimakrise, Klimaänderung, all das taucht in den letzten Wochen im Wahlkampf aller Parteien auf. Was bis vor kurzem noch wenige Politiker interessiert hat, ist jetzt in aller Munde: aktive Klimapolitik.

Längere Trockenperioden, Starkregen, Hitzewellen und Dürreperioden haben uns in den letzten Wochen und Monaten auf Trab gehalten. Hinzu kommt noch der Borkenkäfer in weiten Teilen des Landes.

Kahle Stellen, an denen einmal prächtige Wälder gestanden sind, und meterhohe Holzhaufen prägen nun das Landschaftsbild. Dieses Schadholz wurde bisher in den Holzkraftwerken des Landes zu wertvoller Ökoenergie umgewandelt. Doch jetzt müssen viele der wichtigen Holzabnehmer nach und nach die Stromproduktion einstellen. Grund dafür sind die unzureichenden Nachfolgeregelungen. Ohne funktionierende gesetzliche Regelungen können Holzkraftwerkbetreiber nicht wirtschaftlich agieren. Doch genau diese Kraftwerke brauchen wir um erneuerbare Energie produzieren zu können und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Klimakonferenz in Wien

Österreich war einst Vorzeigenation in Sachen Klimaschutz. Mittlerweile haben wir diese Stellung längst verloren. Dabei hatte die Politik doch ein klares Ziel vor Augen: die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990, und die Erhöhung der erneuerbaren Energie und die Energieeffizienz auf bzw. um jeweils 27 Prozent. Fehlende Gesetze und konkrete Umsetzungspläne machen dieses Vorhaben jedoch unmöglich.

Die beiden Landesrätinnen für Klimaschutz Ingrid Felipe aus Tirol und Astrid Eisenkopf aus dem Burgenland haben für 13. September eine außerordentliche Konferenz in Wien einberufen. Dabei sollen der Energie- und Klimaschutzplan neu aufgestellt werden. Es gehe darum, dass die Politik endlich auf die Empfehlungen der Wissenschaft und der Experten Folge leistet und Pläne umsetzt.

Emissionen und Strafzahlungen bis 2030

Quelle: EEÖ, www.erneuerbare-energie.at/energiefakten/2019/6/5/emissionen-und-strafzahlungen-bis-2030

Sollte Österreich die Klimaziele bis 2030 verfehlen, fallen Strafzahlungen von bis zu neun Milliarden Euro an, heißt es von Seiten der Erneuerbaren Energien Österreich. Die Ziele in diesem Bereich betreffen den „Non-ETS“ Bereich, also jenen der nicht durch CO2 Zertifikatehandel abgedeckt ist.

Die Europäische Union hat im Zuge der Effort Sharing Verordnung Einsparungsverpflichtungen entsprechend des Bruttoinlandsprodukts an die Mitgliedsstaaten zugewiesen.

Wird von Österreich eine Einsparung von 36% im Vergleich zu 2005 nicht erreicht, muss mit anderen EU-Ländern verhandelt werden, um denen überschüssige CO2-Einsparungen abkaufen zu können. Da aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen ist, dass viele EU-Staaten ihre Ziele erreichen werden, werden jene, die sie erfüllen, die Berechtigungen teuer verkaufen. Ein Wert von 9 Millionen Euro ist da schon plausibel.

Umgekehrt kann Österreich natürlich seine Ziele auch übererfüllen, und überschüssige Zielerfüllungen an andere Länder verkaufen.

Klimaschutz jetzt vorantreiben

Die Politik muss jetzt konkrete Handlungen setzen, um die angedachten Ziele doch noch erreichen zu können. Wir von der IG Holzkraft fordern daher eine rasche Umsetzung des Biomasse-Grundsatzgesetzes in allen Bundesländern, um den Betrieb der bestehenden Holzkraftwerke zu sichern. Den der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energie ist ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Zehn Grazer Murkraftwerke stehen auf dem Spiel

IG Holzkraft appelliert an die Energiesprecher der Parlamentsparteien:

 

  • Sicherung der bestehenden Holzkraftwerke
  • Ausdehnung des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes bis 31.12.2021
  • Beschleunigung der Beschlüsse der Biomasseausführungsgesetze der Länder

2019 bis 2021 stehen heimische Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von rund 180 MW aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen vor dem Aus. Das entspricht einer Leistung von zehn Grazer Murkraftwerken. „Wir brauchen einen parteiübergreifenden Schulterschluss! Die Zeit drängt. Bestehende Kraftwerke müssen gesichert werden. Alles andere wäre eine unglaubliche Verschwendung von Volksvermögen und ein Rückschritt unserer Bemühungen dem Klimawandel zu begegnen. Das Biomasse-Grundsatzgesetz muss dringend auf das Jahr 2021 ausgedehnt und die Ländergesetze rasch umgesetzt werden“, appelliert Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, an die Energiesprecher der Parlamentsparteien.

Schadholz-Schwemme

In den letzten Wochen hat sich die Situation noch einmal zugespitzt. Zahlreiche Holzkraftwerke schließen ihre Pforten und müssen ihre Mitarbeiter entlassen. Andere stellen auf reine Wärmeproduktion um. Hierzu muss notgedrungen auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen werden. Betroffen sind auch Werke in Gegenden, in denen wegen der Borkenkäfer-Katastrophe große Mengen Schadholz anfallen. Dazu Kirchmeier: „Holzkraftwerke in den Käfer-Hotspots verarbeiten derzeit mehr als 90% Schadholz. Die energetische Nutzung ist oft die einzige Verwertungsschiene, die den geplagten Waldbauern und Forstbetrieben noch bleibt. Die bestehenden Holzkraftwerke können im Augenblick das Schadholz, das ihnen angeboten wird, gar nicht aufnehmen. Die Forstwirtschaft rennt uns‚ im wahrsten Sinne des Wortes‘, die Türen ein und es herrscht vollkommenes Unverständnis, warum so wichtige Abnehmer ausfallen, obwohl sie sauberen Ökostrom und Biowärme produzieren.“

Umsetzung fehlt

Für Anlagen, die noch 2019 einen Nachfolgetarif brauchen, wurde das Biomasse-Grundsatzgesetz im Frühjahr beschlossen. Die Umsetzung dieses Gesetzes in den meisten Ländern lässt aber noch auf sich warten. Für Holzkraftwerke, die ab 2020 betroffen sind, ist noch keine Regelung vorhanden. Es ist auch nicht absehbar, wann das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen wird.

 

Hintergrund-Information Holzkraftwerke:

Ende 2018 waren in Österreich 141 Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 300 MW im Ökostromregime erfasst. Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 210 MW verlieren in den Jahren 2017 bis 2021 ihren Tarif nach Ökostromgesetz. Diese Anlagen produzieren im Jahr rund 1,3 TWh Ökostrom. 41 Holzkraftwerke, mit einer Leistung von 160,4 MW werden vom Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz erfasst. Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz ist seit 29.05.2019 in Kraft. Die Ausgestaltung und Umsetzung der im Grundsatzgesetz festgelegten Nachfolgetarifregelung obliegt den Bundesländern. Diese müssen innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes Ausführungsgesetze beschließen. Bisher wurde nur das Biomasseförderungsgesetz Niederösterreich beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.09.2019 in Kraft. In der Steiermark und Tirol ist die Begutachtung der Gesetzesentwürfe abgeschlossen, in Wien wurde der Begutachtungsprozess am 05.08.2019 gestartet.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!