Zehn Grazer Murkraftwerke stehen auf dem Spiel

IG Holzkraft appelliert an die Energiesprecher der Parlamentsparteien:

 

  • Sicherung der bestehenden Holzkraftwerke
  • Ausdehnung des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes bis 31.12.2021
  • Beschleunigung der Beschlüsse der Biomasseausführungsgesetze der Länder

2019 bis 2021 stehen heimische Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von rund 180 MW aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen vor dem Aus. Das entspricht einer Leistung von zehn Grazer Murkraftwerken. „Wir brauchen einen parteiübergreifenden Schulterschluss! Die Zeit drängt. Bestehende Kraftwerke müssen gesichert werden. Alles andere wäre eine unglaubliche Verschwendung von Volksvermögen und ein Rückschritt unserer Bemühungen dem Klimawandel zu begegnen. Das Biomasse-Grundsatzgesetz muss dringend auf das Jahr 2021 ausgedehnt und die Ländergesetze rasch umgesetzt werden“, appelliert Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, an die Energiesprecher der Parlamentsparteien.

Schadholz-Schwemme

In den letzten Wochen hat sich die Situation noch einmal zugespitzt. Zahlreiche Holzkraftwerke schließen ihre Pforten und müssen ihre Mitarbeiter entlassen. Andere stellen auf reine Wärmeproduktion um. Hierzu muss notgedrungen auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen werden. Betroffen sind auch Werke in Gegenden, in denen wegen der Borkenkäfer-Katastrophe große Mengen Schadholz anfallen. Dazu Kirchmeier: „Holzkraftwerke in den Käfer-Hotspots verarbeiten derzeit mehr als 90% Schadholz. Die energetische Nutzung ist oft die einzige Verwertungsschiene, die den geplagten Waldbauern und Forstbetrieben noch bleibt. Die bestehenden Holzkraftwerke können im Augenblick das Schadholz, das ihnen angeboten wird, gar nicht aufnehmen. Die Forstwirtschaft rennt uns‚ im wahrsten Sinne des Wortes‘, die Türen ein und es herrscht vollkommenes Unverständnis, warum so wichtige Abnehmer ausfallen, obwohl sie sauberen Ökostrom und Biowärme produzieren.“

Umsetzung fehlt

Für Anlagen, die noch 2019 einen Nachfolgetarif brauchen, wurde das Biomasse-Grundsatzgesetz im Frühjahr beschlossen. Die Umsetzung dieses Gesetzes in den meisten Ländern lässt aber noch auf sich warten. Für Holzkraftwerke, die ab 2020 betroffen sind, ist noch keine Regelung vorhanden. Es ist auch nicht absehbar, wann das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen wird.

 

Hintergrund-Information Holzkraftwerke:

Ende 2018 waren in Österreich 141 Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 300 MW im Ökostromregime erfasst. Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 210 MW verlieren in den Jahren 2017 bis 2021 ihren Tarif nach Ökostromgesetz. Diese Anlagen produzieren im Jahr rund 1,3 TWh Ökostrom. 41 Holzkraftwerke, mit einer Leistung von 160,4 MW werden vom Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz erfasst. Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz ist seit 29.05.2019 in Kraft. Die Ausgestaltung und Umsetzung der im Grundsatzgesetz festgelegten Nachfolgetarifregelung obliegt den Bundesländern. Diese müssen innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes Ausführungsgesetze beschließen. Bisher wurde nur das Biomasseförderungsgesetz Niederösterreich beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.09.2019 in Kraft. In der Steiermark und Tirol ist die Begutachtung der Gesetzesentwürfe abgeschlossen, in Wien wurde der Begutachtungsprozess am 05.08.2019 gestartet.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!