Ausgabe 15: Strompreisbremse & Erlösabschöpfung

In der öffentlichen Debatte und in den Medien wurden in den letzten Wochen zwei Gesetzesmaterien thematisiert und oft vermischt, die zwar miteinander zu tun haben, aber trotzdem sehr unterschiedlich sind. Wir wollen ein wenig zur Entwirrung beitragen und widmen uns in dieser Sonderausgabe von „Holzkraft recherchiert“ daher den Themen Strompreisbremse und Erlösabschöpfung, was sie unterscheidet und was sie verbindet.

Was ist die Erlösabschöpfung?

Unter dem Namen „Energiekrisenbeitrag Strom“ wird in Österreich ein Teil einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt, der eine Markterlösobergrenze für bestimmte Stromerzeugungstechnologien vorsieht. Die Erlösabschöpfung ist für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Laut der EU-Verordnung müssen die Mittel aus der Erlösabschöpfung genutzt werden, um die Stromendkunden zu entlasten. Die Markterlösobergrenze ist aber keine Beschränkung des Strompreises. Vielmehr werden alle Markterlöse oberhalb der Grenze vom Staat abgeschöpft, um damit andere Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen und Absetzbeträge abhängig von den Stromgestehungskosten, den Investitionen in erneuerbare Energien, etc. Mehr Details über die Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags Strom gibt es in unserem Infoblatt: https://ig-holzkraft.at/wp-content/uploads/2022/11/Infomaterial-Antrag-Bundesgesetz-Energiekrisenbeitrag-Strom.pdf

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird im Stromkostenzuschussgesetz geregelt und ist eine Maßnahme zur Entlastung der privaten Haushalte im Angesicht hoher Energiekosten. Ein Teil der Stromrechnung jedes Haushaltes wird subventioniert. Haushalte zahlen dabei für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh 10 ct/kWh netto zuzüglich Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Darüberhinausgehende Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag von 30 ct/kWh vom Staat bezuschusst. Damit ist die Strompreisbremse eigentlich ein Stromkostenzuschuss, da der Strompreis de facto nicht reduziert wird.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die notwendigen Mittel werden aus dem Budget bereitgestellt.

Gute Zusammenfassungen zur Strompreisbremse gibt es auf den Webseiten der E-Control sowie der Arbeiterkammer:

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Wie hängen die beiden Maßnahmen zusammen?

Das österreichische Gesetz zum Energiekrisenbeitrag Strom sieht keine Zweckwidmung der abgeschöpften Mittel vor. Zwar wurde von der Bundesregierung angekündigt, die Gelder für die Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden, gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Was unterscheidet die beiden Maßnahmen?

Abgesehen von der potenziellen Finanzierung der Strompreisbremse durch die Erlösabschöpfung sind es zwei völlig verschiedene Maßnahmen, wie der Vergleich zeigt:

Strompreisbremse Erlösabschöpfung
Betrifft die privaten Stromverbraucher Betrifft die Stromproduzenten
Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023
Es handelt sich um einen Zuschuss vom Staat für die Verbraucher Es handelt sich um eine Abschöpfung vom Staat
Die Deckelung gilt für alle Haushalte für einen Stromgrundverbrach von 2.900 kWh Die abgeschöpfte Summe errechnet sich speziell für jedes Unternehmen

 

Fakten:

  • Weder die Strompreisbremse noch die Erlösabschöpfung nehmen direkten Einfluss auf den Marktpreis für elektrischen Strom.
  • Die Strompreisbremse ist eigentlich ein Stromkostenzuschuss.
  • Die Strompreisbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme für Privathaushalte, die Erlösabschöpfung eine Abschöpfungsmaßnahme für Unternehmen.
  • Die Mittel aus der Erlösabschöpfung sind nicht gesetzlich zur Finanzierung der Strompreisbremse zweckgewidmet.
  • Die Strompreisbremse gilt ein halbes Jahr länger als die Erlösabschöpfung.

 

Grafische Darstellungen:

 

 

Quellen:

Stromkostenzuschussgesetz (SKZG)

Entwurf für ein Gesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom (EKBSG)

Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energieppreise

E-Control (https://www.e-control.at/stromkostenbremse)

Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse)