Zehn Grazer Murkraftwerke stehen auf dem Spiel

IG Holzkraft appelliert an die Energiesprecher der Parlamentsparteien:

 

  • Sicherung der bestehenden Holzkraftwerke
  • Ausdehnung des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes bis 31.12.2021
  • Beschleunigung der Beschlüsse der Biomasseausführungsgesetze der Länder

2019 bis 2021 stehen heimische Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von rund 180 MW aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen vor dem Aus. Das entspricht einer Leistung von zehn Grazer Murkraftwerken. „Wir brauchen einen parteiübergreifenden Schulterschluss! Die Zeit drängt. Bestehende Kraftwerke müssen gesichert werden. Alles andere wäre eine unglaubliche Verschwendung von Volksvermögen und ein Rückschritt unserer Bemühungen dem Klimawandel zu begegnen. Das Biomasse-Grundsatzgesetz muss dringend auf das Jahr 2021 ausgedehnt und die Ländergesetze rasch umgesetzt werden“, appelliert Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, an die Energiesprecher der Parlamentsparteien.

Schadholz-Schwemme

In den letzten Wochen hat sich die Situation noch einmal zugespitzt. Zahlreiche Holzkraftwerke schließen ihre Pforten und müssen ihre Mitarbeiter entlassen. Andere stellen auf reine Wärmeproduktion um. Hierzu muss notgedrungen auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen werden. Betroffen sind auch Werke in Gegenden, in denen wegen der Borkenkäfer-Katastrophe große Mengen Schadholz anfallen. Dazu Kirchmeier: „Holzkraftwerke in den Käfer-Hotspots verarbeiten derzeit mehr als 90% Schadholz. Die energetische Nutzung ist oft die einzige Verwertungsschiene, die den geplagten Waldbauern und Forstbetrieben noch bleibt. Die bestehenden Holzkraftwerke können im Augenblick das Schadholz, das ihnen angeboten wird, gar nicht aufnehmen. Die Forstwirtschaft rennt uns‚ im wahrsten Sinne des Wortes‘, die Türen ein und es herrscht vollkommenes Unverständnis, warum so wichtige Abnehmer ausfallen, obwohl sie sauberen Ökostrom und Biowärme produzieren.“

Umsetzung fehlt

Für Anlagen, die noch 2019 einen Nachfolgetarif brauchen, wurde das Biomasse-Grundsatzgesetz im Frühjahr beschlossen. Die Umsetzung dieses Gesetzes in den meisten Ländern lässt aber noch auf sich warten. Für Holzkraftwerke, die ab 2020 betroffen sind, ist noch keine Regelung vorhanden. Es ist auch nicht absehbar, wann das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen wird.

 

Hintergrund-Information Holzkraftwerke:

Ende 2018 waren in Österreich 141 Holzkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 300 MW im Ökostromregime erfasst. Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 210 MW verlieren in den Jahren 2017 bis 2021 ihren Tarif nach Ökostromgesetz. Diese Anlagen produzieren im Jahr rund 1,3 TWh Ökostrom. 41 Holzkraftwerke, mit einer Leistung von 160,4 MW werden vom Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz erfasst. Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz ist seit 29.05.2019 in Kraft. Die Ausgestaltung und Umsetzung der im Grundsatzgesetz festgelegten Nachfolgetarifregelung obliegt den Bundesländern. Diese müssen innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes Ausführungsgesetze beschließen. Bisher wurde nur das Biomasseförderungsgesetz Niederösterreich beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.09.2019 in Kraft. In der Steiermark und Tirol ist die Begutachtung der Gesetzesentwürfe abgeschlossen, in Wien wurde der Begutachtungsprozess am 05.08.2019 gestartet.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!

Petition: Stillstand bei Erneuerbaren Energien beenden

Für die Bewältigung der Klimakrise braucht es rasche Maßnahmen!

Anfang Juli wurden in kurzer Folge von mehreren Parlamentsparteien Initiativanträge zum Ökostromgesetz und zur Steuerreform eingebracht. Die Anträge enthalten Notfallmaßnahmen, die trotz Interimsregierung und Neuwahlen den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben und wichtige Akzente im Klimaschutz setzen sollen. Inhaltlich überschneiden sich die Anträge in vielen Punkte, wie eine gute Basis für eine Einigung und die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Doch der Beschluss wurde verschoben. Erst am 25. September, vier Tage vor der Nationalratswahl, soll über die Anträge abgestimmt werden. Viel zu spät warnen jetzt die Vertreter der Erneuerbaren.

Der Dachverband Erneuerbare Energien Österreich (EEÖ) hat daher eine Petition gestartet. Die Parlamentsparteien werden aufgefordert, eine Sondersitzung einzuberufen und sich dem Thema Klimaschutz und den Initiativanträgen zu widmen.
Ein rascher Beschluss ist von Nöten, wie auch Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender des Vorstandes der IG Holzkraft, betont: „Dieser Sommer zeigt uns wieder, wo der Klimawandel hinsteuert. Den Beschluss über die Initiativanträge zum Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren in den September zu legen, zeugt von wenig Bewusstsein bei der Politik. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die schnellstmöglich umsetzbare Klimaschutzmaßnahme, die uns zur Verfügung steht. Wir sollten sie jetzt nutzen.“

Tatsächlich wäre ein nennenswerter Ausbau der Erneuerbaren Energien auch kurzfristig möglich. Zahlreiche bereits genehmigte Projekte befinden sich in der Warteschlange für einen Einspeisetarif, darunter auch viele Holzkraftwerke. „Bei den Holzkraftwerken haben wir ein doppeltes Problem“, erläutert Kirchmeier, „Einerseits gibt es neue, komplett genehmigte Anlagen in der Warteschlange, die nur darauf warten endlich bauen zu können, andererseits haben wir zahlreiche Bestandsanlagen, die einen Nachfolgetarif benötigen und nicht vom Biomasse-Grundsatzgesetz erfasst werden.“

Die IG Holzkraft unterstützt daher die Petition des EEÖ und fordert jeden Bürger auf, dem das Klima und die nachhaltige Energieversorgung am Herzen liegt, die Petition zu unterschreiben. Unsere Politiker müssen endlich handeln. Es braucht Taten!

Hier können Sie die Petition unterschreiben: www.erneuerbare-energie.at/petition

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!