Ausgabe 4: Marktprämie
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.
Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.
Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:
Grafische Darstellung:
Die Argumente:
„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“
„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“
„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“
„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“