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Ausgabe 17: Holzmarkt

Holzkraftwerke sind rohstoffabhängige Anlagen, sie brauchen für ihren Betrieb Holz als Brennstoff. In der Regel handelt es sich dabei um Hackgut aus Waldrestholz oder Sägenebenprodukten, wie z.B. Rinde. Über die Situation auf dem Holzmarkt wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Darum widmen wir unsere aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert dem Thema Holzmarkt und der Preisentwicklung seit 2019.

Die letzten Jahre waren österreichweit von einem großen Schadholzanfall geprägt. Vor allem der Borkenkäfer machte dem Wald zu schaffen und sorgte teilweise für ein Überangebot an Holz und entsprechend niedrige Preise. Inzwischen hat sich die Situation ein wenig entspannt und die Erntemengen wurden reduziert. Das hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Rohstoffpreise.

Betrachtet man die Preisentwicklung seit 2019 zeigt sich, dass das Preisniveau bis 2022 relativ gleichbleibend bis leicht fallend war. Ausgenommen davon ist nur der Rundholzpreis, der bereits früher einen leichten Anstieg zeigte. Ab 2022 ist ein klarer Preisanstieg zu beobachten, vor allem für Hackgut und Pellets. Dies hängt einerseits mit dem oben erwähnten Rückgang der Schadholzmengen und andererseits mit der gestiegenen Nachfrage nach Pellets zusammen. Im Jänner 2023 war der Hackgutpreis mehr als doppelt so hoch wie Anfang 2019.

Derzeit wird mit einer leichten Entspannung auf dem Holzmarkt und einer Preisreduktion gerechnet. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen aber, wie stark der Holzmarkt von Umwelteinflüssen, wie der Borkenkatastrophe, und auch von internationalen Krisen, wie dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, beeinflusst ist.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Die Stromgestehungskosten von Holzkraftwerken werden massiv durch den Brennstoffpreis beeinflusst.“

„Der niedrige Preis für Energieholz der letzten Jahre war eine Konsequenz des hohen Schadholzanfalls.“

„Die Preisschwankungen bei Energieholz verlaufen nicht zwingend vergleichbar zu jenen bei Rundholz.“

 

Quellen:

holzkurier.com

Ausgabe 16: EAG – erste Ausschreibungsrunde

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht für Holzkraftwerke ab einer elektrischen Engpassleistung von 500 kW eine wettbewerbliche Vergabe der Fördermittel via Ausschreibung vor.

Die erste Runde dieser Ausschreibung fand von 22.11. bis 12.12.2022 statt. Zeitgleich dazu wurden auch die ersten Fördermittel für Photovoltaik und Windkraft durchgeführt. Die gemeinsame Ausschreibung für Wasserkraft und Windkraft fand zeitversetzt von 15.11. bis 06.12.2022 statt.

Mit Jahresende 2022 hat die EAG Abwicklungsstelle die Ergebnisse der Ausschreibungen veröffentlicht. Unter https://www.eag-abwicklungsstelle.at/veroeffentlichungen/ ist einsehbar, welche Anlagen einen Zuschlag erhalten haben und wie hoch die Gebotswerte sind.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert beschäftigen wir uns mit den Ergebnissen der ersten Runde der Ausschreibungen für die Marktprämie nach EAG.

 

Ablauf der Ausschreibungen

Allgemeine Informationen zu den Ausschreibungen für Holzkraftwerke finden Sie auch in unseren Infoblättern Holzkraftwerke im EAG und Marktprämienverordnung für Holzkraftwerke

 

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde:

  • In keiner Technologie wurde das zur Verfügung gestellte Ausschreibungsvolumen voll ausgeschöpft.
  • Bei den Holzkraftwerken hat ein Gebot einen Zuschlag erhalten, insgesamt wurden von 7,5 MW Ausschreibungsvolumen 5 MW vergeben.
  • Bei der Photovoltaik wurde etwas mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens vergeben. 131 Gebote mit einer Gesamtleistung von knapp unter 400 MWpeak haben einen Zuschlag erhalten.
  • Deutlich niedriger ist das ausgeschöpfte Ausschreibungsvolumen bei der Windkraft. Nur rund ein Viertel der gesamten verfügbaren Leistung wurde an Bieter vergeben, insgesamt rund 45 MW.
  • Für die zeitversetzt stattfindende kombinierte Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen wurden keine Gebote abgegeben.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Unternehmen sind wegen der unsicheren Marktlage (schwankende Strompreise, lange Lieferzeiten, etc.) derzeit zurückhaltend bei Investitionen.“

„Die Ausschreibung ist ein neues Instrument der Fördervergabe, mit dem die Unternehmen keine Erfahrung haben.“

„Die festgelegten Angebotshöchstpreise spiegeln nicht mehr die aktuelle wirtschaftliche Realität der Unternehmen wider (steigende Rohstoffpreise, Inflation, etc).“

 

Quellen:

eag-abwicklungsstelle.at

Ausgabe 15: Strompreisbremse & Erlösabschöpfung

In der öffentlichen Debatte und in den Medien wurden in den letzten Wochen zwei Gesetzesmaterien thematisiert und oft vermischt, die zwar miteinander zu tun haben, aber trotzdem sehr unterschiedlich sind. Wir wollen ein wenig zur Entwirrung beitragen und widmen uns in dieser Sonderausgabe von „Holzkraft recherchiert“ daher den Themen Strompreisbremse und Erlösabschöpfung, was sie unterscheidet und was sie verbindet.

Was ist die Erlösabschöpfung?

Unter dem Namen „Energiekrisenbeitrag Strom“ wird in Österreich ein Teil einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt, der eine Markterlösobergrenze für bestimmte Stromerzeugungstechnologien vorsieht. Die Erlösabschöpfung ist für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Laut der EU-Verordnung müssen die Mittel aus der Erlösabschöpfung genutzt werden, um die Stromendkunden zu entlasten. Die Markterlösobergrenze ist aber keine Beschränkung des Strompreises. Vielmehr werden alle Markterlöse oberhalb der Grenze vom Staat abgeschöpft, um damit andere Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen und Absetzbeträge abhängig von den Stromgestehungskosten, den Investitionen in erneuerbare Energien, etc. Mehr Details über die Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags Strom gibt es in unserem Infoblatt: https://ig-holzkraft.at/wp-content/uploads/2022/11/Infomaterial-Antrag-Bundesgesetz-Energiekrisenbeitrag-Strom.pdf

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird im Stromkostenzuschussgesetz geregelt und ist eine Maßnahme zur Entlastung der privaten Haushalte im Angesicht hoher Energiekosten. Ein Teil der Stromrechnung jedes Haushaltes wird subventioniert. Haushalte zahlen dabei für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh 10 ct/kWh netto zuzüglich Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Darüberhinausgehende Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag von 30 ct/kWh vom Staat bezuschusst. Damit ist die Strompreisbremse eigentlich ein Stromkostenzuschuss, da der Strompreis de facto nicht reduziert wird.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die notwendigen Mittel werden aus dem Budget bereitgestellt.

Gute Zusammenfassungen zur Strompreisbremse gibt es auf den Webseiten der E-Control sowie der Arbeiterkammer:

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Wie hängen die beiden Maßnahmen zusammen?

Das österreichische Gesetz zum Energiekrisenbeitrag Strom sieht keine Zweckwidmung der abgeschöpften Mittel vor. Zwar wurde von der Bundesregierung angekündigt, die Gelder für die Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden, gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Was unterscheidet die beiden Maßnahmen?

Abgesehen von der potenziellen Finanzierung der Strompreisbremse durch die Erlösabschöpfung sind es zwei völlig verschiedene Maßnahmen, wie der Vergleich zeigt:

Strompreisbremse Erlösabschöpfung
Betrifft die privaten Stromverbraucher Betrifft die Stromproduzenten
Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023
Es handelt sich um einen Zuschuss vom Staat für die Verbraucher Es handelt sich um eine Abschöpfung vom Staat
Die Deckelung gilt für alle Haushalte für einen Stromgrundverbrach von 2.900 kWh Die abgeschöpfte Summe errechnet sich speziell für jedes Unternehmen

 

Fakten:

  • Weder die Strompreisbremse noch die Erlösabschöpfung nehmen direkten Einfluss auf den Marktpreis für elektrischen Strom.
  • Die Strompreisbremse ist eigentlich ein Stromkostenzuschuss.
  • Die Strompreisbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme für Privathaushalte, die Erlösabschöpfung eine Abschöpfungsmaßnahme für Unternehmen.
  • Die Mittel aus der Erlösabschöpfung sind nicht gesetzlich zur Finanzierung der Strompreisbremse zweckgewidmet.
  • Die Strompreisbremse gilt ein halbes Jahr länger als die Erlösabschöpfung.

 

Grafische Darstellungen:

 

 

Quellen:

Stromkostenzuschussgesetz (SKZG)

Entwurf für ein Gesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom (EKBSG)

Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energieppreise

E-Control (https://www.e-control.at/stromkostenbremse)

Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse)

Ausgabe 14: Waldfunktionen

In dieser Ausgabe befassen wir uns mit einem Thema, ohne das es unsere Organisation gar nicht geben könnte: Wälder. Wälder sind nicht nur schön anzusehen, sondern erfüllen auch die unterschiedlichsten Funktionen.

  • Wald als Lebensraum

Der Wald beheimatet die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.

  • Nutzfunktion

Holz steht als vielseitiger CO2-neutraler Rohstoff am Anfang vieler Wertschöpfungsketten. Somit werden nicht nur Produkte, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung geschaffen.

  • Erholungsfunktion

Viele Menschen zieht es zur Entspannung oder zur körperlichen Betätigung in den Wald.

  • Schutzfunktionen

Der Wald verhindert Bodenabtrag durch Wasser und Wind und wird sogar zum Lawinenschutz eingesetzt. Außerdem dient er zum Temperaturausgleich und Emissionsschutz, denn er filtert Staub und Gase aus der Luft.

  • Grundwasserbildung

Nicht zuletzt speichert der Wald Wasser und erhöht das Grundwasserangebot.

Nachhaltige Bewirtschaftung

Der Wald und das daraus gewonnene Holz helfen in vielen Sektoren CO2 einzusparen. Speziell mit den Bemühungen zum klimafitten Wald, wie sie in Österreich gegeben sind, können so wichtige Schritte in Richtung Bioökonomie gesetzt werden.

Das Holz, dass am Ende der kaskadischen Nutzung steht, stellt außerdem einen wichtigen Pfeiler für die Energiewende dar. So kann der Wald gepflegt und für seine wichtigen Funktionen erhalten werden und trotzdem einen wichtigen Faktor in der heimischen Ökologisierung aber auch Wirtschaft darstellen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der Wald hat viele wichtige Funktionen, von Erholung bis Grundwasserbildung.“

„Adäquate Waldnutzung muss einen Eckpfeiler unserer Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft darstellen.“

„In Österreich wächst mehr Wald nach, als abgeholzt wird.“

 

Quellen:

Wald der Zukunft – Österreichische Bundesforste

Funktionen des Waldes – Waldfunktionen – Ökosystemleistung Wald

Ausgabe 9: Beton mit Biokohle

Beton ist schon seit geraumer Zeit ein hart umstrittenes Thema. Von der Diskussion um Flächenversiegelung und Hitzeinseln einmal abgesehen, ist vor allem der CO2 Ausstoß bei der Produktion des Baustoffes ein relevantes Thema.

Ein wichtiger Bestandteil von Beton ist Zement. Die Zement-Herstellung ist allerdings einer der emissionsintensivsten Industrieprozesse. Deshalb ist der Klimaschaden, der durch die Verwendung von Zement entsteht, beträchtlich: 8% der globalen Treibhausgasemissionen werden durch die Zementherstellung verursacht.

Hier gibt es Ansätze, die nicht nur den Emissionsausstoß bei der Produktion selbst reduzieren sollen, sondern auch gleichzeitig eine Kohlenstoffsenke bilden. Also eine langfristige Speichermöglichkeit für CO2 darstellen.

Doch was hat Beton eigentlich mit uns als IG Holzkraft zu tun? Eine ganze Menge! Denn der Stoff, der den Zement ersetzen soll, kann in Holzgaskraftwerken als „Nebenprodukt“ anfallen. Hier geht es um die Biokohle. Neben anderen Einsatzmöglichkeiten, wie Düngemittel oder Filter, wird dieser nun versuchsweise Beton beigemischt und schafft es, dessen CO2-Bilanz komplett zu drehen.

  Abbildung Beton mit Biokohle

 

Mehr zum Thema Biokohle finden Sie auch in unserem Newsletter: Ausgabe 2/2021

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Beton kann von einer hohen CO2 Bilanz, zu einer negativen gebracht werden“

„Zur Erreichung der Klimaziele ist auch in der Baubranche ein derartiges Umdenken vonnöten.“

„Holzgaskraftwerke können mehr als „nur“ Strom- und Wärmeerzeugung.“

„Durch die veränderte Zusammensetzung werden weder die Qualität von Druckfestigkeit noch Oberflächeneigenschaften negativ beeinflusst“

 

Quellen:

Vom Klimakiller zum Klimaretter (syncraft.at)

WWF_Klimaschutz_in_der_Beton-_und_Zementindustrie_WEB.pdf

Ausgabe 7: UN-Klimakonferenz

In der aktuellen Ausgabe von Holzkraft recherchiert möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die UN-Klimakonferenz und die wichtigsten Meilensteine geben.

Die UN- Klimakonferenz ist ein jährlich stattfindendes Treffen der Vertragsstaaten (Conference of the Parties, COP) der UN-Klimarahmenkonvention. Dabei wird versucht, gemeinsame Lösungen gegen den globalen Klimawandel und die Erderwärmung zu finden. Konkret werden dabei Reduktionspflichten von klimawirksamen Emissionen und die Arten der Klimafinanzierung verhandelt.

COP 3 Kyoto (Meilenstein I)

Die Klimakonferenz im japanischen Kyoto kann durchaus als Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik angesehen werden, da es erstmals eine rechtsverbindliche Reduzierungsverpflichtung von Treibhausgasen für Industrieländer gibt. Diese sah vor, die jährlichen Treibhausgasemissionen innerhalb der Verpflichtungsperioden (2008-2012) um durchschnittlich 5,2% zu reduzieren (Basisjahr 1990).

COP 21 Paris (Meilenstein II)

Der 21. Klimagipfel und das Paris Klimaabkommen gelten als geschichtsträchtiges Ereignis im Kampf gegen den globalen Klimawandel. Dabei einigten sich 197 Mitgliedsstaaten die Erderwärmung im Vergleich zum Vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, mit der Anstrengung für eine Begrenzung auf 1,5°C.

COP 26 Glasgow

Die Vertragsstaaten der UN – Klimakonferenz sind sich einig, dass die Treibhausgase zwischen 2010 und 2030 um 45% sinken müssen, um das Pariser Klimaabkommen einhalten zu können. Der aktuelle Sachstandsbericht des IPPC[1] zeigt jedoch, dass nach derzeitigen Emissionen ein Anstieg der THG bis 2030 um 13% zu erwarten ist. Unter diesen Voraussetzungen, herrschten hohe Erwartungen an den 26. Klimagipfel (COP 26) im schottischen Glasgow. Der Klimagipfel könnte im Nachhinein als Wendepunkt zum Ausstieg aus dem Kohlekonsum gesehen werden. Die größte Kohlekonsumenten China, Indien, Iran, Venezuela und Kuba legten in letzter Minute ein Veto für den Ausstieg aus Kohle ein, worauf das Abschlusspapier abgeschwächt wurde und ein ,,runterfahren‘‘ des Kohlekonsum festgehalten wurde. Desweitern wurde ein wichtiger Punkt des Pariser Klimaabkommens vervollständigt, ärmeren Ländern jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz bereitzustellen. Voraussichtlich wird dieses Ziel erst 2023 anstatt 2020 erreicht.

[1] IPPC:  Das Intergovernmental Panel on Climate Change ist eine zwischenstaatliche Institution, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„UN-Klimakonferenz ist die Grundlage der globalen Klimapolitik“

„Klimakonferenz seit 26 Jahren mit nur zwei Meilensteinen“

„COP 26 (Glasgow): ein möglicher Wendepunkt für den Kohleausstieg – aber das 1,5°C Ziel ist noch nicht in Reichweite“

„COP 26 (Glasgow): Klimafinanzierung von 100 Milliarden US-Dollar für Entwicklungsländer für den Klimaschutz“

„Die immer noch steigenden Emissionen beweisen, dass es noch ein weiter Weg zur Erreichung der Ziele ist. Die Staaten müssen die Ziele und Vorgaben ernst nehmen um die kommende Katastrophe in Grenzen halten zu können.“

 

Quellen:

Germanwatch, Ein Wendepunkt für die Kohle – aber 1,5 Grad noch nicht in Reichweite https://germanwatch.org/de/21167

United Nations Climate Change

Ausgabe 4: Marktprämie

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.

Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.

Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“

„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“