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Ausgabe 9: Beton mit Biokohle

Beton ist schon seit geraumer Zeit ein hart umstrittenes Thema. Von der Diskussion um Flächenversiegelung und Hitzeinseln einmal abgesehen, ist vor allem der CO2 Ausstoß bei der Produktion des Baustoffes ein relevantes Thema.

Ein wichtiger Bestandteil von Beton ist Zement. Die Zement-Herstellung ist allerdings einer der emissionsintensivsten Industrieprozesse. Deshalb ist der Klimaschaden, der durch die Verwendung von Zement entsteht, beträchtlich: 8% der globalen Treibhausgasemissionen werden durch die Zementherstellung verursacht.

Hier gibt es Ansätze, die nicht nur den Emissionsausstoß bei der Produktion selbst reduzieren sollen, sondern auch gleichzeitig eine Kohlenstoffsenke bilden. Also eine langfristige Speichermöglichkeit für CO2 darstellen.

Doch was hat Beton eigentlich mit uns als IG Holzkraft zu tun? Eine ganze Menge! Denn der Stoff, der den Zement ersetzen soll, kann in Holzgaskraftwerken als „Nebenprodukt“ anfallen. Hier geht es um die Biokohle. Neben anderen Einsatzmöglichkeiten, wie Düngemittel oder Filter, wird dieser nun versuchsweise Beton beigemischt und schafft es, dessen CO2-Bilanz komplett zu drehen.

  Abbildung Beton mit Biokohle

 

Mehr zum Thema Biokohle finden Sie auch in unserem Newsletter: Ausgabe 2/2021

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Beton kann von einer hohen CO2 Bilanz, zu einer negativen gebracht werden“

„Zur Erreichung der Klimaziele ist auch in der Baubranche ein derartiges Umdenken vonnöten.“

„Holzgaskraftwerke können mehr als „nur“ Strom- und Wärmeerzeugung.“

„Durch die veränderte Zusammensetzung werden weder die Qualität von Druckfestigkeit noch Oberflächeneigenschaften negativ beeinflusst“

 

Quellen:

Vom Klimakiller zum Klimaretter (syncraft.at)

WWF_Klimaschutz_in_der_Beton-_und_Zementindustrie_WEB.pdf

Ausgabe 7: UN-Klimakonferenz

In der aktuellen Ausgabe von Holzkraft recherchiert möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die UN-Klimakonferenz und die wichtigsten Meilensteine geben.

Die UN- Klimakonferenz ist ein jährlich stattfindendes Treffen der Vertragsstaaten (Conference of the Parties, COP) der UN-Klimarahmenkonvention. Dabei wird versucht, gemeinsame Lösungen gegen den globalen Klimawandel und die Erderwärmung zu finden. Konkret werden dabei Reduktionspflichten von klimawirksamen Emissionen und die Arten der Klimafinanzierung verhandelt.

COP 3 Kyoto (Meilenstein I)

Die Klimakonferenz im japanischen Kyoto kann durchaus als Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik angesehen werden, da es erstmals eine rechtsverbindliche Reduzierungsverpflichtung von Treibhausgasen für Industrieländer gibt. Diese sah vor, die jährlichen Treibhausgasemissionen innerhalb der Verpflichtungsperioden (2008-2012) um durchschnittlich 5,2% zu reduzieren (Basisjahr 1990).

COP 21 Paris (Meilenstein II)

Der 21. Klimagipfel und das Paris Klimaabkommen gelten als geschichtsträchtiges Ereignis im Kampf gegen den globalen Klimawandel. Dabei einigten sich 197 Mitgliedsstaaten die Erderwärmung im Vergleich zum Vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, mit der Anstrengung für eine Begrenzung auf 1,5°C.

COP 26 Glasgow

Die Vertragsstaaten der UN – Klimakonferenz sind sich einig, dass die Treibhausgase zwischen 2010 und 2030 um 45% sinken müssen, um das Pariser Klimaabkommen einhalten zu können. Der aktuelle Sachstandsbericht des IPPC[1] zeigt jedoch, dass nach derzeitigen Emissionen ein Anstieg der THG bis 2030 um 13% zu erwarten ist. Unter diesen Voraussetzungen, herrschten hohe Erwartungen an den 26. Klimagipfel (COP 26) im schottischen Glasgow. Der Klimagipfel könnte im Nachhinein als Wendepunkt zum Ausstieg aus dem Kohlekonsum gesehen werden. Die größte Kohlekonsumenten China, Indien, Iran, Venezuela und Kuba legten in letzter Minute ein Veto für den Ausstieg aus Kohle ein, worauf das Abschlusspapier abgeschwächt wurde und ein ,,runterfahren‘‘ des Kohlekonsum festgehalten wurde. Desweitern wurde ein wichtiger Punkt des Pariser Klimaabkommens vervollständigt, ärmeren Ländern jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz bereitzustellen. Voraussichtlich wird dieses Ziel erst 2023 anstatt 2020 erreicht.

[1] IPPC:  Das Intergovernmental Panel on Climate Change ist eine zwischenstaatliche Institution, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„UN-Klimakonferenz ist die Grundlage der globalen Klimapolitik“

„Klimakonferenz seit 26 Jahren mit nur zwei Meilensteinen“

„COP 26 (Glasgow): ein möglicher Wendepunkt für den Kohleausstieg – aber das 1,5°C Ziel ist noch nicht in Reichweite“

„COP 26 (Glasgow): Klimafinanzierung von 100 Milliarden US-Dollar für Entwicklungsländer für den Klimaschutz“

„Die immer noch steigenden Emissionen beweisen, dass es noch ein weiter Weg zur Erreichung der Ziele ist. Die Staaten müssen die Ziele und Vorgaben ernst nehmen um die kommende Katastrophe in Grenzen halten zu können.“

 

Quellen:

Germanwatch, Ein Wendepunkt für die Kohle – aber 1,5 Grad noch nicht in Reichweite https://germanwatch.org/de/21167

United Nations Climate Change

Ausgabe 4: Marktprämie

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.

Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.

Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“

„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“