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Ausgabe 12: Strommarkt

Die gestiegenen Kosten für Energie sind wohl niemanden entgangen. Nun stellen sich viele die Frage, wie es sein kann, dass auch Anbieter, die Strom aus erneuerbaren Energieträgern handeln ­— deren Erzeugungskosten ja nicht oder weniger stark von der aktuellen Situation beeinflusst werden — höhere Stromkosten verrechnen?

Das liegt vor allem am sogenannten Merit Order System. In diesem werden die Produzenten nach ihren Kosten gereiht, vom günstigsten bis zum teuersten, solange bis der Strombedarf gedeckt ist. Das letzte und somit teuerste Kraftwerk gibt mit seinen Kosten den Marktpreis vor, den dann alle einspeisenden Werke erhalten, auch jene die günstiger produzieren. Alle weiteren beziehungsweise teureren Werke können zu diesem Zeitpunkt keinen Strom verkaufen.

Solange also die teuren fossilen Kraftwerke benötigt werden um den Strombedarf zu decken, geben diese den Preis vor. Nun stellt sich die Frage:

Sollte man an diesem System etwas ändern oder einen Kostendeckel einführen?

Diese Frage stellen sich derzeit viele. Unter anderem fordern dies auch einige Landeshauptleute. In mehreren europäischen Ländern wie Spanien und Ungarn sind solche Systeme bereits eingeführt. In Frage kommen hierfür verschiedene Varianten:

Preisdeckelung bei den Erzeugern

Hier würden sowohl Unternehmen als auch Haushalte profitieren. Diese Variante wäre somit ein gutes Mittel gegen die steigende Inflation. Nachteil könnte sein, dass es keinen Grund zum Energiesparen mehr gäbe und Nachbarländer ebenfalls den billigen Strom auf Kosten der Österreichischen Steuerzahler beziehen würden. Diese Variante wäre also eher als EU-weite Lösung denkbar.

Preisobergrenze für Haushalte (mit Energiekontingent)

Bei diesem Szenario würde der Staat Energielieferanten vorschreiben, zu welchem Preis sie Strom an ihre Kunden verkaufen dürfen. Den Unterschied zum Marktpreis würde der Staat an die Energieversorger bezahlen. Vorteil dieser Variante wäre die Möglichkeit einer raschen Umsetzung. Nachteil wäre, dass der Anreiz zum Energiesparen sinkt. Hier könnte eventuell durch ein vorgegebenes Kontingent (orientiert am Durchschnittsverbrauch oder bisherigen Verbrauch), nach dessen Verbrauch wieder der Normalpreis gezahlt werden muss, entgegengewirkt und ein neuer Anreiz geschaffen werden.

Aussetzen der Merit Order

Einige fordern auch, dass die vorher besprochene, in der EU gültige Merit Order in der aktuellen Situation ausgesetzt werden sollte. Dies würde einen stark preisdämpfenden Effekt haben. Viele Gegenstimmen verteidigen das System jedoch. Die geringen Marktpreise könnten eventuell auf Kosten der Versorgungssicherheit gehen. Außerdem könnte eine solche Anpassung nur europaweit passieren und ist nicht etwas, dass Österreich im Alleingang beschließen könnte.

Fazit

Wie man sieht, hat jede dieser Varianten Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass die Frage ob und welches System zur Preisminderung eingesetzt wird, gut durchdacht wird. Eine solche Entscheidung kann wirtschaftlich, umwelttechnisch und sozial große Konsequenzen mit sich bringen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der aktuelle Strompreis hat wenig mit den Ökostromproduzenten zu tun, da es die zuletzt zugeschalteten fossilen Kraftwerke sind, die den Marktpreis bestimmen.“

„Eine rein Erneuerbare Stromversorgung könnte nicht nur Abhängigkeiten, sondern auch den Strompreis mindern.“

„Ein Eingriff in den Energiemarkt sollte gut durchdacht sein, um weitführende negative Auswirkungen zu vermeiden.“

 

Quellen:

Energiemarkt – DerStandard

Das letzte Kraftwerk bestimmt den Strompreis – Oesterreichs Energie

Ausgabe 4: Marktprämie

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.

Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.

Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“

„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“