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Ausgabe 2: Stillgelegte Anlagen

Zwischen 2017 und 2019 sind die Fördertarife nach dem Ökostromgesetz für zahlreiche Holzkraftwerke ausgelaufen. Wegen zu geringer Kontingente erhielten nicht alle betroffenen Kraftwerke Nachfolgetarife. Um den Anlagenbestand zu sichern, wurde das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz verabschiedet. 47 Anlagen mit Tarifende zwischen 2017 und 2019 sollten durch die Bundesländer Nachfolgetarife erhalten. Sieben Bundesländer haben zur Durchsetzung dieser Regelung Landesausführungsgesetze beschlossen. In Vorarlberg und im Burgenland gibt es keine derartige Regelung.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert zeigen wir Ihnen wie viele Holzkraftwerke auf diese Art tatsächlich gesichert wurden:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Nur 60% des Anlagenbestandes wurden tatsächlich gesichert“

„Zu niedrige Tarifhöhen machen das wirtschaftliche Überleben für viele Holzkraftwerke unmöglich“

„Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz hat nicht den gewünschten Effekt bei der Bestandssicherung erzielt“

„Langfristig können die bestehenden Holzkraftwerke nur im EAG fortbetrieben werden“