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Ausgabe 13: EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, meist als EU-Taxonomieverordnung bezeichnet, trat mit 12. Juli 2020 in Kraft. Diese soll Anlegern Sicherheit geben und das Greenwashing im Green Finance Bereich vermindern. Über die Taxonomieverordnung haben das Europäische Parlament und der Rat die Europäische Kommission beauftragt, durch delegierte Rechtsakte technische Bewertungskriterien festzulegen, die bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt.

Derzeit sind laut Kommission noch nicht alle grünen Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten in der Taxonomieverordnung gelistet. Generell sei die Taxonomie nicht starr, sondern würde im Lauf der Zeit weiterentwickelt. Unsere Grafik zeigt eine grobe Übersicht zu den wichtigsten, aktuell bekannten Meilensteinen der Taxonomieverordnung.

Wer ist betroffen?

Derzeit in die Berichtspflicht der EU-Taxonomieverordnung fallen folgende Gruppen:

  • Die EU und deren Mitgliedsstaaten beim Festlegen von öffentlichen Maßnahmen, Standards oder Labels für grüne Finanzprodukte oder (Unternehmens-) Bonds.
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU bereitstellen, auch wenn deren Sitz außerhalb der EU ist.
  • Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und unter die nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (NFRD) fallen.

Künftig sollen alle großen und alle börsennotierten Unternehmen ebenfalls von der nicht-finanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Einen Nettoumsatzerlös von mindestens 40 Millionen Euro
  • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten Personen 250

Aktuell sind rund 11.700 Unternehmen in der EU von der Richtlinie betroffen, mit diesen vorgeschlagenen Änderungen würde diese Zahl auf knapp 50.000 Unternehmen steigen.

Kritik

Ein wesentlicher Diskussionspunktbei der Schaffung des Klassifizierungssystems war die Auswahl der Sektoren, die als taxonomie-konform eingestuft werden sollten. Vor allem die als konform eingestuften Energieträger Atomkraft und Erdgas trugen zu einem kontroversen öffentlichen Diskurs bei.

Auch wenn einige Experten die Klassifizierung der Atomenergie als Übergangstechnologie für gut befinden, gibt es zahlreiche Kritiker. Darunter Abgeordnete des EU-Parlaments und diverse Umweltorganisationen. Auch aus den EU-Staaten gibt es Widerstand. Allen voran Österreich und Luxemburg kritisieren die Aufnahme dieser Energieträger als ‚Brückentechnologien‘ und bereiten diesbezüglich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vor.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben, die belegt, dass Atomenergie nicht als nachhaltig einzustufen ist und die von der Verordnung gestellten Kriterien nicht erfüllt.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Um die EU-Taxonomieverordnung künftig auch wirklich anwendbar zu machen, muss diese eindeutiger und verständlicher kommuniziert werden.“

„Die Klassifizierung durch die EU-Taxonomie kann für Holzkraftwerksbetreiber ein wichtiger Schritt werden, um ihr nachhaltiges Handeln unmissverständlich zu belegen.“

„Die Klassifizierung von Atomenergie und Erdgas ist mehr als bedenklich und wertet potenziell andere als nachhaltig klassifizierte Technologien in der Wahrnehmung ab.“

 

Quellen:

EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

Aus dem richtigen Holz oder auf dem Holzweg – Masterthesis Buchmüller

Ausgabe 12: Strommarkt

Die gestiegenen Kosten für Energie sind wohl niemanden entgangen. Nun stellen sich viele die Frage, wie es sein kann, dass auch Anbieter, die Strom aus erneuerbaren Energieträgern handeln ­— deren Erzeugungskosten ja nicht oder weniger stark von der aktuellen Situation beeinflusst werden — höhere Stromkosten verrechnen?

Das liegt vor allem am sogenannten Merit Order System. In diesem werden die Produzenten nach ihren Kosten gereiht, vom günstigsten bis zum teuersten, solange bis der Strombedarf gedeckt ist. Das letzte und somit teuerste Kraftwerk gibt mit seinen Kosten den Marktpreis vor, den dann alle einspeisenden Werke erhalten, auch jene die günstiger produzieren. Alle weiteren beziehungsweise teureren Werke können zu diesem Zeitpunkt keinen Strom verkaufen.

Solange also die teuren fossilen Kraftwerke benötigt werden um den Strombedarf zu decken, geben diese den Preis vor. Nun stellt sich die Frage:

Sollte man an diesem System etwas ändern oder einen Kostendeckel einführen?

Diese Frage stellen sich derzeit viele. Unter anderem fordern dies auch einige Landeshauptleute. In mehreren europäischen Ländern wie Spanien und Ungarn sind solche Systeme bereits eingeführt. In Frage kommen hierfür verschiedene Varianten:

Preisdeckelung bei den Erzeugern

Hier würden sowohl Unternehmen als auch Haushalte profitieren. Diese Variante wäre somit ein gutes Mittel gegen die steigende Inflation. Nachteil könnte sein, dass es keinen Grund zum Energiesparen mehr gäbe und Nachbarländer ebenfalls den billigen Strom auf Kosten der Österreichischen Steuerzahler beziehen würden. Diese Variante wäre also eher als EU-weite Lösung denkbar.

Preisobergrenze für Haushalte (mit Energiekontingent)

Bei diesem Szenario würde der Staat Energielieferanten vorschreiben, zu welchem Preis sie Strom an ihre Kunden verkaufen dürfen. Den Unterschied zum Marktpreis würde der Staat an die Energieversorger bezahlen. Vorteil dieser Variante wäre die Möglichkeit einer raschen Umsetzung. Nachteil wäre, dass der Anreiz zum Energiesparen sinkt. Hier könnte eventuell durch ein vorgegebenes Kontingent (orientiert am Durchschnittsverbrauch oder bisherigen Verbrauch), nach dessen Verbrauch wieder der Normalpreis gezahlt werden muss, entgegengewirkt und ein neuer Anreiz geschaffen werden.

Aussetzen der Merit Order

Einige fordern auch, dass die vorher besprochene, in der EU gültige Merit Order in der aktuellen Situation ausgesetzt werden sollte. Dies würde einen stark preisdämpfenden Effekt haben. Viele Gegenstimmen verteidigen das System jedoch. Die geringen Marktpreise könnten eventuell auf Kosten der Versorgungssicherheit gehen. Außerdem könnte eine solche Anpassung nur europaweit passieren und ist nicht etwas, dass Österreich im Alleingang beschließen könnte.

Fazit

Wie man sieht, hat jede dieser Varianten Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass die Frage ob und welches System zur Preisminderung eingesetzt wird, gut durchdacht wird. Eine solche Entscheidung kann wirtschaftlich, umwelttechnisch und sozial große Konsequenzen mit sich bringen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der aktuelle Strompreis hat wenig mit den Ökostromproduzenten zu tun, da es die zuletzt zugeschalteten fossilen Kraftwerke sind, die den Marktpreis bestimmen.“

„Eine rein Erneuerbare Stromversorgung könnte nicht nur Abhängigkeiten, sondern auch den Strompreis mindern.“

„Ein Eingriff in den Energiemarkt sollte gut durchdacht sein, um weitführende negative Auswirkungen zu vermeiden.“

 

Quellen:

Energiemarkt – DerStandard

Das letzte Kraftwerk bestimmt den Strompreis – Oesterreichs Energie