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Ausgabe 5: Energiewende 1993-2019

Rund Dreiviertel des in Österreich erzeugten Stroms kommen aus erneuerbaren Quellen. Den mit Abstand größten Beitrag dazu leistet die Wasserkraft mit rund 60%. Bis 2030 sollen 100% des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Sprung der nicht mehr sehr groß aussieht, aber doch ein ambitioniertes Ziel ist.

Ein wenig anders stellt sich die Situation bei der Wärme dar. Insgesamt verbrauchen wir deutlich mehr Wärme als elektrischen Strom und auch der Anteil der erneuerbaren Energien ist hier viel geringer. Nur rund ein Drittel des gesamten Wärmebedarfs in Österreich wird heute aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Der Großteil davon sind biogene Energieträger.

Die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert wirft einen Blick auf die Entwicklung der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung seit 1993.

Grafische Darstellungen:


Die Argumente:

„Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss der Fokus verstärkt auf die Wärmewende gelegt werden.“

„Gesteigerte Energieeffizienz und Energieeinsparung ist von ebenso großer Bedeutung wie die Schaffung neuer Erzeugungspotentiale.“

„Die konsequente Umsetzung des im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegten Ausbaupfads ist zur Erreichung des 100%-Ziels unerlässlich.“

„Die Wärmewende ist bisher vor allem eine Bioenergiewende.“

„Holz als Energieträger ist für die Erreichung der Klima- und Energieziele unverzichtbar.“

 

Ausgabe 2: Stillgelegte Anlagen

Zwischen 2017 und 2019 sind die Fördertarife nach dem Ökostromgesetz für zahlreiche Holzkraftwerke ausgelaufen. Wegen zu geringer Kontingente erhielten nicht alle betroffenen Kraftwerke Nachfolgetarife. Um den Anlagenbestand zu sichern, wurde das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz verabschiedet. 47 Anlagen mit Tarifende zwischen 2017 und 2019 sollten durch die Bundesländer Nachfolgetarife erhalten. Sieben Bundesländer haben zur Durchsetzung dieser Regelung Landesausführungsgesetze beschlossen. In Vorarlberg und im Burgenland gibt es keine derartige Regelung.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert zeigen wir Ihnen wie viele Holzkraftwerke auf diese Art tatsächlich gesichert wurden:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Nur 60% des Anlagenbestandes wurden tatsächlich gesichert“

„Zu niedrige Tarifhöhen machen das wirtschaftliche Überleben für viele Holzkraftwerke unmöglich“

„Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz hat nicht den gewünschten Effekt bei der Bestandssicherung erzielt“

„Langfristig können die bestehenden Holzkraftwerke nur im EAG fortbetrieben werden“

 

Ausgabe 1: Anlagenstatistik

Seit 2003 gibt es das Ökostromgesetz und damit bundesweite Förderungen für die Stromproduktion aus Holzkraftwerken. Das Gesetz wurde seit seinem ersten Inkrafttreten mehrfach novelliert, besonders wichtig waren die Novellen 2006 und 2012. 2019 wurde zusätzlich das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen, das die Nachfolgetarife für Anlagen mit Tarifende 2017 bis 2019 regelt.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert zeigen wir Ihnen wie sich die Anzahl der Holzkraftwerke und die installierte Leistung seit 2003 entwickelt hat.

Die Zahlen:

Die Argumente:

„Die gesamte elektrische Leistung der Holzkraftwerke sinkt seit 2010, obwohl die Anlagenzahl steigt“

„Bestandsanlagen gehen sukzessive verloren“

„Der Ausbau ist seit rund 10 Jahren auf Anlagen mit niedriger elektrischer Leistung fokussiert“

„Die Ausbauziele des EAG können ohne den Erhalt der Bestandsanlagen nicht erreicht werden“