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Ausgabe 15: Strompreisbremse & Erlösabschöpfung

In der öffentlichen Debatte und in den Medien wurden in den letzten Wochen zwei Gesetzesmaterien thematisiert und oft vermischt, die zwar miteinander zu tun haben, aber trotzdem sehr unterschiedlich sind. Wir wollen ein wenig zur Entwirrung beitragen und widmen uns in dieser Sonderausgabe von „Holzkraft recherchiert“ daher den Themen Strompreisbremse und Erlösabschöpfung, was sie unterscheidet und was sie verbindet.

Was ist die Erlösabschöpfung?

Unter dem Namen „Energiekrisenbeitrag Strom“ wird in Österreich ein Teil einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt, der eine Markterlösobergrenze für bestimmte Stromerzeugungstechnologien vorsieht. Die Erlösabschöpfung ist für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Laut der EU-Verordnung müssen die Mittel aus der Erlösabschöpfung genutzt werden, um die Stromendkunden zu entlasten. Die Markterlösobergrenze ist aber keine Beschränkung des Strompreises. Vielmehr werden alle Markterlöse oberhalb der Grenze vom Staat abgeschöpft, um damit andere Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen und Absetzbeträge abhängig von den Stromgestehungskosten, den Investitionen in erneuerbare Energien, etc. Mehr Details über die Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags Strom gibt es in unserem Infoblatt: https://ig-holzkraft.at/wp-content/uploads/2022/11/Infomaterial-Antrag-Bundesgesetz-Energiekrisenbeitrag-Strom.pdf

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird im Stromkostenzuschussgesetz geregelt und ist eine Maßnahme zur Entlastung der privaten Haushalte im Angesicht hoher Energiekosten. Ein Teil der Stromrechnung jedes Haushaltes wird subventioniert. Haushalte zahlen dabei für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh 10 ct/kWh netto zuzüglich Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Darüberhinausgehende Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag von 30 ct/kWh vom Staat bezuschusst. Damit ist die Strompreisbremse eigentlich ein Stromkostenzuschuss, da der Strompreis de facto nicht reduziert wird.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die notwendigen Mittel werden aus dem Budget bereitgestellt.

Gute Zusammenfassungen zur Strompreisbremse gibt es auf den Webseiten der E-Control sowie der Arbeiterkammer:

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Wie hängen die beiden Maßnahmen zusammen?

Das österreichische Gesetz zum Energiekrisenbeitrag Strom sieht keine Zweckwidmung der abgeschöpften Mittel vor. Zwar wurde von der Bundesregierung angekündigt, die Gelder für die Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden, gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Was unterscheidet die beiden Maßnahmen?

Abgesehen von der potenziellen Finanzierung der Strompreisbremse durch die Erlösabschöpfung sind es zwei völlig verschiedene Maßnahmen, wie der Vergleich zeigt:

Strompreisbremse Erlösabschöpfung
Betrifft die privaten Stromverbraucher Betrifft die Stromproduzenten
Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023
Es handelt sich um einen Zuschuss vom Staat für die Verbraucher Es handelt sich um eine Abschöpfung vom Staat
Die Deckelung gilt für alle Haushalte für einen Stromgrundverbrach von 2.900 kWh Die abgeschöpfte Summe errechnet sich speziell für jedes Unternehmen

 

Fakten:

  • Weder die Strompreisbremse noch die Erlösabschöpfung nehmen direkten Einfluss auf den Marktpreis für elektrischen Strom.
  • Die Strompreisbremse ist eigentlich ein Stromkostenzuschuss.
  • Die Strompreisbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme für Privathaushalte, die Erlösabschöpfung eine Abschöpfungsmaßnahme für Unternehmen.
  • Die Mittel aus der Erlösabschöpfung sind nicht gesetzlich zur Finanzierung der Strompreisbremse zweckgewidmet.
  • Die Strompreisbremse gilt ein halbes Jahr länger als die Erlösabschöpfung.

 

Grafische Darstellungen:

 

 

Quellen:

Stromkostenzuschussgesetz (SKZG)

Entwurf für ein Gesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom (EKBSG)

Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energieppreise

E-Control (https://www.e-control.at/stromkostenbremse)

Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse)

Ausgabe 14: Waldfunktionen

In dieser Ausgabe befassen wir uns mit einem Thema, ohne das es unsere Organisation gar nicht geben könnte: Wälder. Wälder sind nicht nur schön anzusehen, sondern erfüllen auch die unterschiedlichsten Funktionen.

  • Wald als Lebensraum

Der Wald beheimatet die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.

  • Nutzfunktion

Holz steht als vielseitiger CO2-neutraler Rohstoff am Anfang vieler Wertschöpfungsketten. Somit werden nicht nur Produkte, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung geschaffen.

  • Erholungsfunktion

Viele Menschen zieht es zur Entspannung oder zur körperlichen Betätigung in den Wald.

  • Schutzfunktionen

Der Wald verhindert Bodenabtrag durch Wasser und Wind und wird sogar zum Lawinenschutz eingesetzt. Außerdem dient er zum Temperaturausgleich und Emissionsschutz, denn er filtert Staub und Gase aus der Luft.

  • Grundwasserbildung

Nicht zuletzt speichert der Wald Wasser und erhöht das Grundwasserangebot.

Nachhaltige Bewirtschaftung

Der Wald und das daraus gewonnene Holz helfen in vielen Sektoren CO2 einzusparen. Speziell mit den Bemühungen zum klimafitten Wald, wie sie in Österreich gegeben sind, können so wichtige Schritte in Richtung Bioökonomie gesetzt werden.

Das Holz, dass am Ende der kaskadischen Nutzung steht, stellt außerdem einen wichtigen Pfeiler für die Energiewende dar. So kann der Wald gepflegt und für seine wichtigen Funktionen erhalten werden und trotzdem einen wichtigen Faktor in der heimischen Ökologisierung aber auch Wirtschaft darstellen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der Wald hat viele wichtige Funktionen, von Erholung bis Grundwasserbildung.“

„Adäquate Waldnutzung muss einen Eckpfeiler unserer Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft darstellen.“

„In Österreich wächst mehr Wald nach, als abgeholzt wird.“

 

Quellen:

Wald der Zukunft – Österreichische Bundesforste

Funktionen des Waldes – Waldfunktionen – Ökosystemleistung Wald

Ausgabe 3: Waldfläche

Seit 60 Jahren führt das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) regelmäßig die Österreichische Waldinventur durch. Die Waldinventur ist ein gigantisches Monitoringprojekt, das die Entwicklung der Waldfläche, des Holzvorrats, der Holznutzung und viele weitere Parameter zum Thema Wald in Österreich erfasst. Damit soll regelmäßig Auskunft über den Zustand der österreichischen Wälder gegeben werden.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert haben wir einige Zahlen der Österreichischen Waldinventur für Sie aufbereitet und zeigen Ihnen, wie sich die Waldfläche in Österreich in den letzten 60 Jahren entwickelt hat:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Holzvorrat in Österreich beträgt laut Österreichischer Waldinventur 1.173 Mio. Vfm.“

„In Österreich wird weniger Holz geerntet als nachwächst, der Holzvorrat steigt.“

„Von allen Bundesländern verfügt die Steiermark mit 1,01 Mio. ha über die größte Waldfläche. Das Bundesland mit der kleinsten Waldfläche ist Wien mit 10.000 ha.“

„Die Größe der österreichischen Waldfläche (4,02 Mio. ha) entspricht ungefähr der gesamten Staatsfläche der Schweiz (4,13 Mio. ha).“

Quellen:

Bundesforschungszentrum für Wald (BFW)

waldwissen.net