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Ausgabe 18: Deforestation Regulation

Um gegen die durch den Verbrauch und die Erzeugung in der Europäischen Union verursachte Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen und somit auch einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten und den Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern, veröffentlichte die Kommission einen Verordnungsvorschlag, die Deforestation Regulation.

Gegenstand und Anwendungsbereich:

Die Deforestation Regulation umfasst „relevante Rohstoffe“ (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja und Holz) und „relevante Erzeugnisse“, die relevante Rohstoffe enthalten oder unter ihrer Verwendung hergestellt wurden zB. Brennholz in Form von Scheiten.

Die Verordnung wird gleichermaßen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem EU-Markt sowie die Ausfuhr aus der Union gelten.

Betroffen sind Händler und Marktteilnehmer. Für Händler gelten weniger strenge Verpflichtungen als für Marktteilnehmer, da zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Händler über relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse verfügen kann, diese bereits in Verkehr gebracht wurden. Wobei auch hier wieder zwischen großen Händlern, und kleinen Händlern (KMU) unterschieden wird. Große Händler werden wie Marktteilnehmer behandelt.

Durchführung:

Eingeführt wird eine abgestufte, verbindliche Sorgfaltspflichtregelung (Sorgfaltserklärung) in Verbindung mit einem Benchmarking-System, bei dem die Länder in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung mit den betreffenden Rohstoffen sowie anhand von Kriterien für das Engagement der Länder bei der Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung eingestuft werden. Die Länder werden in drei Kategorien eingeteilt: geringes, normales und hohes Risiko. Die Verpflichtungen der Marktteilnehmer und Mitgliedstaaten werden je nach der Risikokategorie des Erzeugerlandes variieren, wobei für Länder mit geringem Risiko die Sorgfaltspflichtregelungen vereinfacht und für Länder mit hohem Risiko die Kontrollen verstärkt werden.

Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen Marktteilnehmer keine relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse in der Union in Verkehr bringen oder ausführen. Diese sind auch für die Risikobewertung zuständig, um festzustellen, ob das Risiko besteht, dass die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der Union in Verkehr gebracht oder aus dem Unionsmarkt ausgeführt werden sollen, nicht mit den Anforderungen dieser Verordnung konform sind. Kontrolliert werden sie von den, von den Mitgliedsstaaten zu ernennenden, Behörden.

Die Erzeugnisse müssen im Einklang mit der Definition des Begriffs „entwaldungsfrei“ und den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt worden sein. Das bedeutet, dass Vorschriften in Bezug auf das Arbeits- und Umweltrecht sowie auf die Menschenrechte, die im Erzeugerland gelten (national und international), bei der Bewertung der Übereinstimmung von Erzeugnissen mit dieser Initiative berücksichtigt werden müssen. Entwaldung in diesem Sinne bedeutet die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen herbeigeführt wird oder nicht.

Zusammenfassung:

Wesentlicher Gegenstand dieser Verordnung ist, dass relevante Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann auf den Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus dem Unionsmarkt ausgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind entwaldungsfrei,
  •  sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt und
  •  für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor.

Argumente:

„Die Deforestation Regulation gilt nur für die Einfuhr in oder die Ausfuhr aus dem EU-Binnenmarkt. Das Inverkehrbringen innerhalb der EU ist nicht umfasst.“

„Österreichische Holzkraftwerke sind von den Regulierungen der Deforestation Regulation nur dann betroffen, wenn sie Rohstoffe von außerhalb der Europäischen Union beziehen.“

Ausgabe 17: Holzmarkt

Holzkraftwerke sind rohstoffabhängige Anlagen, sie brauchen für ihren Betrieb Holz als Brennstoff. In der Regel handelt es sich dabei um Hackgut aus Waldrestholz oder Sägenebenprodukten, wie z.B. Rinde. Über die Situation auf dem Holzmarkt wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Darum widmen wir unsere aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert dem Thema Holzmarkt und der Preisentwicklung seit 2019.

Die letzten Jahre waren österreichweit von einem großen Schadholzanfall geprägt. Vor allem der Borkenkäfer machte dem Wald zu schaffen und sorgte teilweise für ein Überangebot an Holz und entsprechend niedrige Preise. Inzwischen hat sich die Situation ein wenig entspannt und die Erntemengen wurden reduziert. Das hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Rohstoffpreise.

Betrachtet man die Preisentwicklung seit 2019 zeigt sich, dass das Preisniveau bis 2022 relativ gleichbleibend bis leicht fallend war. Ausgenommen davon ist nur der Rundholzpreis, der bereits früher einen leichten Anstieg zeigte. Ab 2022 ist ein klarer Preisanstieg zu beobachten, vor allem für Hackgut und Pellets. Dies hängt einerseits mit dem oben erwähnten Rückgang der Schadholzmengen und andererseits mit der gestiegenen Nachfrage nach Pellets zusammen. Im Jänner 2023 war der Hackgutpreis mehr als doppelt so hoch wie Anfang 2019.

Derzeit wird mit einer leichten Entspannung auf dem Holzmarkt und einer Preisreduktion gerechnet. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen aber, wie stark der Holzmarkt von Umwelteinflüssen, wie der Borkenkatastrophe, und auch von internationalen Krisen, wie dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, beeinflusst ist.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Die Stromgestehungskosten von Holzkraftwerken werden massiv durch den Brennstoffpreis beeinflusst.“

„Der niedrige Preis für Energieholz der letzten Jahre war eine Konsequenz des hohen Schadholzanfalls.“

„Die Preisschwankungen bei Energieholz verlaufen nicht zwingend vergleichbar zu jenen bei Rundholz.“

 

Quellen:

holzkurier.com

Ausgabe 16: EAG – erste Ausschreibungsrunde

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht für Holzkraftwerke ab einer elektrischen Engpassleistung von 500 kW eine wettbewerbliche Vergabe der Fördermittel via Ausschreibung vor.

Die erste Runde dieser Ausschreibung fand von 22.11. bis 12.12.2022 statt. Zeitgleich dazu wurden auch die ersten Fördermittel für Photovoltaik und Windkraft durchgeführt. Die gemeinsame Ausschreibung für Wasserkraft und Windkraft fand zeitversetzt von 15.11. bis 06.12.2022 statt.

Mit Jahresende 2022 hat die EAG Abwicklungsstelle die Ergebnisse der Ausschreibungen veröffentlicht. Unter https://www.eag-abwicklungsstelle.at/veroeffentlichungen/ ist einsehbar, welche Anlagen einen Zuschlag erhalten haben und wie hoch die Gebotswerte sind.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert beschäftigen wir uns mit den Ergebnissen der ersten Runde der Ausschreibungen für die Marktprämie nach EAG.

 

Ablauf der Ausschreibungen

Allgemeine Informationen zu den Ausschreibungen für Holzkraftwerke finden Sie auch in unseren Infoblättern Holzkraftwerke im EAG und Marktprämienverordnung für Holzkraftwerke

 

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde:

  • In keiner Technologie wurde das zur Verfügung gestellte Ausschreibungsvolumen voll ausgeschöpft.
  • Bei den Holzkraftwerken hat ein Gebot einen Zuschlag erhalten, insgesamt wurden von 7,5 MW Ausschreibungsvolumen 5 MW vergeben.
  • Bei der Photovoltaik wurde etwas mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens vergeben. 131 Gebote mit einer Gesamtleistung von knapp unter 400 MWpeak haben einen Zuschlag erhalten.
  • Deutlich niedriger ist das ausgeschöpfte Ausschreibungsvolumen bei der Windkraft. Nur rund ein Viertel der gesamten verfügbaren Leistung wurde an Bieter vergeben, insgesamt rund 45 MW.
  • Für die zeitversetzt stattfindende kombinierte Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen wurden keine Gebote abgegeben.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Unternehmen sind wegen der unsicheren Marktlage (schwankende Strompreise, lange Lieferzeiten, etc.) derzeit zurückhaltend bei Investitionen.“

„Die Ausschreibung ist ein neues Instrument der Fördervergabe, mit dem die Unternehmen keine Erfahrung haben.“

„Die festgelegten Angebotshöchstpreise spiegeln nicht mehr die aktuelle wirtschaftliche Realität der Unternehmen wider (steigende Rohstoffpreise, Inflation, etc).“

 

Quellen:

eag-abwicklungsstelle.at

Ausgabe 5: Energiewende 1993-2019

Rund Dreiviertel des in Österreich erzeugten Stroms kommen aus erneuerbaren Quellen. Den mit Abstand größten Beitrag dazu leistet die Wasserkraft mit rund 60%. Bis 2030 sollen 100% des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Sprung der nicht mehr sehr groß aussieht, aber doch ein ambitioniertes Ziel ist.

Ein wenig anders stellt sich die Situation bei der Wärme dar. Insgesamt verbrauchen wir deutlich mehr Wärme als elektrischen Strom und auch der Anteil der erneuerbaren Energien ist hier viel geringer. Nur rund ein Drittel des gesamten Wärmebedarfs in Österreich wird heute aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Der Großteil davon sind biogene Energieträger.

Die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert wirft einen Blick auf die Entwicklung der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung seit 1993.

Grafische Darstellungen:


Die Argumente:

„Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss der Fokus verstärkt auf die Wärmewende gelegt werden.“

„Gesteigerte Energieeffizienz und Energieeinsparung ist von ebenso großer Bedeutung wie die Schaffung neuer Erzeugungspotentiale.“

„Die konsequente Umsetzung des im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegten Ausbaupfads ist zur Erreichung des 100%-Ziels unerlässlich.“

„Die Wärmewende ist bisher vor allem eine Bioenergiewende.“

„Holz als Energieträger ist für die Erreichung der Klima- und Energieziele unverzichtbar.“