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Ausgabe 17: Holzmarkt

Holzkraftwerke sind rohstoffabhängige Anlagen, sie brauchen für ihren Betrieb Holz als Brennstoff. In der Regel handelt es sich dabei um Hackgut aus Waldrestholz oder Sägenebenprodukten, wie z.B. Rinde. Über die Situation auf dem Holzmarkt wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Darum widmen wir unsere aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert dem Thema Holzmarkt und der Preisentwicklung seit 2019.

Die letzten Jahre waren österreichweit von einem großen Schadholzanfall geprägt. Vor allem der Borkenkäfer machte dem Wald zu schaffen und sorgte teilweise für ein Überangebot an Holz und entsprechend niedrige Preise. Inzwischen hat sich die Situation ein wenig entspannt und die Erntemengen wurden reduziert. Das hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Rohstoffpreise.

Betrachtet man die Preisentwicklung seit 2019 zeigt sich, dass das Preisniveau bis 2022 relativ gleichbleibend bis leicht fallend war. Ausgenommen davon ist nur der Rundholzpreis, der bereits früher einen leichten Anstieg zeigte. Ab 2022 ist ein klarer Preisanstieg zu beobachten, vor allem für Hackgut und Pellets. Dies hängt einerseits mit dem oben erwähnten Rückgang der Schadholzmengen und andererseits mit der gestiegenen Nachfrage nach Pellets zusammen. Im Jänner 2023 war der Hackgutpreis mehr als doppelt so hoch wie Anfang 2019.

Derzeit wird mit einer leichten Entspannung auf dem Holzmarkt und einer Preisreduktion gerechnet. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen aber, wie stark der Holzmarkt von Umwelteinflüssen, wie der Borkenkatastrophe, und auch von internationalen Krisen, wie dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, beeinflusst ist.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Die Stromgestehungskosten von Holzkraftwerken werden massiv durch den Brennstoffpreis beeinflusst.“

„Der niedrige Preis für Energieholz der letzten Jahre war eine Konsequenz des hohen Schadholzanfalls.“

„Die Preisschwankungen bei Energieholz verlaufen nicht zwingend vergleichbar zu jenen bei Rundholz.“

 

Quellen:

holzkurier.com

Ausgabe 16: EAG – erste Ausschreibungsrunde

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht für Holzkraftwerke ab einer elektrischen Engpassleistung von 500 kW eine wettbewerbliche Vergabe der Fördermittel via Ausschreibung vor.

Die erste Runde dieser Ausschreibung fand von 22.11. bis 12.12.2022 statt. Zeitgleich dazu wurden auch die ersten Fördermittel für Photovoltaik und Windkraft durchgeführt. Die gemeinsame Ausschreibung für Wasserkraft und Windkraft fand zeitversetzt von 15.11. bis 06.12.2022 statt.

Mit Jahresende 2022 hat die EAG Abwicklungsstelle die Ergebnisse der Ausschreibungen veröffentlicht. Unter https://www.eag-abwicklungsstelle.at/veroeffentlichungen/ ist einsehbar, welche Anlagen einen Zuschlag erhalten haben und wie hoch die Gebotswerte sind.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert beschäftigen wir uns mit den Ergebnissen der ersten Runde der Ausschreibungen für die Marktprämie nach EAG.

 

Ablauf der Ausschreibungen

Allgemeine Informationen zu den Ausschreibungen für Holzkraftwerke finden Sie auch in unseren Infoblättern Holzkraftwerke im EAG und Marktprämienverordnung für Holzkraftwerke

 

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde:

  • In keiner Technologie wurde das zur Verfügung gestellte Ausschreibungsvolumen voll ausgeschöpft.
  • Bei den Holzkraftwerken hat ein Gebot einen Zuschlag erhalten, insgesamt wurden von 7,5 MW Ausschreibungsvolumen 5 MW vergeben.
  • Bei der Photovoltaik wurde etwas mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens vergeben. 131 Gebote mit einer Gesamtleistung von knapp unter 400 MWpeak haben einen Zuschlag erhalten.
  • Deutlich niedriger ist das ausgeschöpfte Ausschreibungsvolumen bei der Windkraft. Nur rund ein Viertel der gesamten verfügbaren Leistung wurde an Bieter vergeben, insgesamt rund 45 MW.
  • Für die zeitversetzt stattfindende kombinierte Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen wurden keine Gebote abgegeben.

 

Grafische Darstellungen:

 

Argumente:

„Unternehmen sind wegen der unsicheren Marktlage (schwankende Strompreise, lange Lieferzeiten, etc.) derzeit zurückhaltend bei Investitionen.“

„Die Ausschreibung ist ein neues Instrument der Fördervergabe, mit dem die Unternehmen keine Erfahrung haben.“

„Die festgelegten Angebotshöchstpreise spiegeln nicht mehr die aktuelle wirtschaftliche Realität der Unternehmen wider (steigende Rohstoffpreise, Inflation, etc).“

 

Quellen:

eag-abwicklungsstelle.at

Ausgabe 15: Strompreisbremse & Erlösabschöpfung

In der öffentlichen Debatte und in den Medien wurden in den letzten Wochen zwei Gesetzesmaterien thematisiert und oft vermischt, die zwar miteinander zu tun haben, aber trotzdem sehr unterschiedlich sind. Wir wollen ein wenig zur Entwirrung beitragen und widmen uns in dieser Sonderausgabe von „Holzkraft recherchiert“ daher den Themen Strompreisbremse und Erlösabschöpfung, was sie unterscheidet und was sie verbindet.

Was ist die Erlösabschöpfung?

Unter dem Namen „Energiekrisenbeitrag Strom“ wird in Österreich ein Teil einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt, der eine Markterlösobergrenze für bestimmte Stromerzeugungstechnologien vorsieht. Die Erlösabschöpfung ist für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Laut der EU-Verordnung müssen die Mittel aus der Erlösabschöpfung genutzt werden, um die Stromendkunden zu entlasten. Die Markterlösobergrenze ist aber keine Beschränkung des Strompreises. Vielmehr werden alle Markterlöse oberhalb der Grenze vom Staat abgeschöpft, um damit andere Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen und Absetzbeträge abhängig von den Stromgestehungskosten, den Investitionen in erneuerbare Energien, etc. Mehr Details über die Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags Strom gibt es in unserem Infoblatt: https://ig-holzkraft.at/wp-content/uploads/2022/11/Infomaterial-Antrag-Bundesgesetz-Energiekrisenbeitrag-Strom.pdf

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird im Stromkostenzuschussgesetz geregelt und ist eine Maßnahme zur Entlastung der privaten Haushalte im Angesicht hoher Energiekosten. Ein Teil der Stromrechnung jedes Haushaltes wird subventioniert. Haushalte zahlen dabei für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh 10 ct/kWh netto zuzüglich Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Darüberhinausgehende Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag von 30 ct/kWh vom Staat bezuschusst. Damit ist die Strompreisbremse eigentlich ein Stromkostenzuschuss, da der Strompreis de facto nicht reduziert wird.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die notwendigen Mittel werden aus dem Budget bereitgestellt.

Gute Zusammenfassungen zur Strompreisbremse gibt es auf den Webseiten der E-Control sowie der Arbeiterkammer:

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Wie hängen die beiden Maßnahmen zusammen?

Das österreichische Gesetz zum Energiekrisenbeitrag Strom sieht keine Zweckwidmung der abgeschöpften Mittel vor. Zwar wurde von der Bundesregierung angekündigt, die Gelder für die Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden, gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Was unterscheidet die beiden Maßnahmen?

Abgesehen von der potenziellen Finanzierung der Strompreisbremse durch die Erlösabschöpfung sind es zwei völlig verschiedene Maßnahmen, wie der Vergleich zeigt:

Strompreisbremse Erlösabschöpfung
Betrifft die privaten Stromverbraucher Betrifft die Stromproduzenten
Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023
Es handelt sich um einen Zuschuss vom Staat für die Verbraucher Es handelt sich um eine Abschöpfung vom Staat
Die Deckelung gilt für alle Haushalte für einen Stromgrundverbrach von 2.900 kWh Die abgeschöpfte Summe errechnet sich speziell für jedes Unternehmen

 

Fakten:

  • Weder die Strompreisbremse noch die Erlösabschöpfung nehmen direkten Einfluss auf den Marktpreis für elektrischen Strom.
  • Die Strompreisbremse ist eigentlich ein Stromkostenzuschuss.
  • Die Strompreisbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme für Privathaushalte, die Erlösabschöpfung eine Abschöpfungsmaßnahme für Unternehmen.
  • Die Mittel aus der Erlösabschöpfung sind nicht gesetzlich zur Finanzierung der Strompreisbremse zweckgewidmet.
  • Die Strompreisbremse gilt ein halbes Jahr länger als die Erlösabschöpfung.

 

Grafische Darstellungen:

 

 

Quellen:

Stromkostenzuschussgesetz (SKZG)

Entwurf für ein Gesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom (EKBSG)

Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energieppreise

E-Control (https://www.e-control.at/stromkostenbremse)

Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse)

Ausgabe 14: Waldfunktionen

In dieser Ausgabe befassen wir uns mit einem Thema, ohne das es unsere Organisation gar nicht geben könnte: Wälder. Wälder sind nicht nur schön anzusehen, sondern erfüllen auch die unterschiedlichsten Funktionen.

  • Wald als Lebensraum

Der Wald beheimatet die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.

  • Nutzfunktion

Holz steht als vielseitiger CO2-neutraler Rohstoff am Anfang vieler Wertschöpfungsketten. Somit werden nicht nur Produkte, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung geschaffen.

  • Erholungsfunktion

Viele Menschen zieht es zur Entspannung oder zur körperlichen Betätigung in den Wald.

  • Schutzfunktionen

Der Wald verhindert Bodenabtrag durch Wasser und Wind und wird sogar zum Lawinenschutz eingesetzt. Außerdem dient er zum Temperaturausgleich und Emissionsschutz, denn er filtert Staub und Gase aus der Luft.

  • Grundwasserbildung

Nicht zuletzt speichert der Wald Wasser und erhöht das Grundwasserangebot.

Nachhaltige Bewirtschaftung

Der Wald und das daraus gewonnene Holz helfen in vielen Sektoren CO2 einzusparen. Speziell mit den Bemühungen zum klimafitten Wald, wie sie in Österreich gegeben sind, können so wichtige Schritte in Richtung Bioökonomie gesetzt werden.

Das Holz, dass am Ende der kaskadischen Nutzung steht, stellt außerdem einen wichtigen Pfeiler für die Energiewende dar. So kann der Wald gepflegt und für seine wichtigen Funktionen erhalten werden und trotzdem einen wichtigen Faktor in der heimischen Ökologisierung aber auch Wirtschaft darstellen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der Wald hat viele wichtige Funktionen, von Erholung bis Grundwasserbildung.“

„Adäquate Waldnutzung muss einen Eckpfeiler unserer Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft darstellen.“

„In Österreich wächst mehr Wald nach, als abgeholzt wird.“

 

Quellen:

Wald der Zukunft – Österreichische Bundesforste

Funktionen des Waldes – Waldfunktionen – Ökosystemleistung Wald

Ausgabe 5: Energiewende 1993-2019

Rund Dreiviertel des in Österreich erzeugten Stroms kommen aus erneuerbaren Quellen. Den mit Abstand größten Beitrag dazu leistet die Wasserkraft mit rund 60%. Bis 2030 sollen 100% des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Sprung der nicht mehr sehr groß aussieht, aber doch ein ambitioniertes Ziel ist.

Ein wenig anders stellt sich die Situation bei der Wärme dar. Insgesamt verbrauchen wir deutlich mehr Wärme als elektrischen Strom und auch der Anteil der erneuerbaren Energien ist hier viel geringer. Nur rund ein Drittel des gesamten Wärmebedarfs in Österreich wird heute aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Der Großteil davon sind biogene Energieträger.

Die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert wirft einen Blick auf die Entwicklung der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung seit 1993.

Grafische Darstellungen:


Die Argumente:

„Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss der Fokus verstärkt auf die Wärmewende gelegt werden.“

„Gesteigerte Energieeffizienz und Energieeinsparung ist von ebenso großer Bedeutung wie die Schaffung neuer Erzeugungspotentiale.“

„Die konsequente Umsetzung des im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegten Ausbaupfads ist zur Erreichung des 100%-Ziels unerlässlich.“

„Die Wärmewende ist bisher vor allem eine Bioenergiewende.“

„Holz als Energieträger ist für die Erreichung der Klima- und Energieziele unverzichtbar.“

 

Ausgabe 3: Waldfläche

Seit 60 Jahren führt das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) regelmäßig die Österreichische Waldinventur durch. Die Waldinventur ist ein gigantisches Monitoringprojekt, das die Entwicklung der Waldfläche, des Holzvorrats, der Holznutzung und viele weitere Parameter zum Thema Wald in Österreich erfasst. Damit soll regelmäßig Auskunft über den Zustand der österreichischen Wälder gegeben werden.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert haben wir einige Zahlen der Österreichischen Waldinventur für Sie aufbereitet und zeigen Ihnen, wie sich die Waldfläche in Österreich in den letzten 60 Jahren entwickelt hat:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Holzvorrat in Österreich beträgt laut Österreichischer Waldinventur 1.173 Mio. Vfm.“

„In Österreich wird weniger Holz geerntet als nachwächst, der Holzvorrat steigt.“

„Von allen Bundesländern verfügt die Steiermark mit 1,01 Mio. ha über die größte Waldfläche. Das Bundesland mit der kleinsten Waldfläche ist Wien mit 10.000 ha.“

„Die Größe der österreichischen Waldfläche (4,02 Mio. ha) entspricht ungefähr der gesamten Staatsfläche der Schweiz (4,13 Mio. ha).“

Quellen:

Bundesforschungszentrum für Wald (BFW)

waldwissen.net