Ausgabe 15: Strompreisbremse & Erlösabschöpfung

In der öffentlichen Debatte und in den Medien wurden in den letzten Wochen zwei Gesetzesmaterien thematisiert und oft vermischt, die zwar miteinander zu tun haben, aber trotzdem sehr unterschiedlich sind. Wir wollen ein wenig zur Entwirrung beitragen und widmen uns in dieser Sonderausgabe von „Holzkraft recherchiert“ daher den Themen Strompreisbremse und Erlösabschöpfung, was sie unterscheidet und was sie verbindet.

Was ist die Erlösabschöpfung?

Unter dem Namen „Energiekrisenbeitrag Strom“ wird in Österreich ein Teil einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt, der eine Markterlösobergrenze für bestimmte Stromerzeugungstechnologien vorsieht. Die Erlösabschöpfung ist für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Laut der EU-Verordnung müssen die Mittel aus der Erlösabschöpfung genutzt werden, um die Stromendkunden zu entlasten. Die Markterlösobergrenze ist aber keine Beschränkung des Strompreises. Vielmehr werden alle Markterlöse oberhalb der Grenze vom Staat abgeschöpft, um damit andere Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen und Absetzbeträge abhängig von den Stromgestehungskosten, den Investitionen in erneuerbare Energien, etc. Mehr Details über die Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags Strom gibt es in unserem Infoblatt: https://ig-holzkraft.at/wp-content/uploads/2022/11/Infomaterial-Antrag-Bundesgesetz-Energiekrisenbeitrag-Strom.pdf

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wird im Stromkostenzuschussgesetz geregelt und ist eine Maßnahme zur Entlastung der privaten Haushalte im Angesicht hoher Energiekosten. Ein Teil der Stromrechnung jedes Haushaltes wird subventioniert. Haushalte zahlen dabei für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh 10 ct/kWh netto zuzüglich Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Darüberhinausgehende Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag von 30 ct/kWh vom Staat bezuschusst. Damit ist die Strompreisbremse eigentlich ein Stromkostenzuschuss, da der Strompreis de facto nicht reduziert wird.

Die Strompreisbremse gilt vom 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die notwendigen Mittel werden aus dem Budget bereitgestellt.

Gute Zusammenfassungen zur Strompreisbremse gibt es auf den Webseiten der E-Control sowie der Arbeiterkammer:

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Wie hängen die beiden Maßnahmen zusammen?

Das österreichische Gesetz zum Energiekrisenbeitrag Strom sieht keine Zweckwidmung der abgeschöpften Mittel vor. Zwar wurde von der Bundesregierung angekündigt, die Gelder für die Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden, gesetzlich verankert ist das aber nicht.

Was unterscheidet die beiden Maßnahmen?

Abgesehen von der potenziellen Finanzierung der Strompreisbremse durch die Erlösabschöpfung sind es zwei völlig verschiedene Maßnahmen, wie der Vergleich zeigt:

Strompreisbremse Erlösabschöpfung
Betrifft die privaten Stromverbraucher Betrifft die Stromproduzenten
Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 Gilt vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023
Es handelt sich um einen Zuschuss vom Staat für die Verbraucher Es handelt sich um eine Abschöpfung vom Staat
Die Deckelung gilt für alle Haushalte für einen Stromgrundverbrach von 2.900 kWh Die abgeschöpfte Summe errechnet sich speziell für jedes Unternehmen

 

Fakten:

  • Weder die Strompreisbremse noch die Erlösabschöpfung nehmen direkten Einfluss auf den Marktpreis für elektrischen Strom.
  • Die Strompreisbremse ist eigentlich ein Stromkostenzuschuss.
  • Die Strompreisbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme für Privathaushalte, die Erlösabschöpfung eine Abschöpfungsmaßnahme für Unternehmen.
  • Die Mittel aus der Erlösabschöpfung sind nicht gesetzlich zur Finanzierung der Strompreisbremse zweckgewidmet.
  • Die Strompreisbremse gilt ein halbes Jahr länger als die Erlösabschöpfung.

 

Grafische Darstellungen:

 

 

Quellen:

Stromkostenzuschussgesetz (SKZG)

Entwurf für ein Gesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom (EKBSG)

Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energieppreise

E-Control (https://www.e-control.at/stromkostenbremse)

Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse)

Ausgabe 14: Waldfunktionen

In dieser Ausgabe befassen wir uns mit einem Thema, ohne das es unsere Organisation gar nicht geben könnte: Wälder. Wälder sind nicht nur schön anzusehen, sondern erfüllen auch die unterschiedlichsten Funktionen.

  • Wald als Lebensraum

Der Wald beheimatet die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.

  • Nutzfunktion

Holz steht als vielseitiger CO2-neutraler Rohstoff am Anfang vieler Wertschöpfungsketten. Somit werden nicht nur Produkte, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung geschaffen.

  • Erholungsfunktion

Viele Menschen zieht es zur Entspannung oder zur körperlichen Betätigung in den Wald.

  • Schutzfunktionen

Der Wald verhindert Bodenabtrag durch Wasser und Wind und wird sogar zum Lawinenschutz eingesetzt. Außerdem dient er zum Temperaturausgleich und Emissionsschutz, denn er filtert Staub und Gase aus der Luft.

  • Grundwasserbildung

Nicht zuletzt speichert der Wald Wasser und erhöht das Grundwasserangebot.

Nachhaltige Bewirtschaftung

Der Wald und das daraus gewonnene Holz helfen in vielen Sektoren CO2 einzusparen. Speziell mit den Bemühungen zum klimafitten Wald, wie sie in Österreich gegeben sind, können so wichtige Schritte in Richtung Bioökonomie gesetzt werden.

Das Holz, dass am Ende der kaskadischen Nutzung steht, stellt außerdem einen wichtigen Pfeiler für die Energiewende dar. So kann der Wald gepflegt und für seine wichtigen Funktionen erhalten werden und trotzdem einen wichtigen Faktor in der heimischen Ökologisierung aber auch Wirtschaft darstellen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der Wald hat viele wichtige Funktionen, von Erholung bis Grundwasserbildung.“

„Adäquate Waldnutzung muss einen Eckpfeiler unserer Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft darstellen.“

„In Österreich wächst mehr Wald nach, als abgeholzt wird.“

 

Quellen:

Wald der Zukunft – Österreichische Bundesforste

Funktionen des Waldes – Waldfunktionen – Ökosystemleistung Wald

Ausgabe 13: EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, meist als EU-Taxonomieverordnung bezeichnet, trat mit 12. Juli 2020 in Kraft. Diese soll Anlegern Sicherheit geben und das Greenwashing im Green Finance Bereich vermindern. Über die Taxonomieverordnung haben das Europäische Parlament und der Rat die Europäische Kommission beauftragt, durch delegierte Rechtsakte technische Bewertungskriterien festzulegen, die bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt.

Derzeit sind laut Kommission noch nicht alle grünen Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten in der Taxonomieverordnung gelistet. Generell sei die Taxonomie nicht starr, sondern würde im Lauf der Zeit weiterentwickelt. Unsere Grafik zeigt eine grobe Übersicht zu den wichtigsten, aktuell bekannten Meilensteinen der Taxonomieverordnung.

Wer ist betroffen?

Derzeit in die Berichtspflicht der EU-Taxonomieverordnung fallen folgende Gruppen:

  • Die EU und deren Mitgliedsstaaten beim Festlegen von öffentlichen Maßnahmen, Standards oder Labels für grüne Finanzprodukte oder (Unternehmens-) Bonds.
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU bereitstellen, auch wenn deren Sitz außerhalb der EU ist.
  • Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und unter die nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (NFRD) fallen.

Künftig sollen alle großen und alle börsennotierten Unternehmen ebenfalls von der nicht-finanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Einen Nettoumsatzerlös von mindestens 40 Millionen Euro
  • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten Personen 250

Aktuell sind rund 11.700 Unternehmen in der EU von der Richtlinie betroffen, mit diesen vorgeschlagenen Änderungen würde diese Zahl auf knapp 50.000 Unternehmen steigen.

Kritik

Ein wesentlicher Diskussionspunktbei der Schaffung des Klassifizierungssystems war die Auswahl der Sektoren, die als taxonomie-konform eingestuft werden sollten. Vor allem die als konform eingestuften Energieträger Atomkraft und Erdgas trugen zu einem kontroversen öffentlichen Diskurs bei.

Auch wenn einige Experten die Klassifizierung der Atomenergie als Übergangstechnologie für gut befinden, gibt es zahlreiche Kritiker. Darunter Abgeordnete des EU-Parlaments und diverse Umweltorganisationen. Auch aus den EU-Staaten gibt es Widerstand. Allen voran Österreich und Luxemburg kritisieren die Aufnahme dieser Energieträger als ‚Brückentechnologien‘ und bereiten diesbezüglich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vor.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben, die belegt, dass Atomenergie nicht als nachhaltig einzustufen ist und die von der Verordnung gestellten Kriterien nicht erfüllt.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Um die EU-Taxonomieverordnung künftig auch wirklich anwendbar zu machen, muss diese eindeutiger und verständlicher kommuniziert werden.“

„Die Klassifizierung durch die EU-Taxonomie kann für Holzkraftwerksbetreiber ein wichtiger Schritt werden, um ihr nachhaltiges Handeln unmissverständlich zu belegen.“

„Die Klassifizierung von Atomenergie und Erdgas ist mehr als bedenklich und wertet potenziell andere als nachhaltig klassifizierte Technologien in der Wahrnehmung ab.“

 

Quellen:

EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

Aus dem richtigen Holz oder auf dem Holzweg – Masterthesis Buchmüller

Ausgabe 12: Strommarkt

Die gestiegenen Kosten für Energie sind wohl niemanden entgangen. Nun stellen sich viele die Frage, wie es sein kann, dass auch Anbieter, die Strom aus erneuerbaren Energieträgern handeln ­— deren Erzeugungskosten ja nicht oder weniger stark von der aktuellen Situation beeinflusst werden — höhere Stromkosten verrechnen?

Das liegt vor allem am sogenannten Merit Order System. In diesem werden die Produzenten nach ihren Kosten gereiht, vom günstigsten bis zum teuersten, solange bis der Strombedarf gedeckt ist. Das letzte und somit teuerste Kraftwerk gibt mit seinen Kosten den Marktpreis vor, den dann alle einspeisenden Werke erhalten, auch jene die günstiger produzieren. Alle weiteren beziehungsweise teureren Werke können zu diesem Zeitpunkt keinen Strom verkaufen.

Solange also die teuren fossilen Kraftwerke benötigt werden um den Strombedarf zu decken, geben diese den Preis vor. Nun stellt sich die Frage:

Sollte man an diesem System etwas ändern oder einen Kostendeckel einführen?

Diese Frage stellen sich derzeit viele. Unter anderem fordern dies auch einige Landeshauptleute. In mehreren europäischen Ländern wie Spanien und Ungarn sind solche Systeme bereits eingeführt. In Frage kommen hierfür verschiedene Varianten:

Preisdeckelung bei den Erzeugern

Hier würden sowohl Unternehmen als auch Haushalte profitieren. Diese Variante wäre somit ein gutes Mittel gegen die steigende Inflation. Nachteil könnte sein, dass es keinen Grund zum Energiesparen mehr gäbe und Nachbarländer ebenfalls den billigen Strom auf Kosten der Österreichischen Steuerzahler beziehen würden. Diese Variante wäre also eher als EU-weite Lösung denkbar.

Preisobergrenze für Haushalte (mit Energiekontingent)

Bei diesem Szenario würde der Staat Energielieferanten vorschreiben, zu welchem Preis sie Strom an ihre Kunden verkaufen dürfen. Den Unterschied zum Marktpreis würde der Staat an die Energieversorger bezahlen. Vorteil dieser Variante wäre die Möglichkeit einer raschen Umsetzung. Nachteil wäre, dass der Anreiz zum Energiesparen sinkt. Hier könnte eventuell durch ein vorgegebenes Kontingent (orientiert am Durchschnittsverbrauch oder bisherigen Verbrauch), nach dessen Verbrauch wieder der Normalpreis gezahlt werden muss, entgegengewirkt und ein neuer Anreiz geschaffen werden.

Aussetzen der Merit Order

Einige fordern auch, dass die vorher besprochene, in der EU gültige Merit Order in der aktuellen Situation ausgesetzt werden sollte. Dies würde einen stark preisdämpfenden Effekt haben. Viele Gegenstimmen verteidigen das System jedoch. Die geringen Marktpreise könnten eventuell auf Kosten der Versorgungssicherheit gehen. Außerdem könnte eine solche Anpassung nur europaweit passieren und ist nicht etwas, dass Österreich im Alleingang beschließen könnte.

Fazit

Wie man sieht, hat jede dieser Varianten Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass die Frage ob und welches System zur Preisminderung eingesetzt wird, gut durchdacht wird. Eine solche Entscheidung kann wirtschaftlich, umwelttechnisch und sozial große Konsequenzen mit sich bringen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Der aktuelle Strompreis hat wenig mit den Ökostromproduzenten zu tun, da es die zuletzt zugeschalteten fossilen Kraftwerke sind, die den Marktpreis bestimmen.“

„Eine rein Erneuerbare Stromversorgung könnte nicht nur Abhängigkeiten, sondern auch den Strompreis mindern.“

„Ein Eingriff in den Energiemarkt sollte gut durchdacht sein, um weitführende negative Auswirkungen zu vermeiden.“

 

Quellen:

Energiemarkt – DerStandard

Das letzte Kraftwerk bestimmt den Strompreis – Oesterreichs Energie

Ausgabe 11: Rekordblüte

Rekordblüte der heimischen Bäume

Gelbe Staubwolken an Waldrändern sowie ein lästiger Pollenfilm auf Autos und Terrassenmöbeln: Die Laune der Natur ist aktuell nicht zu übersehen. Der enorme Pollenflug des Waldes ist keine Besonderheit, jedoch die Intensität der Blüte schon.

Die Samenproduktion der unterschiedlichen Baumarten variieren von Jahr zu Jahr stark und reichen von sehr kleinen Mengen (Fehlmast) bis hin zu Jahren mit sehr großen Samenmengen, einem sogenannten Mastjahr. Diese treten nicht streng regelmäßig auf, jedoch weisen sie eine gewisse artenspezifische Periodizität auf. Die Periodizität der Mastintervalle hat sich in den letzten Jahren sehr stark verkürzt, dass zeigt eine Studie aus Deutschland. Demnach lag das Mastintervall der Fichte im Zeitraum von1839 bis 1987  bei 3.3 – 7.1 Jahren und hat sich seit 1988 auf 2.6 Jahre verkürzt. Eine weitere Studie aus Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass sich das jährliche Mastniveau von 1965 bis 2003 bei unterschiedlichen Baumarten erhöht hat. Eine ähnliche Veränderung wird auch aus Schweden gemeldet und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Klimaerwärmung zurückzuführen.

Bäume im Klimastress

Die intensiveren und kürzeren Mastintervalle sind Reaktionen auf die erhöhten Temperaturen durch den Klimawandel. Entscheidend für Mastjahre sind Temperaturanomalien im August, zwei Jahre zuvor unterdurchschnittlich, ein Jahr zuvor überdurchschnittlich. Besonders entscheidend ist ein relativ kurzes Zeitfenster nach dem Blattaustrieb (52-75 Tage) von ca. Mitte Juni bis Anfang Juli. Experten betrachten die Entwicklung der immer kürzeren Mastintervalle mit großer Sorge. Denn Mastjahre stellen für Bäume zusätzlichen Stress dar und die Erholungsphasen der Bäume werden immer kürzer. Durch den energetischen Mehraufwand werden Bäume über die Jahre zusätzlich geschwächt und somit auch anfälliger für Schädlinge wie den Borkenkäfer.

Im nachfolgenden Link können Sie ein Interview mit Johannes Gepp, den Präsidenten des steirischen Naturschutzbundes zum Thema der Rekord Waldblüte ansehen. (https://orf.at/newsroom/segment/15169549)

Grafische Darstellungen:

Die Argumente:

„Die Mastintervalle sind ein starker Indikator für die Auswirkungen des Klimawandels.“

„Der Wald zeigt nicht nur den Klimawandel auf, er kann auch Teil der Lösung sein.“

„Erneuerbare Energien sind ein wichtiges Instrument gegen den Klimawandel und zur Erholung der heimischen Wälder.“

,,Ein verkürztes Mastintervall schwächt die heimischen Baumarten zusätzlich gegenüber Schädlingen.“

 

Quellen:

Wie geht es unserem Wald? 29 Jahre Walddauerbeobachtung, Institut für angewandte Pflanzenbiologie Schönenbuch, 2013.

Zum Fruktifikationsgeschehen von Eiche und Buche für Bayern in den Jahren 1965 bis 2003, Technische Universität München, Antonius Haane, 2020

Ausgabe 10: Inflation

Steigende fossile Energiepreise

In dieser Ausgabe von ,,Holzkraft recherchiert‘‘ informieren wir Sie über ein aktuelles Thema, nämlich die Inflation und die steigenden Rohstoffpreise.

Die Preise an den Energiebörsen sind in den letzten Monaten stark gestiegen, vor allem für fossile Energieträger wie Gas, Öl und Kohle und in der Folge auch der Strompreis. Das Preisniveau ist anhaltend hoch und treibt die Inflation weiter an. Laut Statistik Austria stieg der Verbraucherpreis in Österreich im März 2022 um 6,8% gegenüber dem Vorjahresmonat. Eine ähnlich hohe Inflation mit 7,0% gab es im Jahr 1981, als Folge des ersten Golfkriegs zwischen dem Iran und Irak.

Für die Preissteigerung am Markt gibt es verschiedene Gründe. Eine erhöhte Nachfrage als Folge des weltweit steigenden Wirtschaftswachstums nach der Corona Krise trifft auf ein geringeres Angebot, was die Preise in die Höhe getrieben hat. Ein weiterer Treiber der Inflation sind die gestiegenen Energiepreise, der Preisanstieg hat sich durch den Krieg in der Ukraine verstärkt. Der Preis für Treibstoffe stieg im März im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte (50,7%). Der größte Preissprung wurde bei der Haushaltsenergie wahrgenommen, insbesondere Heizöl hat einen enormen Preisanstieg verzeichnet und ist um 118,5% gestiegen.

Die zuvor genannten Zahlen zeigen deutlich, dass die Energiepreise den Verbraucherindex maßgeblich beeinflussen. Laut Statistischem Bundesamt Deutschland beträgt die Inflation 7,3% März verglichen zum Vorjahresmonat. Wird die Inflation ohne Berücksichtigung der Energie berechnet, beträgt die Inflationsrate im März nur 3,6%.

Energiewende gegen die Abhängigkeit von Fossilen

Klar ist, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern so rasch als möglich beendet werden muss. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Netzausbau auf europäischer, wie auch auf nationaler Ebene, sind wesentliche Fundamente für eine stabile und unabhängige Energiebereitstellung. Denn mittlerweile sind erneuerbare Energien die günstigste Energieform. Daher ist es wichtig, sofort und aktiv den Ausbau anzukurbeln, um in Zukunft unabhängiger von globalen Energiemärkten zu sein und Preiskapriolen zu verhindern.

Grafische Darstellungen:

Die Argumente:

„Die Kosten für fossile Energieträger sind drastisch gestiegen und treiben die Inflation an.“

„Der Verbraucherpreisindex wird von den hohen Energiepreisen beeinflusst.“

„Erneuerbare Energien sind ein wichtiges Instrument gegen hohe Energiepreise.“

„Das Vorantreiben der Energiewende ist nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch die Preisstabilität.“

 

Quellen:

Preisentwicklung ausgewählter OPEC-Rohöle in den Jahren 1960 bis 2022, Statista Austria

Inflationsentwicklung WKO Statistik, http://wko.at/statistik/extranet/langzeit/lang-inflation.pdf

Statistik Austria Verbraucherpreisindex,  https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/index.html

https://www.zeit.de/2022/15/inflation-preissteigerung-energiepreis-oel-zinsen

Ausgabe 9: Beton mit Biokohle

Beton ist schon seit geraumer Zeit ein hart umstrittenes Thema. Von der Diskussion um Flächenversiegelung und Hitzeinseln einmal abgesehen, ist vor allem der CO2 Ausstoß bei der Produktion des Baustoffes ein relevantes Thema.

Ein wichtiger Bestandteil von Beton ist Zement. Die Zement-Herstellung ist allerdings einer der emissionsintensivsten Industrieprozesse. Deshalb ist der Klimaschaden, der durch die Verwendung von Zement entsteht, beträchtlich: 8% der globalen Treibhausgasemissionen werden durch die Zementherstellung verursacht.

Hier gibt es Ansätze, die nicht nur den Emissionsausstoß bei der Produktion selbst reduzieren sollen, sondern auch gleichzeitig eine Kohlenstoffsenke bilden. Also eine langfristige Speichermöglichkeit für CO2 darstellen.

Doch was hat Beton eigentlich mit uns als IG Holzkraft zu tun? Eine ganze Menge! Denn der Stoff, der den Zement ersetzen soll, kann in Holzgaskraftwerken als „Nebenprodukt“ anfallen. Hier geht es um die Biokohle. Neben anderen Einsatzmöglichkeiten, wie Düngemittel oder Filter, wird dieser nun versuchsweise Beton beigemischt und schafft es, dessen CO2-Bilanz komplett zu drehen.

  Abbildung Beton mit Biokohle

 

Mehr zum Thema Biokohle finden Sie auch in unserem Newsletter: Ausgabe 2/2021

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Beton kann von einer hohen CO2 Bilanz, zu einer negativen gebracht werden“

„Zur Erreichung der Klimaziele ist auch in der Baubranche ein derartiges Umdenken vonnöten.“

„Holzgaskraftwerke können mehr als „nur“ Strom- und Wärmeerzeugung.“

„Durch die veränderte Zusammensetzung werden weder die Qualität von Druckfestigkeit noch Oberflächeneigenschaften negativ beeinflusst“

 

Quellen:

Vom Klimakiller zum Klimaretter (syncraft.at)

WWF_Klimaschutz_in_der_Beton-_und_Zementindustrie_WEB.pdf

Ausgabe 8: RED II

Die Erneuerbare Energie Richtlinie (RL 2009/28/EG) gilt unter anderem als das Fundament der europäischen erneuerbaren Energie Politik und hat seit 2009 das Grundgerüst zur Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen dargestellt. Im Juni 2018 wurde in Brüssel die Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien umfassend novelliert und die Renewable Energy Directive (RED II) vorgestellt.

Die RED II soll dazu beitragen, die Umstellung auf erneuerbare Energie weiter voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Anders als bisher, gibt es keine rein nationalen Ziele, die Directive gibt ein verbindliches Gesamtziel für erneuerbare Energie in der gesamten Europäischen Union bis 2030 vor. Die Mitgliedsstaaten sollen gemeinsam sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mindestens 40% beträgt (Art. 3 Abs. 1).

Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Renewable Energy Directive II orientiert sich an der Kaskadennutzung für Biomasse, insbesondere im Bezug auf die Minimierung der Nutzung von hochwertigem Rundholz für die Energienutzung. Dabei soll die Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Biomasse erhöht werden. Die Kaskadennutzung orientiert sich an der Abfallhierarchie und erwähnt, dass Biomasse nach ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert in folgender Reihenfolge 1.) Holzprodukte, 2.) Verlängerung der Lebensdauer, 3.) Wiederverwendung, 4.) Recycling, 5.) Bioenergie, 6.) Entsorgung, eingesetzt wird.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien durch dir RED II hätte bis spätestens 01.Juli 2021 erfolgen müssen, bis dato wurde die RED II noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt. Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß der RED II gelten auch für Bioenergieanlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte ab einer Gesamtfeuerungsleistung ≥ 20MW für feste Biomasse oder ≥2MW für gasförmige Biomasse. Die speziellen Durchführungsverordnungen welche diese Kriterien genau definieren, wurden seitens der Ministerien noch nicht veröffentlicht, aus diesem Grund ist Abzuwarten wie genau die Nachhaltigkeitszertifizierung in Zukunft ablaufen wird.

Die Argumente:

„Die Renewable Energy Directive dient als Grundlage für die Erneuerbaren Energie Politik der EU“

„Vernünftige Nachhaltigkeitskriterien sind wichtige Eckpfeiler für eine glaubwürdige Energiezukunft“

„Für die Erreichung der Ausbauziele 2030 braucht es sehr rasch praxistaugliche Verordnungen zum EAG“

Quellen:

European commission, Renewable Energy – Recast to 2030 RED II

Ausgabe 7: UN-Klimakonferenz

In der aktuellen Ausgabe von Holzkraft recherchiert möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die UN-Klimakonferenz und die wichtigsten Meilensteine geben.

Die UN- Klimakonferenz ist ein jährlich stattfindendes Treffen der Vertragsstaaten (Conference of the Parties, COP) der UN-Klimarahmenkonvention. Dabei wird versucht, gemeinsame Lösungen gegen den globalen Klimawandel und die Erderwärmung zu finden. Konkret werden dabei Reduktionspflichten von klimawirksamen Emissionen und die Arten der Klimafinanzierung verhandelt.

COP 3 Kyoto (Meilenstein I)

Die Klimakonferenz im japanischen Kyoto kann durchaus als Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik angesehen werden, da es erstmals eine rechtsverbindliche Reduzierungsverpflichtung von Treibhausgasen für Industrieländer gibt. Diese sah vor, die jährlichen Treibhausgasemissionen innerhalb der Verpflichtungsperioden (2008-2012) um durchschnittlich 5,2% zu reduzieren (Basisjahr 1990).

COP 21 Paris (Meilenstein II)

Der 21. Klimagipfel und das Paris Klimaabkommen gelten als geschichtsträchtiges Ereignis im Kampf gegen den globalen Klimawandel. Dabei einigten sich 197 Mitgliedsstaaten die Erderwärmung im Vergleich zum Vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, mit der Anstrengung für eine Begrenzung auf 1,5°C.

COP 26 Glasgow

Die Vertragsstaaten der UN – Klimakonferenz sind sich einig, dass die Treibhausgase zwischen 2010 und 2030 um 45% sinken müssen, um das Pariser Klimaabkommen einhalten zu können. Der aktuelle Sachstandsbericht des IPPC[1] zeigt jedoch, dass nach derzeitigen Emissionen ein Anstieg der THG bis 2030 um 13% zu erwarten ist. Unter diesen Voraussetzungen, herrschten hohe Erwartungen an den 26. Klimagipfel (COP 26) im schottischen Glasgow. Der Klimagipfel könnte im Nachhinein als Wendepunkt zum Ausstieg aus dem Kohlekonsum gesehen werden. Die größte Kohlekonsumenten China, Indien, Iran, Venezuela und Kuba legten in letzter Minute ein Veto für den Ausstieg aus Kohle ein, worauf das Abschlusspapier abgeschwächt wurde und ein ,,runterfahren‘‘ des Kohlekonsum festgehalten wurde. Desweitern wurde ein wichtiger Punkt des Pariser Klimaabkommens vervollständigt, ärmeren Ländern jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz bereitzustellen. Voraussichtlich wird dieses Ziel erst 2023 anstatt 2020 erreicht.

[1] IPPC:  Das Intergovernmental Panel on Climate Change ist eine zwischenstaatliche Institution, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„UN-Klimakonferenz ist die Grundlage der globalen Klimapolitik“

„Klimakonferenz seit 26 Jahren mit nur zwei Meilensteinen“

„COP 26 (Glasgow): ein möglicher Wendepunkt für den Kohleausstieg – aber das 1,5°C Ziel ist noch nicht in Reichweite“

„COP 26 (Glasgow): Klimafinanzierung von 100 Milliarden US-Dollar für Entwicklungsländer für den Klimaschutz“

„Die immer noch steigenden Emissionen beweisen, dass es noch ein weiter Weg zur Erreichung der Ziele ist. Die Staaten müssen die Ziele und Vorgaben ernst nehmen um die kommende Katastrophe in Grenzen halten zu können.“

 

Quellen:

Germanwatch, Ein Wendepunkt für die Kohle – aber 1,5 Grad noch nicht in Reichweite https://germanwatch.org/de/21167

United Nations Climate Change

Ausgabe 6: CO2 Bepreisung

Die CO2 Bepreisung in Europa ist kein neues Thema auf der politischen Agenda, bereits 1991 führte die schwedische Regierung eine Abgabe auf CO2 ein. Auch in Österreich wird solch eine CO2-Steuer ab 2022 zur Anwendung kommen, um klimaschädliches Verhalten zu minimieren.

Am 03. Oktober hat die österreichische Bundesregierung die Grundpfeiler einer ökosozialen Steuerreform vorgestellt, welche ab dem 01. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten soll.  Eine steuerliche Mehrbelastung ist für ÖsterreicherInnen ab dem 01. Juli 2022 pro emittierter Tonne CO2 zu entrichten. Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 beträgt Anfangs 30€ und steigt kontinuierlich bis auf 55€ im Jahr 2025.

Als Pionierland in Sachen CO2-Steuer gilt weltweit Schweden, dort wurde bereits 1991 eine Steuer auf Kraft- und Brennstoffe eingeführt. Zu Beginn betrug der Preis pro Tonne CO2 24€ und klettert über die Jahre bis auf 118€ im Jahr 2021 – der mit Abstand höchste Wert weltweit. Gleichzeitig wurde die Lohnsteuer reduziert und Steuern wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer gestrichen um die Mehrkosten für Betriebe und Haushalte zu senken. Die Wirksamkeit der CO2-Steuer in Schweden, kann durchaus bestätigt werden, da die CO2 Emissionen von 1990 bis 2015 um 23% gesunken sind. Im Gegensatz dazu sind die CO2 Emissionen in Österreich im selben Zeitraum um 15% gestiegen.

Die CO2 Bepreisung in Europa folgt keinem einheitlichen Schema, eher lässt sich ein komplexes Durcheinander verschiedener Mechanismen und Preisniveaus erkennen. Die größten nationalen Unterschiede lassen sich in der Bandbreite der CO2-Preise pro emittierter Tonne erkennen. Spitzenreiter ist Schweden mit einem Preis von 118€ pro Tonne und am anderen Ende startet die Skala bei einem Preis von 0,09€ in Polen. Aus den zuvor genannten Gründen, lassen sich die unterschiedlichen CO2-Steuersystem nicht vergleichen und pauschal bewerten.

Aus aktuellem Anlass widmet sich die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert dem Thema der ökosozialen Steuerreform und zeigt Systeme der CO2-Bepreisung und die Entwicklung der CO2 Emissionen in verschiedenen europäischen Staaten.

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Eine CO2-Steuer ist kein neues Instrument, in Schweden gibt es bereits seit 1991 eine CO2-Steuer.“

„Eine Preissteigerung des CO2-Preises ist wie in Schweden geplant. Der Einstiegspreis von 24€ pro Tonne CO2 stieg bis auf 118€ im Jahr 2021.“

„Die Wirksamkeit der unterschiedlichen CO2-Steuersysteme lässt sich Aufgrund der unterschiedlichen Durchführung und Rückvergütungssyteme nicht pauschal beurteilen.“

„Die Höhe des CO2-Preises gilt als wichtiger Eckpfeiler in der ökosozialen Steuerreform und unterscheidet sich national sehr stark.“