Ausgabe 7: UN-Klimakonferenz

In der aktuellen Ausgabe von Holzkraft recherchiert möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die UN-Klimakonferenz und die wichtigsten Meilensteine geben.

Die UN- Klimakonferenz ist ein jährlich stattfindendes Treffen der Vertragsstaaten (Conference of the Parties, COP) der UN-Klimarahmenkonvention. Dabei wird versucht, gemeinsame Lösungen gegen den globalen Klimawandel und die Erderwärmung zu finden. Konkret werden dabei Reduktionspflichten von klimawirksamen Emissionen und die Arten der Klimafinanzierung verhandelt.

COP 3 Kyoto (Meilenstein I)

Die Klimakonferenz im japanischen Kyoto kann durchaus als Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik angesehen werden, da es erstmals eine rechtsverbindliche Reduzierungsverpflichtung von Treibhausgasen für Industrieländer gibt. Diese sah vor, die jährlichen Treibhausgasemissionen innerhalb der Verpflichtungsperioden (2008-2012) um durchschnittlich 5,2% zu reduzieren (Basisjahr 1990).

COP 21 Paris (Meilenstein II)

Der 21. Klimagipfel und das Paris Klimaabkommen gelten als geschichtsträchtiges Ereignis im Kampf gegen den globalen Klimawandel. Dabei einigten sich 197 Mitgliedsstaaten die Erderwärmung im Vergleich zum Vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, mit der Anstrengung für eine Begrenzung auf 1,5°C.

COP 26 Glasgow

Die Vertragsstaaten der UN – Klimakonferenz sind sich einig, dass die Treibhausgase zwischen 2010 und 2030 um 45% sinken müssen, um das Pariser Klimaabkommen einhalten zu können. Der aktuelle Sachstandsbericht des IPPC[1] zeigt jedoch, dass nach derzeitigen Emissionen ein Anstieg der THG bis 2030 um 13% zu erwarten ist. Unter diesen Voraussetzungen, herrschten hohe Erwartungen an den 26. Klimagipfel (COP 26) im schottischen Glasgow. Der Klimagipfel könnte im Nachhinein als Wendepunkt zum Ausstieg aus dem Kohlekonsum gesehen werden. Die größte Kohlekonsumenten China, Indien, Iran, Venezuela und Kuba legten in letzter Minute ein Veto für den Ausstieg aus Kohle ein, worauf das Abschlusspapier abgeschwächt wurde und ein ,,runterfahren‘‘ des Kohlekonsum festgehalten wurde. Desweitern wurde ein wichtiger Punkt des Pariser Klimaabkommens vervollständigt, ärmeren Ländern jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz bereitzustellen. Voraussichtlich wird dieses Ziel erst 2023 anstatt 2020 erreicht.

[1] IPPC:  Das Intergovernmental Panel on Climate Change ist eine zwischenstaatliche Institution, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen.

 

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„UN-Klimakonferenz ist die Grundlage der globalen Klimapolitik“

„Klimakonferenz seit 26 Jahren mit nur zwei Meilensteinen“

„COP 26 (Glasgow): ein möglicher Wendepunkt für den Kohleausstieg – aber das 1,5°C Ziel ist noch nicht in Reichweite“

„COP 26 (Glasgow): Klimafinanzierung von 100 Milliarden US-Dollar für Entwicklungsländer für den Klimaschutz“

„Die immer noch steigenden Emissionen beweisen, dass es noch ein weiter Weg zur Erreichung der Ziele ist. Die Staaten müssen die Ziele und Vorgaben ernst nehmen um die kommende Katastrophe in Grenzen halten zu können.“

 

Quellen:

Germanwatch, Ein Wendepunkt für die Kohle – aber 1,5 Grad noch nicht in Reichweite https://germanwatch.org/de/21167

United Nations Climate Change

Ausgabe 6: CO2 Bepreisung

Die CO2 Bepreisung in Europa ist kein neues Thema auf der politischen Agenda, bereits 1991 führte die schwedische Regierung eine Abgabe auf CO2 ein. Auch in Österreich wird solch eine CO2-Steuer ab 2022 zur Anwendung kommen, um klimaschädliches Verhalten zu minimieren.

Am 03. Oktober hat die österreichische Bundesregierung die Grundpfeiler einer ökosozialen Steuerreform vorgestellt, welche ab dem 01. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten soll.  Eine steuerliche Mehrbelastung ist für ÖsterreicherInnen ab dem 01. Juli 2022 pro emittierter Tonne CO2 zu entrichten. Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 beträgt Anfangs 30€ und steigt kontinuierlich bis auf 55€ im Jahr 2025.

Als Pionierland in Sachen CO2-Steuer gilt weltweit Schweden, dort wurde bereits 1991 eine Steuer auf Kraft- und Brennstoffe eingeführt. Zu Beginn betrug der Preis pro Tonne CO2 24€ und klettert über die Jahre bis auf 118€ im Jahr 2021 – der mit Abstand höchste Wert weltweit. Gleichzeitig wurde die Lohnsteuer reduziert und Steuern wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer gestrichen um die Mehrkosten für Betriebe und Haushalte zu senken. Die Wirksamkeit der CO2-Steuer in Schweden, kann durchaus bestätigt werden, da die CO2 Emissionen von 1990 bis 2015 um 23% gesunken sind. Im Gegensatz dazu sind die CO2 Emissionen in Österreich im selben Zeitraum um 15% gestiegen.

Die CO2 Bepreisung in Europa folgt keinem einheitlichen Schema, eher lässt sich ein komplexes Durcheinander verschiedener Mechanismen und Preisniveaus erkennen. Die größten nationalen Unterschiede lassen sich in der Bandbreite der CO2-Preise pro emittierter Tonne erkennen. Spitzenreiter ist Schweden mit einem Preis von 118€ pro Tonne und am anderen Ende startet die Skala bei einem Preis von 0,09€ in Polen. Aus den zuvor genannten Gründen, lassen sich die unterschiedlichen CO2-Steuersystem nicht vergleichen und pauschal bewerten.

Aus aktuellem Anlass widmet sich die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert dem Thema der ökosozialen Steuerreform und zeigt Systeme der CO2-Bepreisung und die Entwicklung der CO2 Emissionen in verschiedenen europäischen Staaten.

Grafische Darstellungen:

 

Die Argumente:

„Eine CO2-Steuer ist kein neues Instrument, in Schweden gibt es bereits seit 1991 eine CO2-Steuer.“

„Eine Preissteigerung des CO2-Preises ist wie in Schweden geplant. Der Einstiegspreis von 24€ pro Tonne CO2 stieg bis auf 118€ im Jahr 2021.“

„Die Wirksamkeit der unterschiedlichen CO2-Steuersysteme lässt sich Aufgrund der unterschiedlichen Durchführung und Rückvergütungssyteme nicht pauschal beurteilen.“

„Die Höhe des CO2-Preises gilt als wichtiger Eckpfeiler in der ökosozialen Steuerreform und unterscheidet sich national sehr stark.“

Ausgabe 5: Energiewende 1993-2019

Rund Dreiviertel des in Österreich erzeugten Stroms kommen aus erneuerbaren Quellen. Den mit Abstand größten Beitrag dazu leistet die Wasserkraft mit rund 60%. Bis 2030 sollen 100% des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ein Sprung der nicht mehr sehr groß aussieht, aber doch ein ambitioniertes Ziel ist.

Ein wenig anders stellt sich die Situation bei der Wärme dar. Insgesamt verbrauchen wir deutlich mehr Wärme als elektrischen Strom und auch der Anteil der erneuerbaren Energien ist hier viel geringer. Nur rund ein Drittel des gesamten Wärmebedarfs in Österreich wird heute aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Der Großteil davon sind biogene Energieträger.

Die aktuelle Ausgabe von Holzkraft recherchiert wirft einen Blick auf die Entwicklung der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung seit 1993.

Grafische Darstellungen:


Die Argumente:

„Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss der Fokus verstärkt auf die Wärmewende gelegt werden.“

„Gesteigerte Energieeffizienz und Energieeinsparung ist von ebenso großer Bedeutung wie die Schaffung neuer Erzeugungspotentiale.“

„Die konsequente Umsetzung des im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegten Ausbaupfads ist zur Erreichung des 100%-Ziels unerlässlich.“

„Die Wärmewende ist bisher vor allem eine Bioenergiewende.“

„Holz als Energieträger ist für die Erreichung der Klima- und Energieziele unverzichtbar.“

 

Ausgabe 4: Marktprämie

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das Fördersystem für erneuerbare Energien und damit auch für die Holzkraftwerke grundlegend überarbeitet. Zukünftig verkaufen die Anlagenbetreiber ihren erneuerbaren Strom selbst, z.B. über einen Stromhändler, und erhalten eine Marktprämie. Diese Prämie soll den Unterschied zwischen den Kosten der Anlagenbetreiber und dem Strommarktpreis ausgleichen.

Das Marktprämiensystem funktioniert für alle Holzkraftwerke gleich. Lediglich die Vergabe unterscheidet sich. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 500 kW können die Marktprämie via Förderantrag bei der EAG-Abwicklungsstelle beantragen. Anlagen mit einer Leistung über 500 kW können sich an einer Ausschreibung beteiligen.

Die Funktionsweise des Marktprämiensystems und die wichtigsten damit verbundenen Begriffe haben wir für Sie zusammengefasst:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Betreiber/Die Betreiberin eines Holzkraftwerks ist selbst für die Vermarktung seines erzeugten Stroms zuständig.“

„Die Höhe der Marktprämie errechnet sich aus dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Marktpreis. Der tatsächlich vom Betreiber erzielte Strompreis wird nicht in der Berechnung berücksichtigt“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen höheren Strompreis als den durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen höheren Erlös.“

„Erzielt der Betreiber/die Betreiberin einen Strompreis unter dem durchschnittlichen Marktpreis, bedeutet das einen geringeren Erlös.“

 

Ausgabe 3: Waldfläche

Seit 60 Jahren führt das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) regelmäßig die Österreichische Waldinventur durch. Die Waldinventur ist ein gigantisches Monitoringprojekt, das die Entwicklung der Waldfläche, des Holzvorrats, der Holznutzung und viele weitere Parameter zum Thema Wald in Österreich erfasst. Damit soll regelmäßig Auskunft über den Zustand der österreichischen Wälder gegeben werden.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert haben wir einige Zahlen der Österreichischen Waldinventur für Sie aufbereitet und zeigen Ihnen, wie sich die Waldfläche in Österreich in den letzten 60 Jahren entwickelt hat:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Der Holzvorrat in Österreich beträgt laut Österreichischer Waldinventur 1.173 Mio. Vfm.“

„In Österreich wird weniger Holz geerntet als nachwächst, der Holzvorrat steigt.“

„Von allen Bundesländern verfügt die Steiermark mit 1,01 Mio. ha über die größte Waldfläche. Das Bundesland mit der kleinsten Waldfläche ist Wien mit 10.000 ha.“

„Die Größe der österreichischen Waldfläche (4,02 Mio. ha) entspricht ungefähr der gesamten Staatsfläche der Schweiz (4,13 Mio. ha).“

Quellen:

Bundesforschungszentrum für Wald (BFW)

waldwissen.net

Ausgabe 2: Stillgelegte Anlagen

Zwischen 2017 und 2019 sind die Fördertarife nach dem Ökostromgesetz für zahlreiche Holzkraftwerke ausgelaufen. Wegen zu geringer Kontingente erhielten nicht alle betroffenen Kraftwerke Nachfolgetarife. Um den Anlagenbestand zu sichern, wurde das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz verabschiedet. 47 Anlagen mit Tarifende zwischen 2017 und 2019 sollten durch die Bundesländer Nachfolgetarife erhalten. Sieben Bundesländer haben zur Durchsetzung dieser Regelung Landesausführungsgesetze beschlossen. In Vorarlberg und im Burgenland gibt es keine derartige Regelung.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert zeigen wir Ihnen wie viele Holzkraftwerke auf diese Art tatsächlich gesichert wurden:

Grafische Darstellung:

Die Argumente:

„Nur 60% des Anlagenbestandes wurden tatsächlich gesichert“

„Zu niedrige Tarifhöhen machen das wirtschaftliche Überleben für viele Holzkraftwerke unmöglich“

„Das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz hat nicht den gewünschten Effekt bei der Bestandssicherung erzielt“

„Langfristig können die bestehenden Holzkraftwerke nur im EAG fortbetrieben werden“

 

Ausgabe 1: Anlagenstatistik

Seit 2003 gibt es das Ökostromgesetz und damit bundesweite Förderungen für die Stromproduktion aus Holzkraftwerken. Das Gesetz wurde seit seinem ersten Inkrafttreten mehrfach novelliert, besonders wichtig waren die Novellen 2006 und 2012. 2019 wurde zusätzlich das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen, das die Nachfolgetarife für Anlagen mit Tarifende 2017 bis 2019 regelt.

In dieser Ausgabe von Holzkraft recherchiert zeigen wir Ihnen wie sich die Anzahl der Holzkraftwerke und die installierte Leistung seit 2003 entwickelt hat.

Die Zahlen:

Die Argumente:

„Die gesamte elektrische Leistung der Holzkraftwerke sinkt seit 2010, obwohl die Anlagenzahl steigt“

„Bestandsanlagen gehen sukzessive verloren“

„Der Ausbau ist seit rund 10 Jahren auf Anlagen mit niedriger elektrischer Leistung fokussiert“

„Die Ausbauziele des EAG können ohne den Erhalt der Bestandsanlagen nicht erreicht werden“