Eckpunkte zum EAG im Ministerrat vorgestellt – Licht und Schatten auf dem Weg zur Energiewende

IG Holzkraft sieht für Holzkraftwerke noch deutlichen Klärungsbedarf

Heute wurden im Ministerrat die ersten Eckpunkte des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beschlossen. Die IG Holzkraft begrüßt grundsätzlich die Ziele der #mission2030 und des EAG. Die Zielerreichung hängt aber in hohem Maße von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab. Hier gibt es noch sehr viel Verhandlungs- und Klärungsbedarf.

Mit der Ankündigung zur Rettung der bestehenden Holzkraftwerke sendete BM Köstinger jüngst sehr positive Signale an die Branche. „Aufgrund einiger Details des Initiativantrages bin ich skeptisch, ob die Rettung im kommunizierten Ausmaß gelingt. Das Gleiche gilt nun für die Eckpunkte des EAG 2020“, sagt Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft.

Die Erwartungen der Biomassebranche an das neue Gesetz sind hoch, das Ziel ist nicht weniger als eine vollständige Erneuerung des Energiesystems. Diese ist dringend notwendig und daher zu begrüßen. Doch trotz einiger Lichtblicke überwiegt bei der ersten Durchsicht der Eckpunkte die Skepsis.

„Die Bundesregierung hat sich in der Mission 2030 100% erneuerbare Stromversorgung im Jahr 2030 auf die Fahnen geschrieben. Dazu wird es nach einhelliger Meinung zahlreicher Experten jede Anlage in Österreich brauchen, auch jedes Holzkraftwerk. Diesem Anspruch wird der vorgelegte Entwurf jedoch in keiner Weise gerecht“, mahnt Kirchmeier. “Im aktuellen Ministerratsbeschluss wird mehrfach von hocheffizienten Anlagen in Landwirtschaft und Industrie gesprochen, ohne die Begriffe näher zu definieren.“

Effizienzsteigerungen im technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Ausmaß sind für die Weiterentwicklung der Branche wichtig. Es ist aber auf die jeweilige technische Konfiguration und die Standortvoraussetzungen Bedacht zu nehmen, um die für Erreichung der Ziele der  #mission2030 so notwendigen Holzkraftwerke im Betrieb zu halten. Kirchmeier fordert die Beschränkung auf Anlagen in Landwirtschaft und Industrie zu streichen: „Eine Vielzahl der Anlagen befindet sich weder im Besitz von Landwirten noch von Industrieunternehmen, sondern von kleinen und größeren selbstständigen Energieversorgern.

Haben diese Betreiber zukünftig keine Lebensberechtigung mehr?“ fragt Kirchmeier.

Auch die geplanten Ausschreibungen für Holzkraftwerke identifiziert Kirchmeier als Problem: „Ich halte diese Ausschreibungen für wenig sinnvoll. Man sieht in Deutschland und Frankreich, dass durch Ausschreibungen der Ausbau gebremst wird und die Kosten steigen.“

Die IG Holzkraft fordert Anlagen ganzheitlich zu betrachten. Neben Kosten und Effizienz müssen auch der volkswirtschaftliche Nutzen, regionale Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzeffekte ebenso wie der Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit in die Beurteilung einfließen.

Die vorgelegten Eckpunkte des EAG 2020 sind kein Anlass zu uneingeschränktem Beifall. „Ich bin überzeugt, dass die in der #mission 2030 selbstgesteckten Ziele von Frau BM Köstinger und der Regierung so nicht erreicht werden können“, betont Kirchmeier. Der Klärungs- und Konkretisierungsbedarf ist enorm. Ebenso der Zeitdruck. „Wir glauben weiterhin an den guten Willen der Frau Ministerin und stehen wie bisher mit großem Engagement als konstruktiver Partner zur Verfügung. Trotzdem muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Das ist noch nicht der große Schritt in der Zukunft, den wir dringend brauchen. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten und fordern die Regierung auf das auch zu tun!“

 

Die Pressaussendung zum Download.

Der Ministerratsvortrag zum Download.

 

Liebe Grüße von Ihrer IG Holzkraft!